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Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 55

 

schöne Zeit, weil alle lesen, schreiben und rechnen konnten, so stimmt auch das nicht. Ich bin schon für Schülermitbestimmung, ich habe den Karzer nie als erfrischend und bereichernd erlebt und auch die anderen Disziplinarmaßnahmen haben mir persönlich nicht gefehlt, ich habe in meiner aktiven Schülerzeit eher dagegen angekämpft. Ich habe das also nicht als so super erlebt. Daher bin ich froh, dass wir das überwunden haben.

 

Warum hat es keinen so argen Aufschrei gegeben, dass die Deutschförderklassen jetzt laufen? - Na ja, weil es eben bei den Schulen, die gar keine Chance gehabt hätten, integrative Modelle dann doch zu machen, gelungen ist. Ich glaube, das hat der Herr Landesrat heute ausgeführt. Das heißt, man hat dann okay gesagt, wo es nicht geht. Das Ministerium hat es allerdings nicht geglaubt und ist wirklich in jede einzelne Schule gegangen. Es hat aber dann gesehen, aha, es geht ja wirklich nicht, und hat dann gesagt, okay, wenn es nicht geht, dann geht es nicht. Immerhin letztendlich eine Anerkennung am letzten Drücker des Faktischen, besser als gar nicht. Da ich jetzt den anderen Landesrat sehe (in Richtung Amtsf. StR Peter Hacker): In anderen Materien ist ja nicht einmal das manches Mal so ganz gesichert (erheitert), dass man dann direkt davor sagt, okay, also so ist es wirklich, aha, und dann etwas macht. Das nimmt auch ein bisschen Druck raus.

 

Es wurde aber heute auch schon ausgeführt, natürlicherweise ist ja auch vollkommen unklar, was überprüft wird. Dass wir jetzt nach eigenen Wiener Testungen vorgehen, finde ich okay, dass danach, am Ende des Schuljahres, offensichtlich weil es keine weiterführenden Tests gibt, alle den Test für die Sechsjährigen machen müssen, ist eigentümlich. Der Herr Landesrat hat das Nivellierung nach unten genannt, ich finde das eine gute Formulierung. Ich verstehe nicht ganz, wieso man so für Deutschklassen sein kann, man weiß gar nicht, wo sie überhaupt hinführen, man hat keinen Test, man hat kein Ziel, man kann es gar nicht überprüfen. Ja, so ist es nun einmal. Sie werden aber verstehen, dass wir das eben den Kindern zuliebe kritisieren.

 

Nichtsdestotrotz, es wurde schon gesagt, mussten und wollen wir dieses sogenannte Bildungsreformgesetz umsetzen. Da geht es darum, dass wir doch einiges diesmal neu machen. Wir heben zum Beispiel diese Vorgaben, diese strengen Vorgaben für Klassen- und Gruppengrößen auf, die eine pädagogische Möglichkeit schaffen. Wir lockern auch die Vorgaben für die Unterrichtszeiten, was ebenfalls vorgegeben ist, wobei man dann entsprechend auch in Blöcken unterrichten kann. Mehrstufenklassen sind auch ohne Schulversuch möglich. Das sind Dinge, die, glaube ich, schulorganisatorisch im pädagogischen Bereich, dort, wo es interessierte und engagierte PädagogInnen gibt, etwas bringen.

 

In der Bildungsdirektion gibt es eben all diese neuen Zuständigkeiten, auch bei der Baugenehmigung von Schulgebäuden. Über die Kollegien wurde schon diskutiert. Es gibt auch eine ein bisschen andere Form der Schülerstromlenkung und der Sprengeleinteilung, auch das wurde genannt. Es gibt neue Kooperationsmöglichkeiten, eben rechtlicher Verbund, sogenannte Clusterbildung und gelobterweise gibt es auch den freiwilligen Verbund, den wir ja auch in Wien vorantreiben, die sogenannten Bildungsgrätzl, wo es ebenfalls Verbundmodelle gibt. Und es wird die Teilrechtsfähigkeit an Pflichtschulen kommen. Das bringt die Möglichkeit eines eigenen Schulkontos, was, glaube ich, schon ein Vorteil ist, weil viele Lehrer zum Beispiel eigene Konten errichtet haben. Zum Beispiel soll das Geld für einen Schulschikurs auf einem eigenen Schulkonto sein, denn wenn der Lehrer plötzlich versterben würde, wäre das Geld dann in der Verlassenschaft. Das ist sicher eine gute Geschichte, dass das entsprechend geregelt ist. Auch die Möglichkeit, Schenkungen und Förderungen anzunehmen, was in den Bundesschulen schon der Fall ist, wird, glaube ich, die Situation von zumindest vielen Schulen verbessern.

 

Ich muss sagen, dass ich selbst in gewisser Weise umgedacht habe und eigentlich jetzt mehr auf Schulautonomie setze. Das kommt daher, dass ich früher durchaus ein Freund zentraler Regelungen war und manches Mal auch noch bin, aber ich habe mir angeschaut, wo es denn besonders gut funktioniert. Und da muss man sagen, dort, wo eben die Schule gemeinsam mit den Lehrern, Eltern und Schülern die Dinge entsprechend vorantreibt. Ich wäre durchaus dafür - das ist jetzt eine politische Bewertung -, dass man nicht nur bei den Deutschklassen, sondern auch bei den Noten diese Möglichkeiten der Schulautonomie sogar noch zusätzlich ausbaut. Das heißt, dass man den Schulen vor Ort, denen, die wirklich arbeiten und davon betroffen sind, diese Möglichkeiten wieder gibt. Das ist aber diesmal eben nicht möglich, weil es die bundesgesetzlichen Regelungen nicht hergeben. Das wäre von mir eine individuelle politische Anmerkung.

 

Alles in allem muss man sagen, es ist eine gute Umsetzung, die uns die rechtlichen Grundlagen für eine positive Schulentwicklung gibt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf ein Schlusswort verzichtet.

 

12.49.59Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das sind Grüne und SPÖ, das ist die Mehrheit. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung von zwei vorliegenden Beschlussanträgen, eingebracht von den NEOS.

 

Der erste Antrag, eingebracht von Abg. Emmerling und anderen, betrifft Schulsozialarbeiter für jede Brennpunktschule. Die sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen von NEOS und Freiheitlichen. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit, damit ist der Antrag abgelehnt.

 

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