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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 52

 

über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR KommR Hanke, die Verhandlung einzuleiten.

 

11.25.34

Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Mag. Ornig zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm.

 

11.25.49

Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS)|: Frau Vorsitzende! Werte Damen und Herren!

 

Von den Kleingärten zum nächsten Gassenfeger, der 15a-Vereinbarung. Mit der Änderung der 15a-Vereinbarung über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung soll die ursprüngliche 15a-Vereinbarung an die ebenfalls novellierte VRV 2015 des Finanzministeriums angepasst werden. Wir haben der damaligen 15a-Vereinbarung der Länder aus guten Gründen nicht zugestimmt, wir werden auch hier nicht zustimmen, und es ist mir sehr wichtig, hier zu erklären, warum das so ist.

 

Grundziel der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung ist die Harmonisierung der Vorschriften aller öffentlichen Haushalte, also Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Inwiefern eine parallele 15a-Vereinbarung, die nur für die neun Bundesländer gilt, hier hilfreich sein soll, nämlich bei dem Ziel, die Harmonisierung aller öffentlichen Haushalte zu erreichen, lasse ich mir vielleicht ganz gerne von Ihnen erklären. Ich sehe hier maximal einen ersten Schritt, der aber von der Lösung noch weit entfernt ist.

 

Es gibt einige Beispiele, warum das nicht sinnvoll ist. Auf Seite 2 des Antrags geht es eigentlich schon los. Hier heißt es im Abs. 2: wurden die Bestimmungen betreffend Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläen der VRV 2015 nicht eins zu eins in die gegenständliche Änderungsvereinbarung übernommen, sondern geringfügig adaptiert. Geringfügig adaptiert - damit beginnt genau das, wovon wir schon vor dem Beschluss 2016 gewarnt haben. Es gibt unterschiedliche Regelwerke, und das Grundziel der Einheitlichkeit wird nicht verwirklicht. Das ist unserer Meinung nach eine Farce. (Beifall bei den NEOS.)

 

Jetzt komme ich zum nächsten grundlegenden Kritikpunkt an der VRV 2015 und auch dieser Vorlage hier, das Wahlrecht zur Bildung von Rückstellungen für Pensionen in § 31. Dieses Wahlrecht widerspricht dem Grundziel der Vereinheitlichung fundamental. Es dürfen eben nicht jedes Land und jede Gemeinde selber entscheiden, ob sie diese Rückstellung bilden oder nicht, es braucht gleiche Spielregeln für alle.

 

Warum die Darstellung der Rückstellungen so wichtig ist, sehen wir ja am Beispiel Graz. Graz hat schon 2016 10,68 Prozent der Gesamtausgaben für Pensionen aufgewendet, ein durchaus beachtlicher Anteil des Budgets. Mit einer entsprechenden einheitlichen Rückstellung wäre der zukünftige finanzielle Spielraum einer Gebietskörperschaft sicht- und beurteilbar, und das wäre die einzige Lösung für unser Problem. Das Problem - und da sind uns ja wir NEOS zumindest einig - ist ja fehlende Transparenz und die herrscht nach wie vor. (Beifall bei den NEOS.)

 

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Beschränkung auf Länder und Gemeinden sowie deren wirtschaftliche Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen, jeweils ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Wir wollen alle Einrichtungen der Stadt inkludiert sehen, für die im Ernstfall natürlich auch gehaftet werden muss. Hamburg - ich habe dieses Beispiel hier schon öfter genannt - hat uns das vorgemacht und bringt eine konsolidierte Bilanz des Kernhaushaltes und aller stadteigenen Unternehmen heraus.

 

Dass die Unternehmen der Stadt Wien eh zur Stadt gehören, hat ja Anfang dieser Woche StR Czernohorszky durchaus bestätigt. Da heißt es von seinem Büro, eigentlich ist doch alles Stadt Wien, auch die Unternehmungen. Da bitte ich den zuständigen Stadtrat, hier auch ins gleiche Horn zu blasen, und hoffe, dass wir hier dem guten Beispiel von Hamburg folgen können. Wir sehen es natürlich genauso und daher wünschen wir uns auch eine korrekte Abbildung aller Einrichtungen in einer einheitlichen Form über alle Länder und Gemeinden hinweg. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist damit geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet darauf.

 

11.30.35Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann die Zustimmung bei ÖVP, FPÖ, SPÖ und GRÜNEN erkennen, das ist damit so beschlossen, gegen die Stimmen der NEOS.

 

11.30.56Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Bericht über die Behandlung der im Jahr 2018 abgeschlossenen Petitionen. Ich habe hier als Berichterstatterin Frau Amtsf. StRin Vassilakou stehen, Herr Mag. Maresch übernimmt die Berichterstattung.

 

11.31.20

Berichterstatter Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Weber zu Wort gemeldet.

 

11.31.28

Abg. Thomas Weber (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Liebe Gäste auf der Galerie und im Livestream! Schön, dass Sie bei uns im Rathaus sind! Herzlich willkommen!

 

Als wir beim letzten Mal im Gemeinderat den Petitionsbericht diskutiert haben, war ich leider krankheitsbedingt verhindert, aber im Livestream dabei. Daher möchte ich heute die Möglichkeit nutzen, hier noch einmal oder für mich zum ersten Mal zum Petitionsbericht beziehungsweise zum Petitionsgesetz zu sprechen.

 

Ich möchte vorweg einmal das Allerwichtigste sagen, nämlich ein Dankeschön an alle Menschen in dieser Stadt, die ihre Anliegen in Form von Petitionen in die Politik bringen. Demokratie lebt schließlich von Menschen, die sich beteiligen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Ich möchte auch ein Dankeschön an die Damen und Herren von der MA 62 und der MA 65 für die Erstellung des Petitionsberichtes sagen, aber auch für alle im Zusammenhang mit den Petitionen zu erbringenden Ser

 

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