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Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 49

 

Ein weiteres Thema, das uns natürlich nach wie vor sehr, sehr beschäftigt, ist, dass Kinder und Jugendliche in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht werden. Es ist einiges dazu gesagt worden. Es gibt ja inzwischen auch Musterprozesse, möglicherweise Entschädigungsforderungen, und vielleicht sogar später einmal Rentenforderungen. Das kann ja, glaube ich, nicht Zielsetzung sein und daher unser Appell, hier dringend etwas zu machen.

 

Dass die Stadt Wien auch die Entschädigungen für Missbrauchsopfer in Heimen eingestellt hat, ist problematisch. Die Steiermark, um hier ein anderes Beispiel zu nehmen, hat jetzt wieder geöffnet und diese Möglichkeit wiedereingeführt, dass es finanzielle Entschädigungen für Opfer gibt.

 

Wie Sie wissen, haben wir ein neues Heimopferrentengesetz. Da haben wir das ganz große Problem - das ist aber jetzt nicht unbedingt die Angelegenheit des Wiener Landtages, sondern eine parlamentarische Sache der Bundespolitik -, dass eben Krankenanstalten nicht umfasst sind. Es kann ja nicht sein, dass es eine Rente gibt, wenn der Missbrauch in der Einrichtung erfolgt ist, und wenn es zufällig in einem Krankenhaus war, nicht.

 

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Männlich, Geburtsjahr 1939, war in der Lungenheilanstalt Baumgartner Höhe, viele Jahre wegen Lungentuberkulose dort untergebracht und hat massive Gewalt erlebt, kriegt jetzt aber keine Rente, weil es in der falschen Einrichtung war. Ich bitte sehr, dass man uns auch von Seiten der Wiener Politik unterstützt, weil wir da eine bundesgesetzliche Änderung brauchen, sobald sich der neue Nationalrat konstituiert hat.

 

Noch einmal ganz kurz zum Gesundheitswiesen zurück. dass man jetzt hier eine Fachärztin, Allgemeinärzte, Psychologen, Krankenpfleger, Oberschwestern, Pflegehelfer, und so weiter mit der Begründung frühpensioniert, dass der Aufwand der Umschulung so groß ist: Ich habe hier ein Prüfverfahren eingeleitet, und mir scheint diese Argumentation irgendwie problematisch, denn das sind ja alles erfahrene Leute, die ein langes Berufsleben verbracht haben. Warum soll da eine Umschuldung so kompliziert sein? Es ist aber ergebnisoffen, und ich werde Ihnen da das nächste Mal gerne berichten.

 

Ich glaube, dass es wichtig ist, und da gibt es ja eh die Änderung der Paradigmen und der Voraussetzungen, dass man eben jetzt bei der Dienstrechts- und Besoldungsreform diese Empfehlung der Volksanwaltschaft berücksichtigt - Stichwort Fall Dr. Rainer -, dass eben eine Identifikation mit Gesamtinteressen der Stadt einem kritischen Berufsfeld nicht geradezu dienlich ist. Das würde wahrscheinlich auch viele Problemfelder im Bereich der Gesundheitspolitik positiv beeinflussen. Ich bin froh, dass man hier der Volksanwaltschaft folgt.

 

Noch ein Wort zur Mindestsicherung, die ein sehr, sehr wichtiges, aber auch emotionales und kontroversielles Thema ist und in der parteipolitischen Diskussion sehr stark diskutiert wird, nicht nur in Wien, auch anderswo: Es ist nicht Sache der Volksanwaltschaft, sich hier irgendwie zu beteiligen. Wir sind ja ein Kontrollorgan auch des Wiener Landtages, aber es gibt gesellschaftspolitische Ziele, die wir immer wieder formulieren. Eine bundeseinheitliche Lösung wäre natürlich sinnvoll, damit wir nicht Wanderbewegungen innerhalb Österreichs haben. Es muss ein faires und gerechtes System sein, das treffsicher ist und natürlich der Armutsbekämpfung nützt. Diese gesellschaftspolitischen Ziele dürfen wir, glaube ich, als Volksanwaltschaft schon formulieren. Ich glaube, wenn man Gesetze hat, was eine Valorisierung betrifft, dann muss man das schon umsetzen. Es ist auch ein Missstand, den wir feststellen, dass hier welche, die natürlich auf die monatliche Zahlung unbedingt angewiesen sind, die eigentlich gesetzlich bestimmte Valorisierung nicht bekommen.

 

Ganz abschließend noch einmal einen schönen Gruß von Kollegin Dr. Brinek, Sie hat mich gebeten, zu den Großbauprojekten noch zwei Anmerkungen zu machen, ich tue das auch aus ihrem Pressepapier. Sie wissen schon, um was es geht, um den Uferbereich der Neuen Donau, die geplanten Danube Flats einerseits und das Heumarkt-Areal andererseits. Es ist für die hier fachlich zuständige Kollegin eindeutig, dass Änderungen von Flächenwidmungen den Baubewilligungsverfahren vorangehen sollten und nicht umgekehrt, dass also der Plan das Projekt bestimmt und nicht das Projekt den Plan, also schon zuerst einmal die Widmung und dann die Interessen des Investors. Wir haben tausende Fälle von ganz Österreich, die sich mit Flächenwidmungsplan und so weiter beschäftigen, oft mit Beschwerden von den Nachbarn über Projekte, und natürlich müssen sich die Bürgerinnen und Bürger überall penibel an den Flächenwidmungsplan, halten. Darum ist das Verständnis natürlich nicht besonders ausgeprägt, wenn es umgekehrt ist. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Dr. Fichtenbauer, bitte sehr.

 

13.04.08

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!

 

Ich schließe mich den gerechtfertigten Dankesworten des Kollegen Herrn Dr. Kräuter an und füge hinzu, dass in der Solennität der Auseinandersetzung, die ein Landtag mit der Volksanwaltschaft pflegt, Wien eindeutig eine prominente Spitzenstellung einnimmt und darf hinzufügen, dass das nicht in allen Landtagen Österreichs so gesehen wird. Da können wir uns aber leider keine bundeseinheitliche Regelung wie bei der Mindestsicherung wünschen.

 

Es trifft die Natur der Sache nahezu zwangsläufig, dass wir Themen haben, die in gewandelter Formulierung eine Art Wiedergängerfunktion haben, weil sie halt aus mehreren Gründen nicht zu Ende gebracht worden sind, meistens natürlich aus legislativer Hinsicht.

 

Ich bedanke mich neuerdings, dass die Frau Abg. Mag. Emmerling das Problem der Prüflücke formuliert hat, unter der Bedachtnahme der Tatsache, dass ja ein sehr hohes Maß der Verwaltung in ausgegliederten Verbänden erfolgt, wenn diese Bedachtsamkeitsebene, die die Parlamente auszuüben haben, die neben der Funktion, legislativ tätig zu sein, auch die Funktion, kontrollierend für die Verwaltung tätig zu sein, die Konsequenz ist, dass eine Prüflücke entsteht. Auf Bundesebene ist also

 

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