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Landtag, 23. Sitzung vom 26.01.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 52

 

muss natürlich damit zusammenhängend nach den Grundsätzen eines ordentlichen Verwaltungsverfahrens abgewickelt werden, was eine entsprechende Verfahrensdauer bedingt. Was man jedenfalls sagen kann, ist, dass Wien mit Abstand die meisten Verfahren eröffnet hat und damit diese große, große Aufgabe auch für die Behörden am schnellsten angegangen ist.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Wir kommen damit zur 1. Zusatzfrage. Sie wird vom Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.09.06

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Sie haben uns gesagt, es waren ursprünglich 18.000 Personen mit einer Verdachtslage, dass hier illegal Doppelstaatsbürgerschaften geführt werden, und dass jetzt über 7.000 Verfahren in Bearbeitung sind. Heißt das, dass schon 11.000 Verfahren abgeschlossen worden sind? Wie ist das Ergebnis der Verfahren? Gibt es bereits rechtskräftige Bescheide oder wurden Bescheide beim Landesverwaltungsgericht bekämpft? Also mich würde das konkrete Ergebnis interessieren, wie Sie jetzt diese 18.000 Anfangsverdachtsfälle konkret abgearbeitet haben.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja danke, Herr Abgeordneter!

 

Also die rund 7.500 Verfahren, die bereits begonnen wurden, sind, wenn man so will, die ersten der 18.500, das heißt, die weiteren folgen.

 

Es sind bisher vier Bescheide erlassen worden, die noch nicht rechtskräftig sind. Das ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch so, wenn Sie der Vergleich interessiert, so man das sagen kann, weil ja die Fälle in unterschiedlichen Ländern sehr unterschiedlich viele sind, dass sich die Tätigkeit und die Intensität der Tätigkeit der MA 35 durchaus sehen lassen kann, wenn man etwa Oberösterreich damit vergleicht. Von 4.000 Fällen sind dort 50 in Bearbeitung und 6 Bescheide erlassen. Die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsmittelfrist läuft in allen vier Fällen noch bis etwa Anfang Februar.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.10.59

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Vielen Dank für die Beantwortung. Meine Zusatzfrage ist dahin gehend: Wenn Sie sich als Behördenleiter der für die Vollziehung zuständigen Magistratsabteilung etwas wünschen würden, welchen Wunsch würden Sie in Richtung der Bundesregierung auch betreffend die Kooperation mit den betroffenen Ländern, was würden Sie da für einen Wunsch äußern bezüglich eines Abkommens, das einen Austausch der entsprechenden Personenstandsdaten auch zum Gegenstand haben könnte? Wäre das eine Hilfe für die Arbeit Ihrer Behörde?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich möchte das in politischer Funktion so allgemein und so politisch wie möglich beantworten. Ich weiß, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 35 und selbstverständlich auch ihr Leiter und dessen Stellvertreterin in engem Abgleich und in engem Austausch mit dem BMI waren und sind. Das ist natürlich gerade in diesem Fall eine wirklich besondere Sache, weil es sich in allen Bundesländern um das gleiche Gut handelt, nämlich um die Staatsbürgerschaft und um die gleiche Herausforderung, das bestmöglich zu prüfen. Unser aller Wunsch muss sein, dass diese Verfahren auf der einen Seite in rechtsstaatlich einwandfreier, schnellstmöglicher, aber auch in so umfassend als möglicher Art und Weise abgehalten werden können, auf der anderen Seite aber auch so verwaltungsökonomisch wie möglich.

 

Also wenn ich das so sagen darf: Alles, was wir tun können, um unterschiedliche Schritte in unterschiedlichen Bundesländern oder auch leere Kilometer zu verhindern, ist insgesamt gut. Da wünsche ich mir einfach für die nächsten Wochen und Monate, unabhängig von der auch verständlichen politischen Brisanz, einfach eine enge Abstimmung im Hinblick darauf. Wenn die ersten Bescheide in den Bundesländern Rechtskraft haben, dann sagt das natürlich auch etwas über die gemeinsame Basis aller dieser Verfahren aus, nämlich die Listen und die Möglichkeit, diese Listen auch als Beweismittel im Verfahren heranzuziehen. Das ist sicher für alle Behörden in allen Bundesländern der Punkt, es sind ja jetzt überall Bescheide erlassen, die alle noch nicht rechtskräftig sind, wo man auch gemeinsam sagen kann: Was bedeutet das? Wie geht das jetzt weiter? Also da erwarte ich mir einfach enge Zusammenarbeit unabhängig davon, dass das eine große Sache ist oder eigentlich nicht unabhängig davon, dass es eine große Sache ist, sondern weil.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat.

 

9.14.00†Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner - Frage|

Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP-63760-2018-KSP/LM), die von Frau Abg. Mörk an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Internationales gerichtet ist. (Wie wirkt sich das durch die Bundesregierung angekündigte Aussetzen des Beschäftigungsprogrammes Aktion 20 000 in Wien aus?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herzlichen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Anfrage befasst sich mit der wichtigen sozialen Frage des Beschäftigungsprogramms 20.000, Aktion 20.000. Ich darf in Erinnerung rufen, hier ist es darum gegangen, älteren Arbeitslosen, Langzeitarbeitslosen, definiert länger als ein Jahr arbeitslos, älter als 50 Jahre, nochmal eine Chance im Leben zu geben, wenn ich das so salopp sagen darf. Salopp gesagt, für die Menschen selber ein ganz, ganz, ganz wichtiger und einschneidender lebensbestimmender Punkt, ob man hier eben noch einmal im fortgeschrittenen Alter, und ich sage das auch von dieser Stelle hier gerade als Frau sehr bewusst, noch eine Lebenschance bekommt.

 

Denn wir können beobachten, dass sich Arbeitslosigkeit sicher nicht linear durch die Bevölkerungsgruppen durchzieht, sondern, und das haben wir in einem ande

 

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