«  1  »

 

Landtag, 25. Sitzung vom 25.05.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 31

 

rung, das Kompetenzzentrum schlechthin. Es gibt tolle Materialien dafür. Ich kürze es jetzt ab. Ich habe sie da und stelle sie natürlich auch sehr, sehr gerne zur Verfügung.

 

Es gibt von der Sucht- und Drogenkoordination auch ein eigenes Programm, das „plus“ heißt, in dem es darum geht, in der Schule die Förderung von Lebenskompetenzen von SchülerInnen von der 5. bis zur 8. Schulstufe aufzubauen. Da gibt es Lehrinnen- und Lehrerschulungen, Workshops in den Klassen, viele, viele Materialien, wo es ein Thema ist, sich selbstbejahend zu behandeln und daher auch Resilienz im Hinblick auf eine mögliche Suchtkarriere aufzubauen, sage ich jetzt ein bissel despektierlich. Aber natürlich auch ganz spezifisch das Thema Suchtprävention, den Umgang mit Rauchen, et cetera, zu benennen. Das ist das, was es als großes, großes Paket gibt.

 

Ähnliche Dinge gibt es in unterschiedlichen Abstufungen - Wien ist da Vorreiterin - auch in allen anderen Bundesländern. Und genau das ist der Grund, wo die Bundesländer gesagt haben: Liebe Bundesregierung, wenn ihr wirklich ernst zu nehmend beim Jugendschutz etwas machen wollt, gegen das frühe Rauchen machen wollt, dann muss man genau da auch engagiert mittun und auch mitzahlen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Haslinger gestellt. Bitte.

 

10.20.00

Abg. Gerhard Haslinger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Danke für Ihre ausführlichen Ausführungen der Harmonisierung zum Jugendschutz. Da sind wir bei einem wichtigen Punkt. Jugendschutz, das ist ein Gesetz, das die Jugend schützen sollte vor Gefahren, die geeignet sind, sie körperlich, seelisch, geistig, sozial zu beeinträchtigen. Diese Vorgaben gibt es schon lange. Die Frage ist nur: Wer überprüft sie? Die Exekutive hat ein Mitwirkungsrecht, hat aber mit Sicherheit keine Zeit dazu, das zu überprüfen. Und so wie Sie es eingangs erwähnt haben, ist in Österreich die Jugend beim Rauchen vorne dabei. Also man hat nicht wirklich darauf geschaut, nämlich die, die zuständig sind. Und zuständig für diesen Jugendschutz sind Sie als Bezirksverwaltungsbehörde, der Magistrat! Also man sollte auch schauen, was man versäumt hat, bevor man darauf schaut, warum andere in anderen Bundesländern, so wie Oberösterreich, diese Vereinheitlichung und Harmonisierung nicht mittragen möchten. Weil worum geht es in Oberösterreich genau, wo eine schwarz-blaue Regierung ist? Sie wollen die Ausgehzeiten nicht erweitern, weil es da um Schutz geht. Und warum soll ich eine Lockerung herbeiführen für etwas, das die Jugend eigentlich schützen sollte? Das ist eigentlich der Punkt, warum man da in Oberösterreich bei einer einheitlichen Lösung nicht mitgeht. Das Beste wäre überhaupt ein Bundesjugendschutzgesetz. Dann brauchen die neun Bundesländer dafür nicht zu sorgen.

 

Meine konkrete Frage geht an Sie: Was haben Sie in letzter Zeit mit Schwerpunktaktionen durch die MA 11 für den Jugendschutz kontrollieren lassen an öffentlichen Orten, in Lokalen, und so weiter, ohne dass Sie mir jetzt sagen, das ist die Aufgabe der Polizei, sondern es ist auch Ihre Aufgabe als zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat bitte.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also selbstverständlich ist die MA 11 zum Glück nicht nur in Schwerpunktaktionen dazu aufgerufen und auch massiv dabei, Jugendschutz in der Praxis sozusagen zur Umsetzung zu verhelfen. Und ganz ehrlich, Sie haben es ja selber angeredet: Wenn man nur den Aspekt sieht, wo Jugendschutzgesetzverletzungen in irgendeiner Form entdeckt oder geahndet werden, dann würden wir alle gemeinsam als Gesellschaft ganz sicher eine Rahmenbedingung setzen, wo nichts weitergeht. Da geht es natürlich massiv um die Prävention. Da geht es massiv, deswegen habe ich das ja gesagt, um das in die Schulen Gehen. Da geht es massiv um die Arbeit mit den Eltern, wenn zum Beispiel ein Jugendlicher Alkoholvergiftung oder so, also ein Erlebnis hat, das auch vieles beinhaltet, jedenfalls aber auch eine Jugendschutzverletzung.

 

Wenn der zum Beispiel 15 ist, dann ist es ein klassischer Fall, wo die MA 11 immer die ganze Familie einlädt und auch mit den Jugendlichen und den Eltern redet, so wie in allen anderen Fällen auch. Die MA 11 ist als Kinder- und Jugendhilfe der lange Arm des Jugendschutzgesetzes. Deswegen ist die MA 11 ja immer nicht nur legistisch bemüht, das Jugendschutzgesetz mit dem Burgenland und Niederösterreich, in Hinkunft mit allen acht Bundesländern zu harmonisieren, sondern auch mit den Jugendlichen. Jede Jugendschutzänderung war in Wien immer auch ein Prozess, wo wir die Jugendlichen selber eingebunden haben, also die außerschulische Jugendarbeit und auch die verbandliche Jugendarbeit. Ich selber kann mich erinnern, dass es, wie ich 2001 in den Gemeinderat eingezogen bin, einen großen Partizipationsprozess gab, der dann zum neuen Jugendschutzgesetz geführt hat. Das ist in Wirklichkeit der Geist, von dem jetzt gerade ganz Österreich profitiert hat, weil man zum ersten Mal Jugendliche gefragt hat, und zum ersten Mal nach 30 Jahren Hickhack ist es möglich gewesen zu harmonisieren. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das ist keine Antwort auf die Frage!)

 

Also ehrlich gesagt, bevor die Frage gekommen ist, was man gemacht hat, die ich jetzt gerade beantwortet habe, ist ein zehnminütiges Referat gekommen, warum Oberösterreich eh gut daran tut, bei dem Vorschlag, den die Bundesjugendvertretung macht, nicht mitzutun. Meine Antwort auf die konkreten Dinge, die man tun kann, ist: Auf Jugendliche hören. Das könnte auch Oberösterreich machen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Aufregung bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Damit ist die Fragestunde beendet.

 

Ich gebe bekannt (Zwischenrufe von Abg. Armin Blind und Abg. Mag. Wolfgang Jung.), dass Herr Abg. Mag. Kowarik ab 11 Uhr entschuldigt ist.

 

10.24.21Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Schwarzblau reitet gegen Wien: Die Herausforderungen für die soziale Sicherheit und ökologische Zukunft für alle Wienerinnen und Wiener!“ verlangt. Das

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular