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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 52

 

Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Sie haben uns jetzt eine Kurzfassung der gestrigen Wortmeldungen der SPÖ-Redner gebracht. Sie haben aber eigentlich keine Antwort darauf gegeben, was in der Frage steht, nämlich, ob Sie bereit sind, das Weltkulturerbe in einer tauglichen Form in der Bauordnung zu verankern. Ich lese Ihnen in diesem Zusammenhang vor, was im Zuge der Advisory Mission herausgekommen ist: „Seit der Aufnahme des Historischen Zentrums von Wien in die Welterbe-Liste 2001 hat sich die Situation im Hinblick auf die Welterbe-Stätte und deren Outstanding Universal Value sukzessive verschlechtert.“ Das heißt, Sie haben einen dringenden Handlungsbedarf. Es gibt offensichtlich in der Bauordnung nicht ausreichende Instrumente, um das Weltkulturerbe beziehungsweise seinen Erhalt sicherzustellen. Das Einzige, was Sie in der letzten Zeit in dieser Hinsicht gemacht haben, war diese Regelung für den Abbruch von Gründerzeithäusern. Das hat aber gleich einmal auf Grund der unprofessionellen Vorgangsweise Ihres Vorgängers und nunmehrigen Bürgermeisters Ludwig dazu geführt, dass dutzendweise Häuser abgebrochen worden sind, weil er das zwar angekündigt hat, aber das Gesetz nicht in Kraft getreten ist.

 

Bitte, mich würde wirklich interessieren: Haben Sie allen Ernstes nichts vor, um in der Bauordnung dieses Weltkulturerbe sicherzustellen?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Guten Morgen, Herr Abgeordneter!

 

Ich hoffe, Sie haben sich nicht von mir eine Antwort entgegen der Meinung des Herrn Bürgermeisters oder der Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten der SPÖ, die gestern hier schon diskutiert haben, erwartet, weil dann sind Sie jetzt leider enttäuscht. Aber das ist natürlich so.

 

Wir haben vor einem halben Jahr die Bauordnung novelliert. Ich kann mich nicht erinnern, dass von Seiten Ihrer Fraktion hier ein Vorschlag bezüglich Weltkulturerbe gekommen ist. (Abg. Georg Fürnkranz: Doch! Wiederholt!) - Nein, in keinen Verhandlungsgesprächen, die ich geführt habe! Vielleicht davor! (Abg. Mag. Günter Kasal: Haben wir definitiv!)

 

Fakt ist, dass eine Bauordnungsnovelle natürlich den Menschen, die sich darauf verlassen, auch ein bisschen Rechtssicherheit geben muss. Das heißt aber nicht, dass wir im Zuge einer Novellierung der Bauordnungsnovelle nicht auch dieses Thema aufnehmen können.

 

Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Dr. Gara. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.54.17

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Sie haben gerade jetzt ein sehr wichtiges Wort gesagt, nämlich Rechtssicherheit. Ich kann mich noch an die Abstimmung zum Flächenwidmungsplan Heumarkt gut erinnern. Es waren fast Jubelmeldungen auch der SPÖ diesbezüglich. Jetzt haben wir plötzlich eine Zweijahresnachdenkpause. Wie sollen eigentlich grundsätzlich Investoren in der Stadt Wien davon ausgehen, dass hier Rechtssicherheit besteht? Ich habe es gestern auch in der Debatte erwähnt, das Thema der Althangründe steht an. Es gibt viele andere Projekte. Das ist doch ein Prozess, der für viele sehr befremdlich ist, wenn man auf der einen Seite positiv in die Richtung geht und dann plötzlich über eine Zweijahresnachdenkpause geht. Das heißt, was tatsächlich fehlt, ist offensichtlich eine rechtliche Verankerung des Weltkulturerbes in den städtischen Rechtsmaterien.

 

Wenn wir jetzt nicht von der Bauordnung sprechen, welche anderen Möglichkeiten gäbe es denn, solche völkerrechtlichen Verträge auch tatsächlich in den rechtlichen Grundlagen der Stadt zu verankern, sodass ein für alle Mal Klarheit herrscht, nach welchen Spielregen gewidmet beziehungsweise gebaut werden darf?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin, um Beantwortung.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Die Stadt wächst. Das wissen wir alle. Da geht es dann natürlich auch um das Thema der Nachverdichtung. Da steht die Stadt immer wieder auch in dem Spannungsfeld, die Stadt zu bewahren, aber auch die Stadt zu entwickeln und zu verdichten. Aber ich bin davon überzeugt, wir haben in vielen Bereichen schon bewiesen, dass die Stadt Wien ein sehr verlässlicher Vertragspartner ist und wir viele Großprojekte sehr gut umgesetzt haben.

 

Wie gesagt, ich bin gesprächsbereit, im Zuge einer neuen Novellierung der Bauordnungsnovelle das Thema Weltkulturerbe nochmals mit Ihnen allen zu diskutieren. Ansonsten haben wir auch die Möglichkeit, zum Beispiel im Gemeinderat einen dementsprechenden Beschluss zu fassen. Oder vielleicht gibt es auch noch eine andere Möglichkeit.

 

Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.56.33

Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen herzlichen Dank, Frau Landesrätin! Danke auch meinem Kollegen!

 

Ich bin mir jetzt nur nicht ganz sicher, ich habe nicht das Gefühl, dass Sie meine ursprüngliche Frage jetzt schon hinlänglich beantwortet haben. Deswegen möchte ich sie noch einmal kurz in Erinnerung rufen, weil einerseits haben Sie die letzte Novellierung der Bauordnung angesprochen, aber die Diskussion rund um den Heumarkt gibt es schon viel länger. Dass hier Gefahr im Verzug besteht und dass hier die Vorhaben der Stadt, auch das Bekenntnis und dann die Umsetzung, irgendwie nicht in Einklang gebracht werden, ist keine Herausforderung seit gestern. Ich hätte mir sehr stark erwartet, dass hier konkrete Handlungen gesetzt werden, auch in Form von rechtsverbindlichen Instrumenten, um eben, wie Sie sagen, Rechtssicherheit und Orientierung zu schaffen.

 

Warum wehren Sie sich so massiv dagegen, konkret in der Bauordnung, wo es für alle ersichtlich ist, Verankerungen zu schaffen, um sich zum Weltkulturerbe, wie Sie sagen, einerseits auch öffentlich dazu bekennen, rechtlich dazu zu bekennen und das sichtbar zu verankern?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

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