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Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 44

 

das mit einer Einmalzahlung zu machen. Es ist vollkommen offen, und die Frage bezüglich wettbewerbsrechtlicher Prüfung oder möglicher Auswirkungen steht natürlich auch im Raum. Hierzu gibt es keine transparente Information.

 

Der Hauptgrund für unsere Ablehnung ist aber - wir haben es heute gehört -, dass dieser Schritt monatelang vorbereitet wurde und jetzt eben ganz dringend abgesegnet werden muss, weil es um den Fotostichtag mit 31.12.2016 geht. Das leuchtet mir auch ein, aber wenn so etwas monatelang vorbereitet wird, dann frage ich mich, warum wir nicht vorher eingebunden wurden, warum man das nicht im Ausschuss diskutieren konnte, warum man uns nicht vorher zumindest informiert hat, dass dieser Schritt auf uns zukommt, man hat es angeblich gewusst. Aus diesem Grund und auf Grund der vielen offenen Fragen möchte ich einen Absetzungsantrag einbringen und bin auch schon am Ende. - Danke. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Aigner. - Bitte.

 

12.54.09

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ)|: Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadtrat! Meine Damen und Herren!

 

Die grundsätzliche Anmerkung, die wir heute auch schon in der Fragestunde gemacht haben, ist die, dass es sich hierbei um eine sehr komplexe und diffizile Materie handelt, die sehr viele Querverbindungen in alle möglichen Bereiche aufweist, und dass wir uns diesbezüglich auch ein bisschen überfordert fühlen, dass wir heute relativ kurzfristig einen Initiativantrag von Abgeordneten bekommen haben. Wobei ich, wenn die Abgeordneten das wirklich selber so entworfen haben, meinen Hut als Jurist ziehe, weil das nicht leicht zu machen ist, und wenn es vom Magistrat gekommen ist, dann wäre es eigentlich schön gewesen, wenn wir auch eine Regierungsvorlage rechtzeitig bekommen hätten, um entsprechend in die Debatten und in die Begutachtung einzugehen.

 

Aber es ist eben so, wie es ist, und es hat uns heute die Frau Stadträtin, bei der ich mich bedanken muss, weil sie ist, glaube ich, von der Zuständigkeit her formal juristisch für das Dienstrecht zuständig. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: So ist das Gesetz!) - Ja, ich weiß, aber es ist eine Querschnittsmaterie, die in mehrere Bereiche und Geschäftsgruppen fällt. Wir haben heute nichtsdestotrotz auch gewisse inhaltliche Klarstellungen im Ausschuss erfahren, dass es um bilanztechnische Notwendigkeiten geht, dass es nicht zu einer Unterdotierung beim Eigenkapital bei Tochtergesellschaften kommt. Ich glaube, die Geschichte hat einen Vorlauf, der in das Zeitalter der Ausgliederung zurückgeht. Das war damals diese rot-schwarze Ära mit dem Herrn Vizebürgermeister Görg, und da sind ja nicht alle Dinge so gut geglückt. Aus Oppositionssicht muss man schon sagen, die Ausgliederung zu machen und nicht gleichzeitig die Kontrollrechte für den Gemeinderat sicherzustellen, das ist natürlich ein systemischer Webfehler, den man damals eingewoben hat. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Im Gegensatz zu mir waren Sie damals schon im Haus, Herr Kollege!) - Nein, ich war noch nicht im Haus, ich bin erst seit 2004 da, ich bin erst später gekommen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Entschuldigung!) Ich bin erst später gekommen, aber ich konnte die Ausgliederung wissenschaftlich ein bisschen begleiten, weil das arbeitsrechtlich von meinem Institut, von Prof. Tomandl mitbegleitet worden ist. Insofern hat man da ein bisschen was mitbekommen, aber da ist es eher um das rein Juristische gegangen.

 

Wir dürfen nicht viel nachfragen, wir bekommen auch nicht sehr viele Informationen. Es ist eben ausgegliedert worden und die entsprechende Kontrolle durch den Gemeinderat ist nicht nachgezogen worden, was damals, glaube ich, schon ein Fehler war. Ich sehe diese Novelle jetzt so, dass es repariert werden soll, dass man den ausgegliederten Unternehmen den gesamten Pensionsaufwand umgebunden hat. Es ist ganz klar, das kann ein Unternehmen, auch wenn es damals noch Monopole waren, nicht so einfach leisten. Wir haben ansonsten das Versicherungssystem, in das eingezahlt wird, eine große Risikogemeinschaft, oder wir haben die Selbstträgerschaft bei den Gebietskörperschaften, die natürlich auch entsprechende Steuermittel zu Verfügung haben. Und wenn in der Privatwirtschaft Privatbedienstete in Pension gehen, dann hat das Unternehmen keine Belastungen mehr. Ein Beamter geht ja nicht wirklich in Pension, er wechselt in den Ruhestand, und es muss vom gleichen Träger letztendlich die Pension, der Ruhegenuss weitergezahlt werden, es müssen die Hinterbliebenenleistungen gezahlt werden, und das kann natürlich rein betriebswirtschaftlich nicht von einem normalen Unternehmen gemacht werden. Es ist ja jetzt auch die Bank Austria draufgekommen, dass das vielleicht auch eine problematische Konstruktion war. Vielleicht hat man damals auf diese Dinge nicht allzu viel Wert gelegt, vielleicht waren damals die Zeiten andere, im Monopol ohne Wettbewerb konnte man ganz andere Gewinne erwirtschaften.

 

Tatsache ist, dass ich der Meinung bin, dass Beamtengehälter von pragmatisierten Bediensteten und auch Beamtenpensionen natürlich im Endeffekt bei der Stadt irgendwo landen werden müssen. Selbstverständlich gegen einen entsprechenden Kostenersatz. Aber man kann letztendlich Unternehmen das nicht alles überbürden.

 

Auch wenn wir uns nicht ausreichend eingebunden gefühlt haben, gehen wir davon aus, dass es wirklich so dringlich ist. Das Anliegen ist ja durchaus gerechtfertigt, weil es letztendlich darauf beruht, dass der Rechnungshof diese Anregung gegeben hat.

 

Das war der konstruktive Teil, jetzt kommt nicht der dekonstruktive Teil, aber die kritische Anmerkung: Es ist bei vielen Ausgliederungen schon so gewesen, dass die gesellschaftsrechtliche Ausgliederung nur eine Vorstufe zu einer weiteren Privatisierung war - ich denke an die Telekom, an die Post, und so weiter. Da war genau das gleiche Problem, es gibt Beamte, die werden dann zugewiesen, man macht ein Amt in der Post, man macht ein Amt in der Telekom, man macht ein Amt in der Universität. Das ist die Dienstbehörde für die ausgeglieder

 

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