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Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 99

 

17.37.36Wir kommen nun zur Abstimmung, zunächst einmal über zwei vorliegende Abänderungsanträge:

 

Erster Abänderungsantrag, eingebracht von LAbg. Wiederkehr und weiteren Abgeordneten der NEOS betreffend ein Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Es geht darum, dass der von der Bezirksvertretung beschlossene Rechnungsabschluss im Internet zur Verfügung zu stellen ist. Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind NEOS, ÖVP, Freiheitliche. Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

 

Ein weiterer Abänderungsantrag, eingebracht von den FPÖ-Abgeordneten Kowarik und Pawkowicz, in dem es darum geht, dass die Mitglieder des Finanzausschusses in den Bezirksvertretungen Akteneinsicht bei der Vergabe erhalten. Wer diesem Antrag zustimmen will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dasselbe Abstimmungsverhalten, der Antrag ist abgelehnt.

 

Ich ersuche nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Mir liegt nun ein Beschluss- und Resolutionsantrag, ein Allparteienantrag betreffend papierloser Landtag und Gemeinderat vor. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Einstimmig angenommen, danke sehr.

 

Ich schlage jetzt vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit Hand. - Danke, das ist einstimmig.

 

Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so wie bei der ersten Lesung: SPÖ und GRÜNE. Das Gesetz ist somit mit den Stimmen von SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig angenommen.

 

17.39.45Wir kommen zu Postnummer 3. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien, Wiener Mindestsicherungsgesetz, geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

17.40.04

Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich ersuche um Zustimmung zum Mindestsicherungsgesetz. - Danke.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte sehr.

 

17.40.28

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Heute ist es so weit, Sie werden wahrscheinlich ein neues Mindestsicherungsgesetz beschließen. Es war ein langer Weg bis dorthin. Es hat sehr lange gedauert, auch was in den letzten Jahren falsch gelaufen ist. Ich glaube, das wissen wir alles, wir haben oft darüber debattiert. Die fehlenden Erwerbsanreize, die natürlich ihre Herausforderungen hatten, fehlende Kontrollen, Ungereimtheiten bei der Auszahlung. Es ist also auch höchste Zeit, den diesbezüglichen Handlungsbedarf zu beseitigen.

 

Sie haben im ersten Schritt die nötigen Konsequenzen gezogen, angefangen beim Abarbeiten der Empfehlungen des Rechnungshofes, personelle Konsequenzen wurden getroffen, eine Taskforce bei der MA 40 eingesetzt - ich weiß zwar noch nicht, was dabei rausgekommen ist -, und jetzt abschließend das Gesetz, die Vorlage, die wir hier haben, die quasi jetzt mal den ersten Abschluss bilden soll. Die Mindestsicherung ist sicher das letzte Auffangnetz unseres Sozialsystems. Dazu bekennen wir uns. Sie muss jedem und jeder zur Verfügung stehen, der nicht auf eigenen Beinen stehen kann, und zwar egal, welcher Herkunft und egal, ob vorher schon in ein System einbezahlt wurde, denn die Mindestsicherung ist keine Versicherungsleistung, die von vorausgegangenen Einzahlungen abhängig ist, und das soll auch so bleiben.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Ich ersuche bitte um etwas Ruhe. - Danke sehr.

 

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (fortsetzend): Mit der Auszahlung der BMS geht aber auch eine gewisse Verantwortung einher, in gewisser Weise eine Verantwortung für die Menschen, für die ich diese BMS auszahle. Diese Verantwortung wurde jahrelang nicht so gelebt, nämlich die Verantwortung, diese Menschen möglichst schnell mit größter Anstrengung wieder aus diesem System herauszubekommen, und das vor allem bei jungen Menschen. Junge Menschen, die auf Grund der Herausforderungen im Pflichtschulsystem aus einem System herausgefallen sind, die nicht eine unbedingt wünschenswerte Bildungskarriere hingelegt oder diesen Weg der Erwerbstätigkeit weiter eingeschlagen haben. Da wurde die Mindestsicherung ausbezahlt, und das zunächst, ohne dass beim AMS angemeldet wurde oder auch ohne dass Fort- und Ausbildungsangebote angenommen werden mussten. Diese frühe Bedürftigkeit hat auch dazu geführt, dass es Verfestigungstendenzen gab. Das ist nur eines der Versäumnisse, die wahrscheinlich lange, sehr lange brauchen werden, um ausgebessert werden zu können. (Beifall bei den NEOS.)

 

Ich finde es daher auch äußerst schade, dass unser vorgeschlagener Bildungsscheck nicht angedacht wurde - Sie wissen, die zusätzlichen Geldleistungen, die Wien ausbezahlt, in Form einer Bildungssachleistung anzubieten. Die Kinder würden am meisten davon profitieren, und wir wissen auch, dass Bildungsangebote auf der Prioritätenliste wahrscheinlich nicht an erster Stelle stehen, wenn Eltern dieses Geld bekommen. Wir wissen es einfach nicht. Es sind zum Beispiel Angebote wie

 

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