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Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 62

 

nicht für gut. Ich bin gleichzeitig auch darüber informiert worden, dass die Klubvorsitzenden der beiden Regierungsparteien dies in die Diskussion aufgenommen haben und sich damit beschäftigen, dass wir hier zu einer Vereinheitlichung und Standardisierung kommen. Wenn die entsprechenden Vorschläge vorliegen, werden wir das selbstverständlich auch hier entsprechend zu diskutieren haben, wobei ich eine ganze Menge der Vorstellung abgewinnen kann, dass der jeweilige Gemeinderatsausschuss ein Hearing mit den jeweiligen drei bestgereihten Kandidaten durchführen sollte. Das würde ich persönlich gesehen für vernünftig halten.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Seidl. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.06.58

Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, für die doch sehr erfreuliche Antwort, die Sie uns da gegeben haben.

 

Jetzt haben Sie gerade erzählt, wie das zustande kommt, eben ein neuer Patientenanwalt oder eine neue Patientenanwältin. Jetzt wissen wir, dass die aktuelle Patientenanwältin weder Juristin noch Medizinerin ist. Und jetzt stellt sich für mich die Frage: Welche fachliche Voraussetzung hat die aktuelle Patientenanwältin?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Offensichtlich hinreichend, weil alle zufrieden sind, auch hier im Haus. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch) Ich darf Sie an die entsprechende Diskussion zu ihrem letzten Bericht erinnern, bei der alle Fraktionen ihre Arbeit und ihre Tätigkeit in einer Form gelobt hatten, dass es mir peinlich gewesen wäre. Aber ich nehme das auch … Nein, eh nicht. (Allgemeine Heiterkeit.) Bruno Kreisky hat einmal gesagt: „Sie können sich gar nicht vorstellen, wie viel Lob man in meinem Alter vertragen kann.“ Und dem kann ich langsam aber sicher doch etwas abgewinnen.

 

Also ich sehe hier keinen Grund, die Frage zu beantworten. Sie haben die Frage selbst beantwortet.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.08.20

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Schönen guten Morgen, Herr Landeshauptmann!

 

Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Ich finde es sehr positiv, dass Sie sich dafür einsetzen oder Interesse zeigen, dass es dazu hier im Gemeinderatsausschuss ein Hearing gibt. Ich möchte das noch ein Stück mehr erweitern. Der Patientenanwalt/die Patientenanwältin ist ja ein Stück weit eine Ex-post-Betrachtung.

 

Wie stehen Sie dazu, dass man dieses Gremium eigentlich erweitert, ich sage jetzt mal, um sowas wie einen Patientenbeirat ähnlich wie auch bei einem Fahrgastbeirat bei den Wiener Linien, vor dem Hintergrund, hier auch Patientinnen und Patienten die Möglichkeit zu geben, aktiver in diesen Prozess, auch in den Planungsprozess, in diesen Diskussionsprozess eingebunden zu werden?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Also ich hätte jetzt nicht die gedankliche Verwegenheit besessen, den Fahrgastbeirat mit dem Patientenanwalt zu vergleichen. Aber mag alles sein. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man auch über eine solche Erweiterung nachdenkt. Nur: Persönlich bin ich der Auffassung - ähnlich wie das ja auch für unseren Stadtrechnungshof gilt oder andere Kontrolleinrichtungen wie den Bundesrechnungshof -, dass man es dort nicht so gerne sieht, eine Art begleitende Kontrolle zu haben. Aus vielen guten Gründen und vielen guten Argumenten will man das nicht. Warum wir jetzt eine solche begleitende Kontrolle in Form eines Patientenbeirates einführen sollten, das entzieht sich vorläufig noch meiner Kenntnis. Aber du meine Güte, ich bin ja überzeugbar.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.10.12

Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Ja, Herr Landeshauptmann, recht herzlichen Dank für Ihre positive Antwort. Genau das können wir uns eben auch vorstellen, ein Hearing im Ausschuss. Aber meine Frage geht jetzt in eine andere Richtung. Ich gebe zu, ich habe das jetzt erst gesehen, ich habe mich mit dem Patientenanwalt noch nicht so beschäftigt. Es ist interessant, dass im Gesetz kein Anforderungsprofil vorliegt. Also das heißt, es sind zwar die Aufgaben, die Prüfungsbefugnisse vermerkt, aber kein Anforderungsprofil, eigentlich ein Manko. Jetzt wollte ich Sie fragen, ob Sie sich eventuell vorstellen können, dass man das gesetzlich ändert.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Ein Mitglied der Exekutive zu fragen, was es sich an legislativen Veränderungen wünscht, halte ich für verwegen. Aber wie dem auch immer sei, ich kann mich noch ganz gut an die ursprüngliche Diskussion zu diesem Gesetz erinnern und da hat es gute Gründe gegeben, dass man das Anforderungsprofil nicht auf Juristen oder Mediziner eingeschränkt hat. Ich habe bisher noch nichts zur Falsifizierung dieser guten Gründe gehört. Aber wie gesagt, Gesetze zu diskutieren, ist Ihre Aufgabe, nicht meine.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann.

 

10.12.30†Amtsf. StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Wir kommen damit zur letzten Anfrage (FSP - 00648-2017/0001 - KFP/LM) des heutigen Tages, die von Herrn Abg. Mag. Gerald Ebinger gestellt wurde und an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet ist. (Hatte Wien im Jahr 2011 rund 129 000 Bezieher von Mindestsicherung, so sind es mit 31. Dezember 2016 bereits über 191 000. Von den mit 31. Dezember 2015 veröffentlichten 180 646 Personen, die im Jahr 2015 Mindestsicherung bezogen haben, waren 103 468 österreichische Staatsbürger. 16 818 waren EU-Bürger und 60 360 Personen so genannte Drittstaatsangehörige. Wie haben sich diese Zahlen im Jahr 2016 verändert?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Guten Morgen, Herr Abgeordneter!

 

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