«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 67

 

etwas ändern sollen. Und erst, wenn wir da nicht mehr weiterkommen, wie bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie, und das Gefühl haben, wir müssen das laut sagen, dann gehe ich auch hinaus.

 

Ich lade Sie sehr herzlich ein, in die Patientenanwaltschaft zu kommen und Ihre Wünsche deutlich mitzuteilen.

 

Ich freue mich sehr, dass mein Team so gelobt wurde. Ich kann Ihnen sagen, ich freue mich auf weitere gute fünf Jahre der Zusammenarbeit im Team, mit den Patienten, mit den Gesundheitsdiensteanbietern, mit der Politik. - Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Patientenanwältin. Ihnen und Ihrem Team, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlichen Dank und viel Kraft für die weitere Arbeit!

 

Nun ist die Frau Berichterstatterin zum Schluss noch zu Wort gemeldet. Ich bitte darum.

 

16.13.05

Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger|: Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Patientinnen- und Patientenanwältin!

 

Ich möchte fürs Protokoll und für die Transparenz des Ablaufes auf das Bestellungsverfahren eingehen, da das immer wieder kritisiert und auch im Ausschuss thematisiert wurde. Wann haben wir ausgeschrieben? - Ausgeschrieben haben wir in der Ausgabe Mitte März in unserem Amtsblatt. Wir haben für das transparente Auswahlverfahren die Firma ISG gewonnen, und eine Bewerbungsfrist bis 6. April gehabt. Es gab insgesamt sieben Bewerberinnen und Bewerber. Es gab fünf Interviews, zwei sind nicht zum Interview eingeladen worden, weil es keine fachliche Eignung gegeben hat, und dann gab es letztendlich zwei Personen, die ins Hearing gekommen sind. Hier war ein Mitbewerber mit der Bewertung „nicht empfohlen“ und eine Bewerberin mit „sehr empfohlen“ versehen, und das war Frau Dr. Pilz. Es war ein sehr transparentes Auswahlverfahren, zu dem man sagen muss, wenn wir immer diese Auswahlverfahren verlangen und sagen, wir möchten das in zwei Stufen mit Interviews und mit dem Hearing machen, dann kommt da eben ein Ergebnis heraus. Aber dieses Ergebnis ist dann eben zustande gekommen und von uns entsprechend zu akzeptieren.

 

Wenn es aber jetzt die Anregung gibt, und diese ist vor nicht allzu langer Zeit in der Fragestunde an den Herrn Bürgermeister gerichtet worden, dass man hier gleichschaltet, nämlich dass man das Auswahlverfahren der Pflege- und PatientInnenanwältin genauso organisiert wie zum Beispiel das der Kinder- und Jugendanwältin, dann sage ich: Ich habe überhaupt kein Problem damit, ich finde es gut, es muss aber eben legistisch organisiert werden. Mit der Vorgabe, dass wir am 1. Juli zu bestellen hatten, war das zeitlich nicht möglich, aber kein Verwehren gegen diese Vorgangsweise. Ganz im Gegenteil, wir haben mit den Juristinnen und Juristen des Hauses besprochen, dass wir das Auswahlverfahren in Zukunft erstens einmal abstimmen, dass das nicht bei der einen Anwaltschaft so und bei der anderen Anwaltschaft so ist, dass es noch transparenter wird und dass es zum Beispiel auch ein Hearing in der Ausschusssitzung geben wird. - Das einmal zum Auswahlverfahren.

 

Vielleicht jetzt noch inhaltlich aus der Sicht des Krankenanstaltenverbundes zu einzelnen Punkten, damit man auch sieht - das hat Abg. Gara nämlich auch eingebracht -: Wie weit ist denn da ein Monitoring möglich? Wie tut ihr denn da? - Es gibt in dem Bericht eine sehr klare Empfehlung der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft zu nachhaltigen Maßnahmen, um Gangbetten zu vermeiden. Was hat der KAV gemacht? - Wir sind hergegangen und haben zwei Personen in der Generaldirektion in einem Projekt damit beschäftigt, dass sie diese Empfehlungen abarbeiten - ich kann sagen, dass das sehr erfolgreich passiert ist -, und dass wir aber auch zusätzlich natürlich - um diese Nachhaltigkeit tatsächlich gewährleisten zu können - in den KOFÜs der einzelnen Häuser diese Empfehlungen verordnet haben, wenn Sie so möchten. Ich glaube, das ist eine richtige und gute Vorgangsweise.

 

Ich verwehre mich auch überhaupt nicht dagegen, in irgendeiner Form darüber Bericht zu erstatten, was wir mit den Empfehlungen der WPPA machen. Das dient erstens der Transparenz und zweitens der Versachlichung der Debatte. Und davon halte ich wirklich sehr, sehr viel.

 

Wir hatten letzte Woche Pflegegipfel, bei dem alle Länder zusammengekommen sind und bei dem wir uns über die Qualität der Pflege unterhalten haben. Anlass dafür war der Volksanwaltschaftsbericht, und alle Länder haben dort einstimmig gemeint, für uns wäre es natürlich ganz großartig, wenn wir die Gelegenheit hätten, dass, wenn es einen Missstand gibt, dieser Missstand aufgedeckt wird und dann Empfehlungen gesetzt werden, damit wir die Möglichkeit haben, als Länder darzustellen, was wir denn mit den Empfehlungen gemacht haben. Sind wir weitergekommen? Wie ist das im Monitoring? - Manche Prozesse muss man einhängen, diese dauern eben eine Zeit lang, bis sie tatsächlich wirken, aber Tatsache ist, man möchte gerne zeigen, dass man etwas gemacht hat und dass man diese Empfehlungen selbstverständlich auch ernst genommen hat.

 

Dasselbe gilt für mich jetzt auch für den Bericht der WPPA, denn die Empfehlungen sind sehr durchdacht, mit hoher Expertise versehen, und das finde ich gut. Wenn wir zum Beispiel vorher über Psychiatrie und Menschenrechte und darüber, wie wir denn da mit diesen Menschen umgehen, gesprochen haben, dann sind wir die Menschrechtsstadt Wien.

 

Wir haben uns auch gerade in diesem Themenfeld ganz klar dazu bekannt, da Maßnahmen zu setzen, Runde Tische abzuführen, et cetera, et cetera, aber darüber hinaus ist es auch wichtig, dass wir gerade in so heiklen Themenbereichen gut arbeiten und überall nach dem selben Standard arbeiten.

 

Deswegen freut es mich, Ihnen heute berichten zu können, dass wir letzte Woche eine Sitzung des Dachverbandes hatten und im Dachverband evidenzbasierte Handlungsleitlinien für die Pflege beschlossen haben, wo genau das auch ein Thema war: Wie können Patientinnen und Patienten gerade in der Psychiatrie richtig be

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular