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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 98

 

einen Rückschritt beim Thema Frühpensionierungen feststellen. Es ist so, dass mit der De-facto-Abschaffung der Gemeinderätlichen Personalkommission ja die Frühpensionierungen nicht mehr dort beschlossen werden, sondern wir über Anzahl und Art und Weise dieser Pensionierungen auf die Information durch den zuständigen Stadtrat angewiesen sind. Bei der letzten Sitzung der GPK hat sich herausgestellt, dass das in Zukunft so gehandhabt wird, dass wir die Zahlen von Jänner 2018 dann letztendlich im November 2019 erfahren werden. Das halte ich also für völlig unzureichend, Transparenz für Abgeordnete ist auch hier wichtig, damit sinnvoll gearbeitet werden kann. Werden Sie auch in diesem Bereich zu dem stehen, wofür Sie bisher gestanden sind, dass die Abgeordneten umfangreich auch in diesem Bereich informiert werden?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ich werde das gerne in Abstimmung mit dem zuständigen Landesrat besprechen und eine Form finden, dass es auch den Abgeordneten möglich ist, möglichst frühzeitig auch über die Entwicklungen beim Personalstand informiert zu werden. Es wird sicher - nehme ich an - verwaltungstechnische Gründe dafür geben, aber ich werde mich gerne gemeinsam mit dem Herrn Landesrat mit diesem Thema beschäftigen und eine Form finden, damit die Transparenz und Zugänglichkeit auch für die Abgeordneten im zuständigen Ausschuss gegeben sein werden.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kasal gestellt.

 

9.54.12

Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Eine wunderschönen guten Morgen, Herrn Bürgermeister! Ich habe ein Schreiben von der MA 64 mit, in dem ausdrücklich steht, dass im Zuge der Begutachtung im externen Begutachtungsverfahren einlangende Stellungnahmen von Stellen und Personen, die vom Magistrat nicht ausdrücklich angeschrieben wurden, oder Stellungnahmen, deren Veröffentlichungen untersagt wurden, grundsätzlich nicht im Internet zur Einsicht bereitgestellt werden. Das heißt sinngemäß, wer nicht ausdrücklich um eine Stellungnahme gefragt wurde, dessen Stellungnahme ist eigentlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, was grundsätzlich bedauerlich ist, weil sie dadurch, auch wenn sie noch so kompetent ist, den Gemeinderats- und Landtagsabgeordneten nicht zur Verfügung steht.

 

Zu meiner Zusatzfrage: Die Novelle der Bauordnung ist im Bereich der eingelangten Stellungnahmen durch diese selektive Veröffentlichung und in der Folge durch mangelnde Transparenz geprägt. Entsprechend schlecht sind in zentralen Bereichen auch die Auswirkungen. Dieser rote Faden zieht sich bis in den Bereich des Gebäude- und Wohnungsregistergesetzes, dessen Anforderungen Wien nur mangelhaft erfüllt, was die Grundlage für immer wieder veröffentlichte geschönte Zahlen im Bereich der Wohnungsproduktion darstellt. Meine Frage: Wann wird Wien so weit sein, dass endlich seriöse Grundlagen in der Wohnpolitik zur Verfügung gestellt werden und die Zahlen auch wirklich nachvollziehbar und transparent sind?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Das sind jetzt zwei Dinge oder zwei Fragen, die ich da heraushöre. Ihre Einleitung bezieht sich auf die Stellungnahme zur Novelle der Bauordnung, und die Frage darauf, was mit jenen Stellungnahmen geschieht, die nicht dezidiert durch den Einleiter dieser Stellungnahme für die Veröffentlichung freigegeben worden ist. Diese Möglichkeit gibt es. Es muss jene Person, die diese Stellungnahme abgibt und ein Interesse hat, dass sie auch veröffentlicht wird, das auch entsprechend bekunden. Das ist für die Behörden und die zuständigen Stellen im Magistrat wichtig, damit sie auch aus datenschutzrechtlichen Gründen die Möglichkeit haben, diese zu veröffentlichen. Das gilt nicht für die Stellungnahmen, die im Begutachtungsverfahren auch taxativ aufgelistet sind und automatisch auch der Öffentlichkeit vorgestellt und präsentiert werden.

 

Die zweite Frage, die in Ihrer Zusatzfrage herauszuhören ist, ist, welche Zahlen zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung im Neubau - das gilt aber auch für die Sanierung, im Neubau ist es etwas komplizierter - darzustellen. Das ist deshalb oft mit einer Zahl nicht leicht zu beantworten, denn wir haben zum einen die Zahl der beschlossenen, das heißt, auch durch Wohnbauförderungsmittel beschlossenen Zahlen, und eine zweite Zahl, die mit Fertigstellung verbunden ist, und die dritte mit der Übergabe der entsprechenden Wohnungen. Die öffentlichen Einrichtungen, auch die Stadt Wien oder das Land Wien in diesem Fall, sind, was die Vergabe der Wohnbauförderungsmittel betrifft, natürlich auch immer abhängig von den Informationen, die von den Bauträgern zur Verfügung gestellt werden. Denn wir wissen auf Grund auch der Liberalisierung in vielen dieser Bereiche als Behörde nicht mehr genau, wann ein Bauprojekt fertiggestellt wird. Das heißt, wir sind da immer auch von den Zahlen abhängig, die von den jeweiligen durchführenden Bauträgern der Stadt Wien zur Verfügung gestellt werden. Von daher gibt es gewisse Ungenauigkeiten, die sich aber spätestens dann klären, wenn von der Beschlussfassung über die Fertigstellung und der Übergabe der Wohnungen über einen Mehrjahresschnitt durchzurechnen ist, wie viele Wohnungen fertiggestellt und übergeben werden.

 

Von daher ist es oft schwierig, es punktgenau zu sagen, da so viele Beteiligte für die Berechnung der Zahl notwendig sind. Aber in Summe ist es ganz klar, wie viele Wohnungen auch mit Unterstützung der Stadt Wien an die Bevölkerung übergeben werden. Es kann sich nur immer um Verzögerungen in der jeweiligen Zahl über den Jahresvergleichsraum handeln, aber prinzipiell ist es sehr gut nachvollziehbar und es gibt eine Reihe von Statistiken, die das über einen sehr langen Zeitraum in der Entwicklung auch punktgenau nachweisen können.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt.

 

9.59.25

Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Ich komme nochmal auf das Begutachtungsverfahren bei der Bauordnung zurück, bei dem 33 von 60 Stellungnahmen veröffentlicht worden sind. Sie haben begründet, dass diese auf Grund

 

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