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Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 49

 

Aber was man schon erkennen kann, ist grundsätzlich, dass natürlich für die MA 35 die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsgericht nicht nur viel Zeit bringt, sondern auch grundsätzlich sicher die Rechtsprechung sozusagen verbessert. Denn allein seit Gründung des Verwaltungsgerichtes Wien hat die MA 35 223 Revisionen beim VwGH eingebracht, und das ist insofern relevant, als diese Revisionen auch zumeist von Erfolg gekrönt sind.

 

Das ist also, rein juristisch gesprochen, schon auch ein Beitrag zu einer Qualitätsverbesserung der Geschichte insgesamt. Dass es einer ist, der in Zukunft nicht kleiner wird, davon gehe ich aus.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Damit ist die Fragestunde beendet.

 

Wir kommen zur Aktuellen Stunde, die möglicherweise wieder eine Taferl- und Filmstunde wird. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema Schuldenexplosion ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Natürlich, danke für den Hinweis: die 5. Anfrage! Wir kommen zurück zur Fragestunde. Die Taferln haben mich so fasziniert, dass ich die Frage übersprungen habe.

 

10.10.50†Amtsf. StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP - 03473-2017/0001 - KNE/LM) wurde von Herrn Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet. (Mit Beschluss des Nationalrates wird es auf dem Wege einer Verfassungsbestimmung im ASVG ab 1. Jänner 2018 den Ländern verboten sein, zur Abdeckung von Kosten der stationären Pflegeeinrichtungen auf das Vermögen von Pflegebedürftigen bzw. auf jenes von deren Angehörigen zurückzugreifen. Der neue § 707a Abs. 2 ASVG bestimmt, dass landesgesetzliche Regelungen zum Pflegeregress automatisch außer Kraft treten. Übergangsbestimmungen können bundesgesetzlich getroffen werden. Nach Prognosen des Sozialministeriums wird die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ab 1. Jänner 2018 um etwa 10 Prozent steigen. Das hat zur Folge, dass in die Kosten der Abschaffung des Pflegeregresses aus Wiener Sicht nicht nur der Einnahmenentfall in Höhe von mindestens 35 Millionen EUR pro Jahr, sondern auch die Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb von neuen stationären Pflegeplätzen einzurechnen sind. Angesichts der erst anlaufenden Regierungsverhandlungen auf Bundesebene ist nicht damit zu rechnen, dass bis zum Inkrafttreten des § 330a ASVG Übergangsbestimmungen durch den Nationalrat beschlossen werden. Plant die Wiener Landesregierung, ein Durchführungsgesetz zur Abschaffung des Pflegeregresses vorzubereiten, durch das die Rechtssicherheit für die öffentliche Hand sowie für Patient_innen erhöht und die negativen finanziellen Folgen für das Land Wien reduziert werden?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Kommen wir doch noch zu unserer Frage!

 

Die Abschaffung des Vermögensregresses für die stationäre Pflege wurde in diversen Paragrafen - ich glaube, die brauche ich jetzt nicht auszuführen - abgestimmt. Verfassungsbestimmungen waren auch dabei, sind auch beschlossen worden. Ebenfalls festgelegt wurde, dass die sogenannte Durchführungsverordnung vom Bund zu erlassen ist.

 

Was jetzt Sache ist, ist, dass wir uns derzeit in Gesprächen befinden, was diese Durchführungen betrifft. Ich muss allerdings sagen, dass das derzeit natürlich eine große Herausforderung ist, denn welche Situation wir gerade im Bund haben und wie da die Regierungsverhandlungen ausschauen, das ist eine andere Sache.

 

Ich rechne also nicht damit, dass wir so eine Verordnung bekommen und damit auch ein Regelwerk in die Hand bekommen, um hier in Wien damit umzugehen, bevor nicht eine Regierung steht und das wahrscheinlich sogar ein Teil eines Regierungsübereinkommens sein wird.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.12.08

Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Frau Landesrätin!

 

Sie haben schon gesagt, es gibt das Bundesgesetz - Gott sei Dank, muss ich sagen, ich bin sehr froh darüber -, dass der Pflegeregress gefallen ist. Aber es gibt noch nicht die Durchführungsbestimmungen, die natürlich auch notwendig sind. Daher meine Frage an Sie, denn für Sie ist das jetzt ja relativ kompliziert.

 

Wir haben in Kürze den Voranschlag für 2018. Ich nehme an, Sie haben bereits bekannt gegeben, mit welchem Einnahmenentfall Sie rechnen - was aber jetzt relativ schwierig anzugeben ist, weil entweder der Pflegeregress mit 1.1.2018 entfällt, ja, aber wie ist es mit den Fällen, die bereits jetzt in Pflege sind? Das ist nicht geklärt, und daher würde ich Sie fragen: Welchen Betrag haben Sie da angenommen?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wir haben es eigentlich ganz genau durchgerechnet, und diese Zahlen haben wir auch dem Bund bekannt gegeben, weil ja im Vorfeld schon die Debatte war: Was bedeutet das für jedes einzelne Bundesland? Weil ja die Bundesländer ganz unterschiedliche Regressregelungen gehabt haben.

 

Wir haben sicher die Regelungen gehabt, die den Pflegebedürftigen am meisten entgegengekommen sind. Aber wenn man es sich ausrechnet: Für das Jahr 2018 rechnen wir mit voraussichtlich 37 Millionen EUR, für das Jahr 2019 mit 38 Millionen EUR, und 2020 kommt man dann wahrscheinlich schon auf 40 Millionen EUR.

 

Da muss man aber dazusagen: Auf der einen Seite brauchen wir natürlich eine gemeinsame Spielregel im Umgang mit dieser neuen Situation, wo wir politisch ja alle dafür waren, dass das passiert. Und auf der anderen Seite wird das auch bedeuten, dass wir uns gut anschauen müssen: Hat das eine Konsequenz auf die Kapazitäten? Und welche Kapazitäten haben wir zur Verfügung?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg. Meinhard-Schiebel. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

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