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Landtag, 15. Sitzung vom 06.04.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 26

 

09.00.40 (Beginn um 9 Uhr.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen! Ich ersuche Sie, meine Damen und Herren, die Plätze einzunehmen.

 

Die 15. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

09.01.00 Ich möchte, bevor ich in die Tagesordnung eingehe, auf Ereignisse Bezug nehmen, die uns nicht nur in den letzten Tagen, sondern schon Wochen und Monate begleiten, aber die Terrormeldungen der letzten Tage haben uns alle tief erschüttert: 14 Tote, 51 Verletzte hat am Montag eine Explosion in einem fahrenden U-Bahn-Zug in der russischen Millionenmetropole St. Petersburg gefordert.

 

Der Giftgasangriff in der syrischen Provinz Idlib mit dutzenden Toten, darunter viele Kinder und Frauen, und die anschließende Bombardierung der Klinik, in der die Verletzten versorgt wurden, ist als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bezeichnen.

 

Diese Taten verursachen unsägliches Leid und sind auf das Schärfste zu verurteilen. Unerträglich, dass schon über 400.000 Menschen im syrischen Bürgerkrieg oder in Mossul sterben mussten.

 

Wir Politikerinnen und Politiker sollen uns durch diese Bilder und Taten des Grauens in unserem politischen Auftrag bestärkt fühlen, für eine freie und offene Gesellschaft einzutreten und zu arbeiten. Das Zusammenleben aller Menschen und Religionen ist uns ein Anliegen. Unser Mitgefühl gehört den Familien und Freunden der Opfer.

 

Meine Damen und Herren! Ich darf Sie nun ersuchen, sich zu erheben und aller Opfer von Attentaten und Kriegen zu gedenken. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzen und verharren einige Zeit in stummem Gedenken.) - Ich danke. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

 

09.03.06 Entschuldigt sind für die heutige Landtagssitzung Lhptm-Stv. Mag. Gudenus, Frau Amtsf. StRin Mag. Brauner, StR Mahdalik, Abg. Mag. Chorherr, Abg. Kops, Abg. Dr. Laschan, Abg. Ornig und Abg. Valentin. Abg. Mag. Reindl ist ab 10.30 Uhr entschuldigt.

 

09.03.20 Von den Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen wurde ein Verlangen auf Einberufung einer Sitzung des Landtages zum Thema „Doppelstaatsbürgerschaften: Hart durchgreifen!“ eingebracht. In Entsprechung des § 120 Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung in Zusammenhalt mit § 8 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien wurde zu dieser Sitzung eingeladen.

 

Die Geschäftsordnung sieht vor, dass in Sitzungen des Landtages auf Verlangen keine Geschäftsstücke verhandelt werden. Der Entfall von Fragestunde, Aktueller Stunde und dringlichen Initiativen ist in der Fraktionsvereinbarung festgeschrieben.

 

09.04.30 Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien vier und des NEOS-Rathausklubs eine schriftliche Anfrage eingelangt sind.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des NEOS-Rathausklubs zwei Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle schriftlichen Anträge bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt.

 

09.05.00 Wir kommen nun zur Besprechung des Verlangens. Die Debatte ist eröffnet. Zur Begründung und als Erstredner hat sich Herr Abg. Nepp zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass seine Gesamtredezeit 30 Minuten beträgt. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.05.17

Abg. Dominik Nepp (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Das Thema der sogenannten Doppelstaatsbürgerschaften war ja schon einmal aktuell, nämlich vor zwei Jahren, als die Türkei wählte, und schon damals wurde deutlich, wie wichtig für Erdogan die türkische Community hier in Wien und in Österreich ist. Während nämlich in der Türkei Erdogan, ich sage jetzt einmal, eine Wahlschlappe eingefahren hat und dort auch die Mehrheit verloren hat, muss man feststellen, dass das Wahlverhalten in der türkischen Community in Wien eigentlich nicht das wiedergibt, was in der Türkei passiert, denn 64 Prozent der bei uns lebenden Türken haben ihm seine Stimme gegeben. Auch jetzt bei der Abstimmung über dieses Referendum wird es so einen Ausgang geben. Und da stelle ich schon die Frage, wieso hier in Wien, wo man frei leben kann, Türken so ein despotisches Regime unterstützen, während das die in der Türkei ansässige Bevölkerung nicht mehr tut.

 

Der einzige Schluss, den man da ziehen kann, ist, dass die hier in Österreich lebenden Türken einen anderen und einen viel strengeren, im muslimischen Sinn ausgeprägten Begriff des Staates haben. Und da muss man schon sagen: Wer hier als Türke oder als Österreicher - das werden wir in der Folge noch näher erläutern - lebt, wer hier wählen geht, und zwar einen Despoten wählen geht, wer hier ein System unterstützt, das Menschenrechte, das Pressefreiheit, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit mit Füßen tritt, wer solche antidemokratischen Zustände will, meine sehr geehrten Damen und Herren, der soll auch bitte wieder in die Türkei zurückgehen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es gibt Parallelgesellschaften - ich glaube, das kann niemand mehr leugnen, auch nicht die rot-grüne Stadtregierung -, und deswegen ist es endgültig an der Zeit, festzustellen, wie viele Menschen, die hier leben, eine sogenannte Doppelstaatsbürgerschaft haben. In Wirklichkeit haben diese Menschen nämlich keine Doppelstaatsbürgerschaft, denn wenn man die österreichische Staatsbürgerschaft hat und dann wieder die türkische Staatsbürgerschaft verliehen bekommt, verliert man automatisch, ex lege, sofort - da gibt es kein Verfahren und gar nichts - die österreichische Staatsbürgerschaft.

 

Da möchte ich Ihnen schon den § 10 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Erinnerung rufen. Der besagt nämlich genau das, nämlich dass einem Fremden die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliehen werden darf, wenn er das Ausscheiden aus seinem bisherigen Staatsverband unterlässt oder absichtlich die Beibehaltung seiner bisherigen Staatsangehörigkeit erwirkt. Und ebenso führt der Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft zum Verlust der österreichischen Staatsangehörigkeit. Da gibt es kein Entziehungsverfah

 

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