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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 84

 

geführt habe, sondern wir haben uns dann gemeinsam auf diese weitere Vorgehensweise geeinigt gehabt.

 

Selbstverständlich steht es jedem Abgeordneten natürlich immer frei, sich zu melden. Aber man muss sich im Sinne der gemeinsamen Spielregeln überlegen, was es bedeutet, wenn man sich vor zehn Minuten (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Nachdem man als „Arschloch“ beschimpft worden ist! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) etwas ausmacht, und dann wird das nicht mehr eingehalten.

 

Das hat jetzt natürlich noch weitere Wortmeldungen nach sich gezogen. Als Nächstem erteile ich dem Klubobmann Oxonitsch das Wort. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Da wird man beschimpft, und dann soll man aufhören zu reden!)

 

16.37.07

Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ)|: Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich habe jetzt überlegt: Mache ich eine Geschäftsordnungswortmeldung, damit ich mich an die präsidiale Vereinbarung halte? Oder mache ich doch keine? Aber man kann gewisse Dinge hier nicht im Raum stehen lassen.

 

Man muss einerseits einmal festhalten: Was hat die Präsidiale jetzt vereinbart? Das ist völlig klar, jeder Abgeordnete kennt es, und es war Gott sei Dank in diesem Haus immer Usus bei präsidialen Vereinbarungen, wo alle Parteien vertreten sind, wo es auch keinen Einwand zu dieser Vorgangsweise gegeben hat, dass man sich daran hält.

 

Ja, es stimmt: Es ist eine Wortmeldung zulässig. Aber es war das die gemeinsame Vereinbarung. Da ist niemandem das Wort verboten worden, wie man auch gerade gesehen hat. Es hat hier niemand jemandem das Wort unterbinden wollen. Schon die Einleitung von Herrn Aigner habe ich nicht verstanden: Man kann mir da jetzt nicht das Wort verbieten. Na, hat auch niemand getan!

 

Tatsache ist, in der Präsidiale war Ihr Vertreter, wo ich ein bisschen noch angezweifelt habe - das gebe ich auch zu -, dass er überhaupt ein Vertreter sein kann, dass ein Stadtrat jetzt der Klubobmann ist, aber egal, soll er der stellvertretende sein, weil der Herr Klubobmann der FPÖ gar nicht da ist. Aber dann ist man zu dieser Vereinbarung gekommen. Ich finde es interessant, dass man sich nicht daran hält.

 

Ich sage nur - und ich glaube, darauf wurde auch seitens des Präsidenten gerade hingewiesen -, ich würde davon abraten, präsidiale Vereinbarungen nicht einzuhalten. Ich glaube, wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass wir präsidiale Vereinbarungen eingehalten haben. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Wir sind doch als „Arschlöcher“ beschimpft worden! Das muss man auch einmal sagen! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Dafür hat es einen ganz klaren Ordnungsruf Ihrer Vorsitzenden gegeben. Und es war Ihre Vorsitzende! (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Und damit ist alles in Ordnung? Damit ist alles okay? - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Ich ersuche Sie, in der Bank bitte etwas ruhiger zu sein. Danke sehr.

 

Abg. Christian Oxonitsch (fortsetzend): Also da würden mir ein paar Dinge einfallen, wofür es auch Ordnungsrufe gegeben hat, die von den verschiedensten Parteien, von allen Parteien gekommen sind. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Als da wären?) Das ist die Maßnahme bei Fehlverhalten, die in diesem Haus zur Verfügung steht, schlicht und ergreifend. Du diskutierst ja auch nicht mit dem Kollegen Ellensohn, sondern du diskutierst in Bezug auf die Kinder- und Jugendanwälte.

 

Der zweite Punkt, den ich ganz klar sagen möchte: Ich bin sehr froh darüber, dass wir in dieser Stadt eine Institution haben, die gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag klar parteilich für diese Kinderrechte eintritt. Klar parteilich! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Und zwar auch unter der Prämisse, dass sie auch die Arbeit - und das haben wir immer wieder erlebt (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist genau das Gleiche, was Sie gerade vorher kritisiert haben, Herr Kollege!) -, auch die Arbeit der Stadtregierung, auch die Arbeit einzelner Magistratsabteilungen immer wieder kritisiert. Ich bekenne mich dazu, und ich bekenne mich auch zum Rederecht in diesem Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ich glaube daher, dass es eigentlich auch eine gute Tradition war, gerade vor dem Hintergrund, dass es dieses Rederecht der Kinder- und Jugendanwälte gibt, dass es auch für uns die Möglichkeit zur Diskussion in den Ausschüssen, et cetera immer wieder gibt.

 

Aber ungeachtet dessen - ich weiß ja nicht, wie intensiv die Debatte über den Kinder- und Jugendbericht im Gemeinderatsausschuss war, der der zuständige ist - meine ich, dass wir eine Diskussion darüber hier im Hause abführen und letztendlich die Kinder- und Jugendanwälte, die Umweltanwaltschaft, die Volksanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft auch am Schluss hier ihre Rede halten können, denn sie führen eben nicht die Debatte da herinnen. Sie haben hier ein Rederecht, und sie können ihre Anmerkungen machen. Ich glaube, es tut uns gut, nämlich allen, und es hat uns bis heute auch gut getan, Dinge einfach als Anregungen hinzunehmen und damit auch objektiv umzugehen.

 

Es war bei der Volksanwaltschaft - ich muss es da noch einmal sagen -, bei den Volksanwaltschaftsberichten auch nicht immer angenehm, hier zuzuhören. Ich erinnere da - und ich habe es in der Präsidiale schon gesagt - an viele Ausführungen aller Volksanwälte, die gesagt haben: Ja, das ist gesetzlich so gedeckt, aber wir sehen es trotzdem anders, man sollte es anders machen. (Abg. Dr. Wolfgang Aigner: Das war nie so eine politische Beschimpfung!) Da fordert man weder zu einem Rechtsbruch auf, sondern es ist eine Anmerkung, die das freie Rederecht hier umfasst, meine sehr verehrten Damen und Herren.

 

Daher: Stellen wir das Rederecht nicht in Frage! Wenn wir hier anfangen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Habe ich eh gesagt!), ich glaube, dann sind wir schlecht beraten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Noch einmal für eine ganz kurze Stellungnahme, wenn ich das richtig

 

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