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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 84

 

Aber kommen wir zum Kern der Geschichte, zu diesem Willkürparagraphen, der heute beschlossen werden soll. Ja, sehr verehrte Damen und Herren, es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass uns natürlich am Schutz von Gründerzeithäusern und am Schutz von schönen alten Gebäuden und am Schutz von Baubestand in dieser Stadt sehr gelegen ist. Aber das muss man ordentlich machen, das muss man in einer sachlichen Art und Weise machen und da kann man nicht mit der Rasenmähermethode alle Gebäude auf Grund eines willkürlich angesetzten Datums unter Schutz stellen. Man denkt sich, ja, der 1. Jänner 1945, den nehmen wir, das ist einfach in der Verwaltung, da brauchen wir keine komplizierten Unterschutzstellungen machen, wir sagen ganz einfach, alle Gebäude, die vor dem 1.1.1945 errichtet worden sind, stellen wir jetzt unter Schutz, und damit stellen wir sicher, dass nicht auf die Schnelle ein älteres Gebäude abgebrochen werden kann.

 

Das ist natürlich eine praktikable Lösung, eine praktische Sache für die Verwaltung und scheinbar auch praktisch für Rot-Grün, aber es ist zutiefst unsachlich und nicht der Sache angemessen. Natürlich gibt es abgrundtief hässliche, abbruchwerte Gebäude aus der Zwischenkriegszeit und es gibt überhaupt keinen Grund, diese unter Schutz zu stellen. Diese stellen Sie aber heute unter Schutz. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Das weißt du, Herr Abgeordneter, dann wird die MA 19 feststellen, dass es nicht im öffentlichen Interesse ist und es wird abgerissen werden können!) - Das ist die große Frage, ob das die MA 19 machen wird, denn bisher war es so, dass wir in den Schutzzonen kaum zu Abbruchmöglichkeiten gekommen sind, und ich gehe daher davon aus, dass diese Verwaltungspraxis auch in der Zukunft aufrecht bleiben wird. Es wird unmöglich oder nur ganz schwer möglich sein, Gebäude, vor dem Jahr 1945 errichtet, abzubrechen. Und das hat zur Folge, dass das Bauen erschwert wird, dass man weniger Wohnungen errichten kann, dass das Wohnen teurer wird und dass das Wohnen auch weniger komfortabel sein wird, denn es wird Abbruchhäuser geben, die nicht abgebrochen werden können, in denen man alles andere als bequem wohnen kann.

 

Ich glaube daher, dass die Intention durchaus nachvollziehbar ist, aber die Mittel absolut ungenügend sind. Ungenügend meine ich auch, dass dieser Initiativantrag ist, dass auch dieser Gesetzestext, der heute beschlossen werden soll, mehrere Fragen offen lässt. Eine Frage wird ja jetzt saniert, mit diesem Abänderungsantrag, da sieht man ja, was passiert, wenn man so elementare Regelungen nicht durch eine Begutachtung gehen lässt. Man muss dann etwas korrigieren, aber bitte, dazu sind ja Landtagsabgeordnete da, dass sie Anträge einbringen, sowohl Initiativanträge, wenn sie gut sind, als auch Abänderungsanträge. Mich freut es, dass man jetzt die technische und die wirtschaftliche Abbruchreife auch bei Gebäuden vor 1945 vorsieht, und nicht nur in den Schutzzonen, denn das wäre ja absurd, wenn man jetzt die Gebäude vor 1945 noch stärker schützen würde als die Gebäude in den Schutzzonen.

 

Was wäre die Alternative zu dieser Rasenmähermethode gewesen? Man hätte sich die einzelnen Gebäude anschauen und, wie auch schon mein Vorredner angeregt hat, einen Schutzzonenkataster erstellen müssen, einen Kataster, der nicht nur die Schutzzonen enthält, sondern alle schützenswerten Gebäude in dieser Stadt. - Sehr mühsam, sehr aufwändig, sehr schwierig, daher hat sich die Verwaltung und die Politik von Rot-Grün zur einfachen Rasenmähermethode entschieden, aber es gibt keinen Grund, warum wir das als Opposition mittragen sollen.

 

Was Sie mir auch vielleicht jetzt nicht sagen können, und vor allem nicht in einer Art und Weise sagen können, dass es dann auch verbindlich ist, das ist, wie das Procedere jetzt wirklich bei den Gebäuden vor 1945 ist, um zu einem Abbruch zu gelangen. Das ist ja nicht wirklich eindeutig formuliert, denn diese Bestätigung der MA 19 ist eine Sache, die Anzeigepflicht oder die Anzeigemöglichkeit eine andere und das Ansuchen um Baubewilligung ist die dritte Sache. Ich frage mich jetzt, in welcher Reihenfolge ist denn das jetzt wirklich vorgesehen. Ich kann ja eine bloße Anzeige auf Abbruch nur mit der Bestätigung der MA 19 machen. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Richtig!) Jetzt ist aber vorgesehen, auch wenn ich diese Bestätigung nicht bekomme, dass ich trotzdem eine Anzeige mache, praktisch als Voraussetzung dafür, dass ich dann um eine Baubewilligung ansuchen kann. Das ist alles andere als eindeutig formuliert. Ich weiß auch nicht, ob ich gleich um die Baubewilligung ansuchen kann oder ob ich vorher eine absolut untaugliche Aktion setzen muss, indem ich nämlich die Anzeige mache, aber ohne Bestätigung. Ich weiß auch nicht, wie dann über diese Anzeige entschieden wird, ob da mit Bescheid entschieden wird, ob da anders darüber entschieden wird, ob das die Voraussetzung dafür ist, dass ich überhaupt eine Baubewilligung beantragen kann. Es bleibt offen, es ist einfach schlampig und schludrig formuliert, lesen Sie sich nur den ersten Satz der lit. d durch, dann werden Sie mir recht geben müssen.

 

Schlampig oder zumindestens zweideutig formuliert ist natürlich auch der Abs. 5a von § 62a. Da frage ich mich jetzt schon, angenommen, es gibt diese Bestätigung der MA 19 und ich kann mit Anzeige vorgehen, muss ich dann vier Wochen abwarten oder darf ich es gleich machen. Ich hab da drinnen stehen, dass spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten vom Bauherren mit schriftlicher Anzeige an die Behörde vorzugehen ist, also Anzeige plus vier Wochen warten. Dann habe ich einen letzten Satz, in diesem Abs. 5a, da steht drinnen: „Nach Vorlage einer solchen Bestätigung“ - nämlich Bestätigung der MA 19 - „darf mit dem Abbruch sofort begonnen werden“. - Also, das bleibt auch offen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, es sind nicht nur diese juristischen Spitzfindigkeiten, sondern es ist die grundsätzliche Herangehensweise der Grund dafür, warum wir heute diesem Antrag von Rot-Grün nicht zustimmen können. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Mag. Chorherr zu Wort gemeldet. - Bitte.

 

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