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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 84

 

Sichtweise eine ist, die zwei Dinge miteinander verbindet, nämlich auf der einen Seite den Schutz des historischen Welterbes gewährleistet und auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit bietet, eine Weltstadt wie Wien auch entsprechend zu entwickeln. Ich denke, wir wollen auch keine Stadt sein, die unter einem Glassturz steht, sondern eine, die auch die Möglichkeit bietet, neue Akzente zu setzen, die für nachkommende Generationen interessant sein werden, so wie das auch in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten der Fall war.

 

Von daher bin ich also sehr zuversichtlich, dass es gelingen wird, in vielen Gesprächen, die mit den Vertreterinnen und Vertretern der UNESCO noch zu führen sind, zu einem gemeinsamen Lösungsansatz zu kommen. Der von Ihnen angesprochene, Herr Landtagsabgeordneter Fürnkranz, ist einer davon, und da bin ich zuversichtlich, dass Herr Landtagspräsident Ernst Woller im Auftrag der Stadt Wien auch in Zukunft gute Arbeit leisten wird.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung, Herr Landeshauptmann. Die 2. Anfrage ist damit beantwortet.

 

9.25.00†Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler - Frage|

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP-530208-2018-KSP/LM). Diese wurde von Frau Abg. Akcay gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Kultur und Wissenschaft gerichtet. (Welche Verbesserungen bringt die aktuelle Novellierung des Archivgesetzes für den Vollzug?)

 

Ich ersuche die Frau Landesrätin um Beantwortung der Frage.

 

Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Guten Morgen allerseits!

 

Es ging um die Frage: Welche Verbesserungen bringt die aktuelle Novellierung des Archivgesetzes für den Vollzug? - Dazu die Antwort an Frau Abg. Safak Akcay:

 

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Archivgut ist Kulturgut. Das Wiener Stadt- und Landesarchiv ist eine der wichtigsten Gedächtnisinstitutionen der Stadt. Archivgut ist ein bedeutsamer Teil unseres kulturellen Erbes, der demokratische Prozesse nicht nur sichert, sondern überhaupt erst ermöglicht. Archive leisten einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit, ermöglichen eine verlässliche und funktionierende Verwaltung. Sie unterstützen politisches Handeln und sind für historische und sozialwissenschaftliche Forschung unverzichtbar. Als Basis jeder seriösen journalistischen Arbeit sind sie zudem bei der begleitenden Kontrolle staatlicher Autorität unersetzlich.

 

Die Erhaltung dieses Kulturgutes ist daher von höchstem öffentlichen Interesse. Das hat auch auf europäischer Ebene der Rat mit Entschließung vom 14. November 1991 ausdrücklich festgehalten. Die aktuelle Novellierung beinhaltet Anpassungen an die neue Rechtslage gemäß der aktuellen EU-Datenschutz-Grundverordnung und einige Verbesserungen für die Praxis.

 

Dazu sei an dieser Stelle insbesondere erwähnt: Durch die Rechtsanpassung soll ein datenrechtlich einwandfreier Vollzug im Archivwesen sichergestellt werden - kurz: Datenschutz, Datensicherung sowie Datensicherheit auf Basis der neuen Rechtslage.

 

Weiters werden durch die Novellierung der Stellenwert des Archivierens sowie die Bedeutung der Aufgaben des Archives verankert. Damit wird das fundamentale gesamtgesellschaftliche Interesse an Archivarbeit auch gesetzlich hervorgestrichen. Das ist sowohl für die archivarische Tätigkeit des Stadt- und Landesarchivs wie auch für Wissenschaft und Forschung von erheblicher inhaltlicher wie operativer Wichtigkeit.

 

Die Änderung der Bestimmung betreffend die Anbietung spezifischer Unterlagen dient der Verbesserung des diesbezüglichen Ablaufs in Zukunft auch bei digitalen Unterlagen in der Praxis des Stadt- und Landesarchivs, kurz, einer rechtlich fundierten Prozessoptimierung.

 

Die neue Bestimmung über die Verwaltung von Unterlagen vor Übernahme ins Stadt- und Landesarchiv liegt im Interesse geordneter Aktenführung - Stichwort: Verbesserung im Records-Management. Damit soll die künftige Übernahme und Archivierung von vorarchivarischem Schriftgut erheblich verbessert werden.

 

Abschließend soll die Bestimmung über die Unveräußerlichkeit von Archivgut eine verbesserte Grundsicherung und gleichzeitig die langfristige Wahrung des Archivgutes gewährleisten.

 

Ich hoffe, ich habe die Frage beantwortet.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung.

 

Ich begrüße Schülerinnen und Schüler des BFI Wien aus der Margaretenstraße. Herzlich willkommen in eurem Wiener Rathaus! (Allgemeiner Beifall.) Wir diskutieren gerade über die Novellierung des Archivgesetzes.

 

Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger. - Bitte.

 

9.30.36

Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Das ist sicherlich eine Materie, die für Sie sehr ungewohnt ist, aber danke für die ausführliche Beantwortung dieser Frage.

 

Ich habe eine relativ kurze und vielleicht pragmatische Frage zu diesem Thema: Wir wissen, wo das Landesarchiv momentan ist, nämlich im Gasometer, ganz kurz gesagt. Irgendwann wird dieses an die räumlichen Grenzen stoßen. Gibt es bereits Überlegungen, dass das Landesarchiv erweitert wird? Beziehungsweise es muss erweitert werden, weil es bald voll ist. Welche Überlegungen gibt es in diese Richtung?

 

Präsident Ernst Woller: Frau Landesrätin, bitte schön.

 

Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Ja, Sie haben das zu Recht bemerkt. Auch das ist ein Gedanke, der uns schon umtreibt. Ich bin erst kürzlich mit diesem Thema konfrontiert worden, aber es ist klar, Archive wachsen, die Kapazitäten sind fast vollständig ausgeschöpft, und wir werden schnellstmöglich Überlegungen dazu anstellen, wie dieses Archiv weiter erweitert werden kann, welche Maßnahmen diesbezüglich gesetzt werden müssen, und wir werden Sie umgehend davon unterrichten, wenn wir da einen Plan erarbeitet haben. Aber das ist vollkommen richtig. Natürlich stellt sich sehr vieles auch um auf Digitales, was natürlich die Situation hinsichtlich des Platzes wiederum erleichtert, aber dennoch

 

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