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Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 55

 

Mobilität, Gesundheit, Soziales, Bildung, Umwelt und Wohnen.

 

Um es nochmals auf den Punkt zu bringen, möchte ich betonen, meine Damen und Herren, dass Menschenrechte uns alle angehen. Es geht um Zivilcourage, um das Aufstehen gegen Ungleichheit, Ungerechtigkeit und Diskriminierung. Wir lösen keine Probleme, meine Damen und Herren, wenn wir das einzige universelle Wertesystem wie die Menschenrechte in Frage stellen. Nein! Denn damit würden wir unseren gesamten Rechtsstaat in Frage stellen.

 

Probleme löst man nicht, indem man kürzt, bestraft, beschränkt, aushungert, und so weiter. Wir können Probleme nur wirklich lösen, wenn wir offen und auf Augenhöhe miteinander diskutieren und indem wir wirklich aktiv gegen Hass, gegen Hetze, gegen Frauenfeindlichkeit, gegen Gewalt, gegen Antisemitismus, Islamophobie, Homophobie und jegliche Art von Rassismen auftreten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Nur gemeinsam können wir den Menschen ihre Würde geben. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

 

11.40.10Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien ebenfalls zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind.

 

Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen und des NEOS-Rathausklubs jeweils ein Antrag eingelangt.

 

Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben, und die Zuweisungen werden erfolgen wie beantragt.

 

Von den Abgeordneten Mahdalik, Seidl, Stumpf, Dr. Aigner wurde ein Antrag an den Landeshauptmann betreffend Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrags wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrags vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen.

 

11.41.13Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates.

 

Bevor wir über den vorliegenden Wahlvorschlag abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen.

 

11.41.30Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtags, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen.

 

Das an erster Stelle gereihte Mitglied, Herr Reinhard Toth, hat sein Mandat im Bundesrat am 31. Dezember 2018 zurückgelegt. Das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Herr Rudolf Kaske, rückt auf diese Stelle nach. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderats schlägt als neues Ersatzmitglied für die erste Stelle Herrn Abg. Gerhard Kubik zur Wahl vor. Ich darf nun jene Damen und Herren, die mit diesem Wahlvorschlag einverstanden sind und ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

11.42.37Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien - Wiener Schulgesetz - WrSchG geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.43.02

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus!

 

Die österreichische Bundesverfassung sieht vor, dass die äußere Organisation öffentlicher Pflichtschulen Bundessache in der Grundsatzgesetzgebung und Landessache in der Erlassung von Ausführungsgesetzen und der Vollziehung ist. Insbesondere das Bildungsreformgesetz 2017 hat dazu umfassende Änderungen erforderlich gemacht.

 

Ich bringe diese als Vorschlag für einen Entwurf eines Gesetzes heute zur Diskussion und bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Generaldebatte und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet, und zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte.

 

11.43.30

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Sie haben es erwähnt: Es geht um das Wiener Schulgesetz auf Grundlage des Grundsatzgesetzes des Bundes. Ich bringe dazu einige Anmerkungen von unserer Seite.

 

Wir haben im Grunde schon oftmals unsere Kritik daran geäußert, und das möchte ich auch heute hier tun. Man kann das auch als neue Türschildpolitik bezeichnen. Wir haben mehr als 100 Jahre Blockade in der Bildungspolitik hinter uns, in denen hier in Wahrheit nicht viel weitergegangen ist. Man hat sich immer nur in kleinen Schrittchen einer Reform - wenn man es denn so nennen will - genähert, aber die großen Schritte, um hier wirklich Grundlegendes auf den Weg zu bringen, sind bisher ausgeblieben.

 

Dabei würde die Bildung gerade einen ehrlichen Diskurs über alle Parteigrenzen hinweg und abseits von ideologischen Grabenkämpfen wirklich verdienen, vor allem aber die Schülerinnen und Schüler und die Lehre

 

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