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Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 32

 

vernünftigen Livestream und auch eine Downloadfunktion, damit die Debatten hier verfolgt werden können. Das spielt da nämlich auch rein, und da möchte ich Sie bitten, in Zukunft vielleicht mehr Initiative zu ergreifen, damit es hier zu einer besseren öffentlichen Darstellung kommt. (Beifall bei NEOS.)

 

Besonders groß ist in Wien vor allem der Bedarf an Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, 11 Millionen EUR, das ist lauf Rechnungshof die Auftragssumme, die parteinahe Unternehmen der SPÖ allein im Jahr 2013 lukriert haben. Und da wundern Sie sich, wenn von Freunderlwirtschaft die Rede ist und von Parteien, die sich die Taschen vollstopfen! Das hat mit Vertrauen nicht sehr viel zu tun. Wir fordern daher ein Verbot von öffentlichen Aufträgen an parteinahe Unternehmen, denn gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit, die wir jetzt definitiv haben, sollten Sie nicht die Gerüchteküche rund um Freunderlwirtschaft und Korruption füttern, sondern den freien, unabhängigen und mutigen UnternehmerInnen durch mutige Reformen unter die Arme greifen, welche ja die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Generell müssen wir ja bei der Vergabe mehr Nachvollziehbarkeit schaffen. Die Ergebnisse von Vergabeverfahren und vor allem auch die Begründungen sind öffentlich zu machen. Wenn eine Stadträtin in einem öffentlichen Interview zu verstehen gibt, dass sie nichts von Ausschreibungen und Wettbewerben hält, dann ist das ein wirkliches Alarmsignal! Denn nur durch volle Transparenz kann Freunderlwirtschaft, Korruption und Steuergeldverschwendung endlich ein Riegel vorgeschoben werden. (Beifall bei den NEOS.) Hierzu auch unser zweiter Antrag zur Einführung eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes und volle Transparenz bei Vergabeverfahren.

 

Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf umfassende Information. Mit Information meine ich damit aber nicht das, was die Stadtregierung darunter versteht, nämlich Inserate, Plakate und Schautafeln zur Selbstbeweihräucherung. Ich meine nicht die ungenierte Eigenwerbung der Stadtregierung und deren Protagonisten für die Stadt Wien, die ja mehr als 100 Millionen EUR pro Jahr verschlingt. Die Stadt Wien gibt weit mehr für Eigenwerbung aus als alle anderen Bundesländer zusammen. Das muss man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Deshalb werden wir nicht müde, weiterhin die Halbierung dieser Mittel zu fordern. Der Bürgermeister und die Finanzstadträtin kündigten hier, erst vor Kurzem, wieder einmal medial ein Verwaltungsreförmchen an, bei dem sie 100 Millionen EUR einsparen wollen. Streichen Sie in einem ersten Schritt die Hälfe Ihrer Eigenwerbung und dann sind Sie schwuppdiwupp schon auf 150 Millionen EUR! Das würden wir sehr begrüßen.

 

Neben den Kosten geht es aber auch hier um Transparenz. Wenn die Bundesebene mit dem Medienkooperationsförderungs- und Transparenzgesetz hier einen wichtigen Schritt gesetzt hat, so zeigt die Praxis der Wiener Landes- und Stadtregierung, dass noch einiges an Nachbesserungsbedarf besteht. Schautafeln und Eigenmedien werden zu schamloser Politikpersonenpropaganda herbeigezogen. Millionen an Werbeaufträgen unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze müssen noch immer nicht veröffentlicht werden, und die Eigenmedien der Stadt verschlingen Unmengen an Steuergeldern. Besonderer Handlungsbedarf besteht hier beim heute schon besprochenen oder kurz angeteasert genannten Kopfverbot, dem Verbot der Abbildung von SpitzenpolitikerInnen in öffentlicher Werbung. Dieses erstreckt sich derzeit nicht auf Eigenmedien, Schautafeln, Broschüren, Zeitschriften, et cetera, was von einzelnen Mitgliedern der Landesregierung dementsprechend ausgenutzt wird. Zudem fallen BezirksvorsteherInnen nicht unter die Definition von obersten Organen. Dementsprechend häufig lassen sich diese auch in Inseraten des Bezirks abbilden und das hat fast immer definitiv nichts mit dem inhaltlichen Informationszweck zu tun. Hier möchte ich unseren dritten Antrag für ein Kopfverbot für Schautafeln und Eigenmedien der Stadt Wien einbringen, denn es ist höchste Zeit, dass wir diese Missstände abstellen und vom Schlusslicht zum Vorreiter in Sachen Transparenz und Sparsamkeit werden.

 

Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Das zeigt leider auch die Einstellung unseres Bürgermeisters.

 

Das hat er bei der letzten Sitzung des Gemeindesrates beziehungsweise innerhalb der Fragestunde sehr offenkundig gemacht, was er davon hält, wenn anonyme Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, Missstände in Politik und Verwaltung aufzeigen. Ich möchte ihn zitieren: „Ich weiß nicht, warum Sie diesen verklausulisierten Begriff des Whistleblowers verwenden. Auch wenn er Eingang in unsere Sprache gefunden hat. Ein Whistleblower ist ja nichts anderes, der aus der Anonymität heraus feige jemand anderen denunziert.“ (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wieso feige?) Das hat der Bürgermeister gesagt, ja (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ja, ja! - Aufregung bei der FPÖ.). Herr Bgm Häupl, liebe SPÖ, die da ja offensichtlich auch mitzieht, in welcher Welt leben Sie eigentlich? Sagen Ihnen die Namen Edward Snowden oder Julian Assange eigentlich etwas? Nur durch den vorläufigen Schutz ihrer Identität konnten diese beiden mutigen Herren Missstände aufdecken und zu deren Beseitigung beitragen. Und in Ihren Augen sind das Feiglinge? Herr Bürgermeister, für mich und die Bürgerinnen und Bürger sind das Helden, nichts anderes! Feig sind jene, die nämlich Angst davor haben, dass durch mehr Transparenz ihre Machenschaften ans Tageslicht kommen. Ihre Einstellung dazu oder die Einstellung des Bürgermeisters, er ist ja leider nicht da, sagt eigentlich alles zum Zustand dieser Stadt. Es ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die den Mut haben, sich hier zu betätigen und hier auch Informationen an die Stadt beziehungsweise an eine vielleicht mögliche Plattform, die Sie ja vielleicht schaffen könnten, weiterzugeben. Entscheidend sind bei der Möglichkeit der anonymen Meldung von Missständen nämlich nicht nur tatsächlich zu erwartende negative, dienstliche Konsequenzen, sondern auch die Erwägung der Möglichkeit solcher. Anders gesagt, wer berechtigt oder unberechtigt persönliche Konsequenzen infolge der Aufdeckung eines Missstandes fürchtet, könnte sich im Zweifelsfall für das Zurück

 

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