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Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 99

 

nen und Experten der Stadt, und wir haben hervorragende Mitarbeiter der Stadt, die nicht nur in Wien, sondern weit darüber hinaus österreichweit, manche sogar europaweit anerkannte Experten sind, darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Tätigkeit auch in diesen Arbeitsgruppen so auszuüben ist, dass natürlich der jeweilige technische Fortschritt zu bedenken ist, aber natürlich auch die Kostenstruktur, die Auswirkungen auf die Stadt, damit auf den Steuerzahler und auch auf die soziale und gesellschaftspolitische Akzeptanz. Denn es gibt durchaus auch Normen, die in der Umsetzung auch ihren Widerstand in der Bevölkerung finden, es ist nicht ausschließlich nur immer eine Kostenfrage, und in diesem Dreieck technischer Fortschritt, soziale Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit sollte sich auch die Tätigkeit jener Expertinnen und Experten bewegen, die wir als Stadt in diese Arbeitsgruppen entsenden.

 

Ich bin sehr froh, dass auch der Herr Magistratsdirektor dieses Normenmanagement zu seiner Angelegenheit gemacht hat und, wie gesagt, nicht nur im Wohnbauressort, sondern weit darüber hinaus, in allen Bereichen der Stadt zur Umsetzung bringt, mit, möchte ich noch einmal betonen, sehr, sehr guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Stadt.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Kasal. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.45.09

Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Sie haben in Ihren Ausführungen mehrfach die Gemeinsamkeit betont. Wir haben in der Vergangenheit auch schon öfter angemerkt, dass wir gerne unsere Ideen liefern, Beiträge leisten würden. Jetzt haben Sie gesagt, bis Ende Dezember oder heuer werden die Gespräche mit Experten abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass man eigentlich keine Gelegenheit gehabt hat, im Expertenkreis unsere Ideen zu präsentieren, zu liefern und dass im Jänner oder Anfang des kommenden Jahres dann im Ausschuss zur Diskussion vorgelegt wird. Wir haben ja auch schon ein bisschen Erfahrungen gesammelt, ich befürchte, dass das weitgehend dann nur mehr ein Durchwinken oder Abnicken ist. Daher meine Frage: Wie viel Zeit, wie viel Möglichkeiten wird es dann noch geben, um diesen präsentierten Entwurf noch wirklich ausführlich zu diskutieren?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt, Herr Landtagsabgeordneter. Es muss für jede Diskussion auch in der fraktionellen Beratung im Wohnbauausschuss einmal eine Vorlage geben. Zu Recht würden die Landtagsabgeordneten von mir als Landesrat verlangen, dass ich gemeinsam mit den Expertinnen und Experten des Hauses, auch auf Grund der Erfahrungen der letzten Novelle 2014, einen Vorschlag mache. Das wird einmal geschehen, wir werden vor allem eine Auflistung all jener Punkte machen, die auch aus der Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts Themen sind, die man behandeln und diskutieren sollte. Ich möchte diesen Prozess im heurigen Jahr zum Abschluss bringen und dann im neuen Jahr beginnen, diese Punkte auch mit allen Fraktionen zu diskutieren.

 

Wie gesagt, ist es aber einmal notwendig, eine Vorlage zu haben, um auch zu sehen, welche Punkte das sind. Das kann natürlich auch ergänzt werden, es gibt auch jetzt schon aus Fraktionen Vorstellungen, die auch in diesen Entwurf eingeflossen sind. Es ist daran gedacht, dass wir dann anschließend im kommenden Jahr diese fraktionellen Beratungen vornehmen, ein internes und externes Begutachtungsverfahren vornehmen. Ich möchte bei all diesen Prozessen immer schauen, dass das auch schnell vorangeht, aber es wird dann nicht auf die eine oder andere Woche ankommen. Ich bin mir also sicher, dass hier Beratungen, die wir im Wohnbauausschuss vornehmen wollen, nicht unterbunden werden.

 

Ich möchte aber schon auch eines vorausschicken: Ich diskutiere immer gerne, auch manchmal kontroversiell mit Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen, aber es sollte doch am Beginn auch schon in Aussicht gestellt werden, ob man sich darauf verständigen kann, gemeinsam ein solches Projekt zu tragen, oder ob man ohnehin von Beginn an kein Interesse hat mitzustimmen, weil das natürlich auch meine Bereitschaft, den einen oder anderen Punkt aufzunehmen, beeinflusst. Das möchte ich nicht verhehlen, denn dass man Vorschläge, die vielleicht sehr kontroversiell sind, aufgreift, umsetzt, einbringt und dann doch nicht zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommt, ist dann vielleicht doch ein bisschen zu viel verlangt. Von daher freue ich mich auf eine spannende, vielleicht da und dort im einzelnen Punkt auch kontroversielle Diskussion und bin sicher, dass wir auch so wie bei der Novelle 2014 bei dieser sehr weitreichenden Novelle, die wir jetzt vorhaben, zu gemeinsamen Vorhaben kommen. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Diskussion.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.

 

9.48.27†Lhptm Dr. Michael Häupl - Frage|

Wir kommen zur 4. Anfrage. (FSP - 03951-2017/0001 - KNE/LM) Sie wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. [SPÖ Bundesparteivorsitzender Mag. Christian Kern trat mit dem „Plan A“ in den diesjährigen Nationalratswahlkampf. In diesem von der Bundes-SPÖ herausgegebenen Werk wird unter anderem gefordert, dass „organisationsbedingte Frühpensionierungen“ in staatsnahen Betrieben abgeschafft werden. Die SPÖ Wien ist hier anscheinend anderer Meinung als ihr Bundesparteivorsitzender Mag. Christian Kern und als die Bundes-SPÖ. Trotz groß angekündigter Besoldungsreform, die heute dem Landtag zum Beschluss vorgelegt wird, wird - neben zahlreichen anderen unfairen Bestimmungen - weiterhin am berühmten § 68a Abs. 1 Z 2 der Wiener Dienstordnung festgehalten. Dieser sieht bekanntlich vor, dass Beamte und Beamtinnen aus organisatorischen Gründen frühzeitig in den Ruhestand geschickt werden können (sofern sie das 55. Lebensjahr vollendet haben). Welche sachliche Rechtfertigung besteht aus Ihrer Sicht, seitens der Landesregierung an dieser gesetzlichen Bestimmung (§ 68a Abs. 1 Z 2 der Wiener Dienstordnung) festzuhalten?]

 

Bitte, Herr Landeshauptmann!

 

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