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Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 52

 

nicht, ja?! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Weitere Zwischenrufe von Abg. Siegi Lindenmayr.) Winkelschreiberei, das machen andere.

 

Lieber Kollege Stürzenbecher, verbessere mich, falls ich unrecht habe, aber soweit ich weiß, wurde die jetzige Form des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates auch mit Stimmen der SPÖ beschlossen. Na siehst du, also bitte. (Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) - Das ist keine Ausrede. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, alles nicht so aufregend. Sie haben es in der Hand, den Verfassungsgerichtshof damit zu befassen. (Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.) - Ja, das ist mein Demokratieverständnis, Frau Kollegin Hebein, dass es einen Rechtszug gibt, wie in unseren rechtsstaatlichen Regelungen üblich, und dass dann die übergeordnete Behörde entscheidet, ob das rechtens war oder nicht. Das ist etwas ganz Normales (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Birgit Hebein.), willkommen bei uns in Österreich. Da Sie mir schon so dazwischenrufen: Dass sich Rot-Grün offensichtlich schwer tut bei solchen Institutionen, haben wir erlebt. Ich verweise nur auf die jährlichen Berichte des Verwaltungsgerichtes in Wien. Wie Sie dieses Gericht hier ausstatten, ist ein Skandal. Lassen wir also die Kirche im Dorf, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Noch etwas, weil sich manche hier bemüßigt gefühlt haben, Sachen zu erfinden, zu diesem angeblichen Skandal. Kollege Blind wird sich nicht mehr melden, darum sage ich nur zwei Wörter dazu. Wer führt dieses Verfahren, das da jetzt großartig thematisiert wird, auch von der Kollegin Hebein? Die Staatsanwaltschaft. Wollen Sie der Staatsanwaltschaft wirklich unterstellen, dass das eine freiheitliche Organisation ist, die jetzt umfärben will im Ministerium? (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Das wollte nur der Jarolim!) Das ist eine starke Ansage, meine Damen und Herren. Welche Staatsanwaltschaft ist es denn, Frau Kollegin? Die Korruptionsstaatsanwaltschaft! Ich sage Ihnen eines: Damit die Korruptionsstaatsanwaltschaft so weit ist und eine Hausdurchsuchung beantragt, muss schon etwas passieren, auch das sei hier einmal klargestellt. Und damit dann der Untersuchungsrichter - unser Rechtssystem funktioniert an und für sich -, der Journalrichter dem stattgibt, muss auch schon etwas passieren. Der Richter ist nämlich unabhängig. Bei der Staatsanwaltschaft kann man sagen, okay, die muss womöglich auf Weisung handeln - was nicht geschehen ist, das wissen wir inzwischen auch schon -, aber der Untersuchungsrichter ist weisungsfrei und er hat dem stattgegeben. Das ist es. Wenn eine Behörde erkennt - und das betrifft im Übrigen auch den Magistrat, meine sehr geehrten Damen und Herren - dass in ihrem eigenen Wirkungsbereich Straftaten vorfallen, dann hat sie eine Anzeigepflicht. Wollen wir also die Kirche im Dorf lassen.

 

Meine Damen und Herren, wir werden also unserem Zusatzantrag natürlich zustimmen. Wir laden alle ein, ebenfalls zuzustimmen, damit wir hier eine breite Mehrheit dafür finden. Dem Initiativantrag werden wir nur dann zustimmen, wenn auch unser Zusatzantrag positiv behandelt wird. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Unabhängig davon, dass Abg. Kowarik mich zu Recht darauf aufmerksam gemacht hat, erteile ich dem Herrn Abg. Lindenmayr einen Ordnungsruf für den Begriff „Winkelschreiber“. Das ist eine Diktion, die mit Sicherheit hier nicht statthaft ist.

 

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, kommt Frau Abg. Hebein für eine tatsächliche Berichtigung zu Wort.

 

12.50.04

Abg. Birgit Hebein (GRÜNE)|: Tatsächliche Berichtigung: Herr Abgeordneter Kowarik!

 

Sie haben etwas vermischt. Ich habe nicht über die Staatsanwaltschaft gesprochen. Ich hab das vor mir liegen. Noch einmal, ich habe gesagt: Aktivitäten des Generalsekretärs und des Kabinetts des Innenministers waren direkter Auslöser für die Hausdurchsuchung. Dieses Faktum wurde zunächst verschwiegen und dann heruntergespielt. - Vielen Dank. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist falsch, schlichtweg falsch!)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Für eine tatsächliche Berichtigung gelangt Abg. Blind zu Wort.

 

12.50.51

Abg. Armin Blind (FPÖ)|: Ich würde Frau Kollegin Hebein also wirklich dringend raten, bevor sie sich herausstellt und gute Tipps und Ratschläge gibt, eine Strafprozessordnung auch nur einmal vom Umschlag her zu kennen. Es ist wirklich hanebüchen, Frau Kollegin. Wir haben die Kompetenz der GRÜNEN-Fraktion, was diesen Vorfall und diese Causa betrifft, auch schon im Bundesrat erlebt. Auch dort waren die Wortmeldungen zum Fremdschämen. Ich muss Ihnen eines sagen, Hausdurchsuchungen ordnet ... (Abg. Birgit Hebein: Auslöser!) - Frau Kollegin, Sie müssen einmal den Unterschied zwischen Kausalität und objektiver Zurechnung kennen lernen. Wenn Sie das nicht verstehen: Kausal ist viel im Leben, objektiv zurechenbar und ein Auslöser ist aber etwas anderes. Wenn Sie jetzt hergehen und irgendeine Handlung irgendwann in der Zeit, in einem Land „far, far away“ erwähnen, all das - es gibt viele Dinge, Schmetterlingseffekt, und so weiter, das kennen wir alles -, das hat damit nichts zu tun. Hausdurchsuchungen werden in Österreich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, und zwar nach einer vorherigen Genehmigung des Haft- und Rechtsschutzrichters. Wenn Sie das nicht wissen und hier jede objektive Zurechnung, abgesehen von jeder Objektivität, vermissen lassen, ist zu berichtigen: Auslöser und kausal und objektiv zurechenbar für diese Hausdurchsuchung war eine Anordnung der Staatsanwaltschaft mit Genehmigung eines unabhängigen Richters. Ich hoffe, Sie stellen beides nicht in Frage. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster ist Herr Abg. Oxonitsch zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

12.52.37

Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ)|: Auch auf die Gefahr hin, dass dann noch eine juristische Vorlesung kommt, in welchem Zusammenhang auch immer, sei’s drum. Aufzuklären gibt es in diesem Zusammenhang sicherlich genügend. Irgendwann wird es sicherlich zu dieser Untersuchungskommission kommen, bei uns kommt es zu einem entsprechenden Verfahren. Weil die Zeit für die tatsächliche Berichtigung leider nicht aus

 

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