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Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 67

 

eines Gesetzes über die Landes- und Gemeindestatistik in Wien 2017. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Brauner. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.58.50

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Sehr gerne, Herr Präsident. Ein vermutlich weniger emotionales Thema, das Wiener Statistikgesetz, aber auch wichtig. Ich ersuche um Beschlussfassung.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Da es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung gibt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

13.59.10 Ich bitte die Abgeordneten, die in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, ich sehe, das ist einstimmig.

 

Ich schlage vor, sogleich zur zweiten Lesung dieser Gesetzesvorlage zu kommen. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Wir kommen daher zur Abstimmung über die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich darf die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.

 

14.00.25Wir kommen damit zur Postnummer 5. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Brauner. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

14.00.30

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Ich bitte, diese Änderung des Wiener Dienstleistungsgesetzes, die auf Grund von europarechtlichen Bestimmungen notwendig wurde, zu beschließen. - Herzlichen Dank.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Da zu diesem Tagungsordnungspunkt auch keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung14.00.47, und ich bitte die Abgeordneten, die dieser ersten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS, SPÖ und Grünen mehrstimmig so beschlossen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage ebenfalls sofort vornehmen zu lassen, und darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke. Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich komme daher zur Abstimmung über das Gesetz in zweiter Lesung. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und Grünen mehrstimmig so beschlossen.

 

14.02.00Wir kommen damit zur Postnummer 6. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Antidiskriminierungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Dr. Mailath-Pokorny, und ich bitte den Herrn Stadtrat, die Verhandlung einzuleiten.

 

14.02.07

Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

14.02.39

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Es geht hiebei um ein Antidiskriminierungsgesetz. Grundsätzlich ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer eine Grundfreiheit der BürgerInnen in der EU und eine Säule des Binnenmarkts. Die Rechte der Arbeitnehmer und deren Familienangehörigen sind wiederum in einer entsprechenden Verordnung des Rates und des Parlamentes verankert.

 

Die Richtlinie 2014/54E verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, um die Arbeitnehmer und deren Familienangehörigen vor Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu schützen.

 

In unserem Wiener Antidiskriminierungsgesetz ist fast alles aus dieser Richtlinie schon umgesetzt. Insbesondere haben wir schon dieses kostenlose Schlichtungsverfahren im Dialog mit den Sozialpartnern, und wir haben die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierung.

 

Bei diesem Gesetz geht es jetzt nur darum, dass eine Erweiterung in dem Sinn eingeleitet wird, dass es einen Informationsaustausch mit gleichartigen Stellen in anderen EU-Staaten geben soll und dass diese Stelle auch eine Veröffentlichung von Informationen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit vornehmen soll. - So viel zu diesem Gesetz.

 

Ich bringe in diesem Zusammenhang einen Beschluss- und Resolutionsantrag der Landtagesabgeordneten Berger-Krotsch, Hanke, Stürzenbecher und GenossInnen, Kraus, Kickert und FreundInnen sowie Emmerling, Meinl-Reisinger von den NEOS zu diesem Punkt 6 betreffend Reform und Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein, gemäß welchem der Wiener Landtag die zuständigen Mitglieder der Bunderegierung auffordert, sich dafür einzusetzen, die Ehe zu reformieren und für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem wichtigen Anliegen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kraus. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

14.05.25

Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich möchte nur ein paar Worte verlieren, und zwar einerseits zum Gesetz, das sich in eine lange Tradition einreiht, die wir in Wien haben, nämlich aktive Antidiskriminierungsarbeit. Es geht darum, wirklich darauf zu achten, dass keine WienerInnen in irgendeinem Feld diskriminiert werden, egal, ob nach ihrer Herkunft, nach ihrem Geschlecht, nach ihrem Alter oder eben auch nach ihrer sexuellen Orientierung.

 

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