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Landtag, 23. Sitzung vom 26.01.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 52

 

sem Haus niemand ab. Daher möchte ich grundsätzlich einen Weg gehen, der sagt, wir schauen auch auf die Organisationen als selbstständige Organisationen. Das bedeutet nicht, dass es keine Kriterien geben soll. Das habe ich eh schon vorhin gesagt, wir können da gemeinsam, aber eben mit allen Jugendorganisationen, unabhängig davon, ob sie jetzt politische sind oder andere verbandliche Organisationen, darüber reden, was es sein kann. Ich halte die Stärke bei der jeweiligen Wahl als nicht taugliches Mittel.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.47.59

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen!

 

Zunächst vielen Dank für die Wertschätzung auch der verbandlichen Jugendarbeit. Ich glaube, dass wirklich auch viel zu wenig gesehen wird, was Vereine im Jugendbereich auch für die Stadt leisten. Darum finde ich es gut, hier auch einen Fokus drauf zu legen und danke auch dafür, dass es die Bereitschaft gibt, die Kriterien und die Fördervergabe zu überdenken. Ich höre die Bereitschaft halt auch schon seit drei Jahren und in dem Bereich hat sich halt wirklich noch gar nichts getan. Und wenn Sie auch heute wieder sagen, dass es mit den Kinder- und Jugendorganisationen gemeinsam gemacht werden muss, dann muss man vorher mit den Kinder- und Jugendorganisationen reden, und das ist noch nicht geschehen. Das heißt, hier ist einfach ein Missstand, wenn seit zweieinhalb Jahren gesagt wird, es wird daran gearbeitet und es geschieht eigentlich nichts.

 

Meine Frage zielt darauf, wie denn die Kriterien aussehen und wie es Ihnen, Herr Stadtrat, dabei geht, dass es eigentlich keine Kriterien gibt, weil die nirgends niedergeschrieben sind. Wenn eine Organisation Förderungen beantragen möchte, gibt es keinen Kriterienkatalog. Das heißt, im Endeffekt gibt es hier eine Willkür, weil wenn es keine festgeschriebenen Kriterien gibt und man die nicht bekommt, wonach wird das Geld ausgegeben? Wie geht es Ihnen, Herr Stadtrat, damit, zu wissen, dass in Ihrer Magistratsabteilung Geld willkürlich vergeben wird?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat!

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also ich verwehre mich wirklich mit Entschiedenheit gegen das, was hier mit der Frage intendiert ist. Dieses Haus ist der Souverän, es ist der Landtag, bestehend aus Landtagsabgeordneten, die bei einer Wahl von den Wienerinnen und Wienern, die wahlberechtigt sind, gewählt worden sind. Wenn sich dieses Haus, in dem Fall ist es eigentlich nicht der Landtag, heute ist Landtag, sondern der Gemeinderat, für die Förderung einer Organisation oder für die Förderung einer Sache ausspricht und sich mehrheitlich dafür entscheidet, dann reden wir ganz sicher nicht von Willkür, sondern von einer demokratischen Entscheidung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Die Rahmenbedingungen sind auch bekannt. Das kann man zu Recht natürlich auch hinterfragen. Man kann grundsätzlich alles hinterfragen, besonders wenn die Antwort so klingt wie: „Das war schon immer so.“

 

Also ich möchte dem jetzt überhaupt gar nicht irgendwie so kommen, als wäre es eh legitim, das zu machen, im Gegenteil. Meine Bereitschaft, dass sich zuallererst einmal auch der Landesjugendbeirat, also die betroffene Jugendorganisationen und ehrenamtlich Engagierten damit beschäftigen, habe ich getätigt. Den Vorschlag werde ich heute auch mitnehmen beziehungsweise auch weitergeben. Die Kriterien, aber die, die jetzt gelten, sind ja, und das war der Versuch meiner Beantwortung am Beginn, vor allen Dingen das Fußen auf zwei Bereichen. Der eine ist eine Basisförderung in bisher bestehender Höhe, wo natürlich die MA 13, so wie bei anderen Förderungen auch, Jahr für Jahr drauf schaut, ob sie auch im Sinne der Förderrichtlinien abgerufen wird, und wenn das nicht der Fall ist, auch jederzeit reinschauen beziehungsweise rückfordern kann. Der andere ist die Förderung von ganz konkreten Projekten. Mir ist besonders die zweite Säule sehr wichtig, weil sie darauf beruht, dass wir nicht von vornherein wissen, was Jugendorganisationen, Kinderorganisationen tun sollen, sondern sie darüber nachdenken lassen, was sie gerne tun möchten, um darauf aufbauend Projekte zu fördern. Also ich kann mir, was konkretere Gedanken betrifft, wie die Zukunft ausschauen kann, jedenfalls vorstellen, dass wir im Hinblick auf die Projektförderung, auch was möglicherweise Schwerpunkte betreffen kann, noch genauer hinschauen und Neues entwickeln.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.

 

9.51.00†Amtsf. StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP-64620-2018-KVP/LM). Sie wurde von Frau Abg. Korosec gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundes und Frauen gerichtet. (Im November 2017 wurde die Novelle zum Wiener Mindestsicherungsgesetz mit zahlreichen Änderungen bzw. Neuerungen beschlossen. Die Einführung einer Wartefrist (für zum Beispiel Nicht-Wiener) wurde damals bewusst nicht implementiert. Zuletzt haben sich beide Kandidaten für den SPÖ-Parteivorsitz in Wien und in der Folge auch für das Amt des Wiener Landeshauptmannes, Wohnbaustadtrat Dr. LUDWIG und Mag. Schieder, explizit für eben eine solche Reform ausgesprochen. Werden Sie nun eine Novelle zum Wiener Mindestsicherungsgesetz ausarbeiten lassen, die eine weitere Reform im Sinne einer Einführung einer Wartefrist beinhaltet?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Vielen Dank. Einen schönen guten Morgen!

 

Frau Abg. Korosec, ich denke mir, die Frage ist doch etwas durchsichtig, wenn es darum geht, zu sehen, was damit auch beabsichtigt wird, nämlich einen Widerspruch zu konstruieren, den ich in dieser Form so nicht sehe. Aber zum sachlich Inhaltlichen: Mit dem 1. Februar 2018 tritt das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz in Kraft. Ich denke, und wir haben das hier auch im Haus diskutiert, im Gegensatz zu Niederösterreich oder Oberösterreich, wo es primär darum geht, Leistungskürzungen in den Fokus zu stellen oder bestimmte Anspruchsberechtigte auszugrenzen, haben wir uns sehr stark auf die Wirkungsorientierung und auf die soziale Absicherung konzentriert. Meine Kollegin hat ja heute auch schon zur

 

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