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Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 55

 

ist verboten, in einem anderen Land einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt. Es ist verboten, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt. (Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig-Faymann.)

 

Jetzt fragen Sie: Warum ist das für Wien wichtig? - Ich werde es Ihnen sagen. Schauen wir uns die Mitglieder der Organisation der Islam-Konferenz an, nämlich jene Mitglieder, die diese Deklaration gemacht haben. Das sind folgende Mitgliedstaaten: Afghanistan, Irak, Türkei … (Abg. David Ellensohn: Noch einmal: Warum ist das für Wien wichtig? - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Was heißt, warum? (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Zum Thema!)

 

Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Lassen Sie die Rednerin bitte zu Ihren Ausführungen kommen!

 

Abg. Mag. Caroline Hungerländer (fortsetzend): … Migrationshintergrund aus diesen Staaten in Österreich. Und Sie schaffen es als Stadtregierung nicht, diesen Leuten beizubringen, dass hier andere Regeln gelten. Das ist das Problem! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Die Bundesregierung ist vorgegangen mit den Integrationskursen des ÖIF, die verpflichtend sind. Die Wert- und Orientierungskurse sind verpflichtend für alle Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten. Dort werden die Menschenrechte, wie wir sie verstehen, vermittelt, und das schaffen Sie nicht! (Abg. Heinz Vettermann: Blödsinn!) Sie schaffen keine verpflichtenden Kurse! Sie schaffen kein klares Vorgehen gegen den politischen Islam! (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Das stimmt ja nicht! Das ist die Unwahrheit!) Sie schaffen kein klares Vorgehen. Sie schaffen keine klare Deklaration zu den Menschenrechten auf unserer Wertebasis! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Ist das nicht peinlich für die ÖVP? - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Lhptm-Stv. Nepp zum Wort gemeldet. - Ich erteile es ihm.

 

11.02.31

Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA|: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es ist wirklich bemerkenswert, wie hier in diesem Haus und wie in den letzten Tagen medial von Seiten der SPÖ, von Seiten der Grünen und von Seiten der NEOS diese Diskussion geführt wird, nur um Innenminister Kickl anzupatzen. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Sie haben vom Rechtsstaat nichts verstanden! - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Wenn ich mir für die Art der Diskussionsführung, die Sie hier betreiben, aussuchen muss, dann ist es falsch, scheinheilig und heuchlerisch! Das sind Ihre Attribute! (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Und das ist sehr peinlich! - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ich kann es Ihnen auch erklären: Sie kommen heute hier heraus unter dem Titel, dass die Menschenrechte unveränderbar und unverhandelbar sind. - Jetzt sage ich Ihnen einmal eines: Die Europäische Menschenrechtskonvention befindet sich seit Jahren im Wandel.

 

Ein Beispiel gebe ich Ihnen im Zusammenhang mit dem Recht auf Leben und der Todesstrafe: In der Erstfassung der Europäischen Menschenrechtskonvention war die Todesstrafe als Straffolge bei Verbrechen erlaubt. Erst im 6. Zusatzprotokoll 1983 wurde verabschiedet, dass die Todesstrafe außerhalb der Kriegsgerichtsbarkeit abgeschafft wird. (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Hat das der österreichische Innenminister verändert? - Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Mit dem 13. Zusatzprotokoll 2002 wurde die Todesstrafe auch im Rahmen der Kriegsgerichtbarkeit abgeschafft.

 

Sie aber kommen hier heraus und meinen, dass das unveränderbar ist! Ja, was wollen Sie denn? Zurück zur ersten Fassung? Wollen Sie vielleicht noch die Todesstrafe? Dann kommen Sie heraus und sagen Sie es! Oder Sie geben zu, dass auch die Europäische Menschenrechtskonvention veränderbar ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

In Wirklichkeit - und das ist ja die Scheinheiligkeit Ihrer Diskussion - geht es Ihnen darum, internationale Verträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention oder das Schengen-Abkommen immer nur dann umzuändern, wenn es Ihnen passt, wenn es möglich ist, die Massenimmigration nach Europa zu fördern. Dann passt Ihnen jegliche Veränderung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dann sind Sie bereit, alles zu ändern. Als Fluchtgrund würden Sie Krieg, Klima, oder wirtschaftliche Verbesserung verändern. Dann ist alles ok. Wenn das passiert, darf man internationale Verträge ändern. Und was passiert, wenn man internationale Verträge wie zum Beispiel das Dublin-Abkommen oder das Schengen-Abkommen nicht mehr ausübt und bricht? Man sieht ja, was Sie 2015 mit offenen Grenzen angerichtet haben! Man hat nicht mehr geschaut, was Asyl ist und was Zuwanderung ist, und jetzt leben wir mit diesen Konsequenzen Ihres Vorgehens: Trauer, Tod und Terror. Das haben Sie seit 2015 verursacht, und eine schwarz-blaue Regierung wird das jetzt wieder reparieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was war denn da mit der Rechtsstaatlichkeit. - Lebhafte Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Aber auch der Begriff „Antidiskriminierung“ ist heute ein großes Schlagwort und findet sich auch in der Überschrift der Aktuellen Stunde. Da gibt es immer einen großen Aufschrei von Ihnen, damit glauben Sie, gutmenschlich punkten zu können. Dann kommt Frau Blimlinger daher, die Sie vorher zitiert haben, und meint: Es ist eine Diskriminierung, wenn es auf der Kunst-Uni ein Herrenklo und ein Damenklo gibt. Was macht da das dritte Geschlecht? (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.) Das weiß man nicht. Also machen wir ein Unisexklo! Da sind Sie groß dabei, wenn es hier um Antidiskriminierung geht! (Weiterer Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.)

 

Ich sage Ihnen etwas: Sie brauchen nicht weit zu gehen, um aufzuschreien. Gehen Sie einmal im 16. Bezirk auf der Ottakringer Straße spazieren! Dort gehen noch

 

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