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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 98

 

Man muss natürlich auch dazusagen, dass einige Erkenntnisse des Verfassungsgerichthofes im Sinn des sozialen Wohnbaus dazu beigetragen haben, dass man sich bei der Gesetzwerdung hier doch zu diesem Schritt mit gutem Gewissen entschließen konnte. Das war das vorige Mal noch nicht der Fall, und das war eben jetzt der Fall. Deshalb glaube ich, war es gut und richtig, dass wir diesen historischen Schritt gesetzt haben. Ich bin allen, die dazu beigetragen haben, zu Dank verpflichtet, dass es so weit gekommen ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Stellplatzverpflichtungen, Garagengesetz, haben wir auch wichtige neue Bestimmungen. Und was aber auch ganz wichtig ist, ist die Vermeidung der gewerblichen Nutzung von Wohnungen im Zusammenhang mit Airbnb. Jetzt sage ich einmal ganz objektiv, derzeit haben wir in Wien noch kein großes Problem mit Airbnb, derzeit. Wir haben etwa 2.000 Wohnungen, die jetzt schon dauerhaft dadurch dem Markt entzogen sind. Es sind 7.000/8.000 Wohnungen, die quasi jetzt da für Airbnb verwendet werden. Das ist, könnte man sagen, bei 900.000 Wohnungen in Wien noch nicht dramatisch. Aber die problematische Sache ist, dass das ansteigend ist und zwar deutlich ansteigend ist, dass man sieht, wohin die Tendenz geht, und dass man außerdem nicht ein einsamer Planet als Stadt Wien auf der Welt ist. Sondern wenn wir uns andere Großstädte anschauen, nämlich Paris oder Berlin und andere, dann weiß man, welche wirklich schlimmen Verhältnisse durch einen sehr ausgeprägten Einsatz von Airbnb dort eben geschaffen worden sind, wo man gesehen hat, dass sehr viel Wohnraum dann dauerhaft entzogen wird zu Gunsten eben einer touristischen, gewerblichen Verwendung. Wenn das natürlich um sich greift und immer stärker wird, dann ist das schon Aufgabe des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, dass die Entwicklungen in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Ganz cool, wir wollen überhaupt niemanden irgendwie stören, der quasi privat als Student seine Wohnung zwischendurch auf diese Art und Weise verwendet, sondern wir haben ja auch in den Erläuterungen sehr deutlich klar hineingeschrieben, und ich möchte das ausnahmsweise sogar vorlesen, wie wir uns das vorstellen: „Die Ergänzung des Abs. 3 2. Satz, dient zur Klarstellung, dass eine gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke nicht üblicherweise in Wohnungen stattfindet. Der Begriff ‚gewerblich‘ ist in dieser Bestimmung nicht im Sinne der Gewerbeordnung 1994, sondern im Sinn einer regelmäßigen Zurverfügungstellung von Wohnräumen für Beherbergungszwecke gegen Entgelt zu verstehen.“

 

Sehr wichtig, dieser Satz, auch für die Interpretation dann. Jetzt zitiere ich weiter: „Nicht erfasst sind Fälle, in denen Personen im Sinn des Home-Sharing ihren eigenen Wohnraum gelegentlich vermieten, um sich etwas dazuzuverdienen, wenn in zeitlicher oder räumlicher Hinsicht die eigene Wohnung zu Wohnzwecken überwiegt und der Wohnraum daher nicht zweckentfremdet beziehungsweise dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Dementsprechend wird etwa die kurzzeitige Vermietung von Wohnräumen durch Studenten während der Ferien oder durch Wohnungsinhaber während des Urlaubs weiterhin zulässig sein.“ Also wir wollen natürlich die Angst von sehr vielen Menschen herausnehmen, die vielleicht denken, eine durchaus sinnvolle Tätigkeit, eine Handlung, die ihnen jetzt in der Vergangenheit irgendwie sinnvoll erschienen ist, würde jetzt abgeschafft. Überhaupt nicht, sondern wir konzentrieren uns auf das Gewerbliche, um sozusagen dieses dramatische um sich Greifen eines Phänomens, wie es in anderen Städten ist, hintanzuhalten. Das ist sachlich gerechtfertigt, und ich glaube, das ist rechtzeitig, dass wir das jetzt so machen.

 

Das Dritte ist der Klimaschutz, ganz, ganz wichtig, weil es einfach das Thema unserer Zukunft für alle Menschen ist. Da wäre es falsch, wenn das nur eine Partei betreibt oder wenn es nur zwei Parteien betreiben, wenn das nur eine Regierung macht. Das ist eigentlich etwas, was alle als selbstverständliches Ziel machen müssten, um eben ein lebenswertes Leben überhaupt auf dem Planeten zu ermöglichen. Und da muss jeder seinen Beitrag leisten. Ein Beitrag war, dass man die Klimaziele in Paris als Republik Österreich unterschrieben hat. Übrigens, dass die FPÖ dagegen gestimmt hat, ist passend irgendwie, wird sich schon irgendwas dabei gedacht haben. Aber jedenfalls haben wir in unserem Bereich, das muss sich überall durchziehen, die Ergänzung der Ziele in der Stadtplanung festgeschrieben. Wir haben die Steigerung der Verwendung der erneuerbaren Energie festgeschrieben, die Dämmung der obersten Geschoßdecken, die Energieraumplanung. Es ist nicht so, dass man überhaupt den Fernwärmeanschlusszwang beabsichtigen würde, aber doch so, dass der Fernwärmeausbau auf jene Gebiete fokussiert wird, in denen bereits eine entsprechende Infrastruktur verfügbar ist. Dadurch soll auch die doppelte Leitungsinfrastruktur vermieden werden. Ich glaube auch wirklich, dass wir hier eine historische Leistung vollzogen haben, indem wir ganz praktisch dem Klimaschutz die Bedeutung zugemessen haben, die ihm zusteht, weil das einfach ein Zukunftsthema der Menschen ist, und zwar für alle. In dem Sinn, glaube ich, können wir auf diese Bestimmungen ganz besonders stolz sein. - Da wird in der Regel applaudiert. (Heiterkeit bei der FPÖ. - Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

So, damit es nicht fad wird. Der Klimaschutz ist wirklich eine ganz, ganz große Sache. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sind auch wichtig, aber nicht ganz so wichtig. Aber das haben wir auch gemacht, natürlich, selbstverständlich, ja. Man hat hier Dinge konkretisiert, teilweise die geübte Praxis auch entsprechend festgeschrieben, war auch gut. Und dann haben wir auch noch die Sicherheit erhöht, das Baugrubensicherungskonzept, Schutz von Wohnungen gegen Niederschlagswässer, Abbruch von unbenützten Gebäuden. Dann das Kleingartengesetz haben wir auch zur Verfahrensbeschleunigung geändert. Und unter „Diverses“ haben wir noch einige wichtige Punkte, nämlich die Wohnungsmindestgröße von 30 m2 werden wir doch beibehalten. Da hat es auch andere Wünsche gegeben. Und auch bei der bestehenden Regelung betreffend die Trennung von Bad und Toilette wird festgehalten, die Toilette soll in einem separaten Raum untergebracht werden. Das passt, glaube ich, heutzutage schon zu unseren Standards.

 

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