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Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 32

 

abwesend ist. Er darf von der Stimmabgabe nicht ausgeschlossen sein. Da müssen wir einfach diese gewandelten gesellschaftlichen Gegebenheiten zur Kenntnis nehmen, auch hier rechtlich anpassen und die Möglichkeit einer größeren Teilnahme, einer größeren Partizipation der Wahlberechtigten in dieser demokratischen Stimmabgabe ermöglichen. Zu diesem Zweck schlagen wir vor, und bringen das auch heute im Rahmen eines Antrags ein, es sollen ein oder mehrere zusätzliche Wahltage an ausgesuchten Orten, das könnten zum Beispiel Bezirksämter sein, eingeführt werden und diese Wahlbehörden von den Parteien beschickt werden, das ist eben der Unterschied, was schon vorher Herr Dr. Ulm erwähnt hat, was Sie auch kritisch gesehen haben, damit die Stimmabgabe kontrolliert werden kann.

 

Zweitens wollen wir die Stärkung der allgemeinen Wahlgrundsätze. Das heißt, wirklich nur Personen, die auf Grund von Ortsabwesenheit am Wahltag nicht in der Lage sind, ein Wahllokal aufzusuchen, sollen Wahlkarten beantragen dürfen. Denn eine Briefwahl ist immer die Ausnahme. Es soll auch die Ausnahme sein. Aber es ist in letzter Zeit immer mehr zur Regel geworden. Wenn man nicht mehr mit dem jetzigen Briefwahlsystem, vor allem mit der Menge, Fehler ausschließen kann, dann sollte man hier die Menge reduzieren und die Briefwahl wieder zu dem machen, was sie war, nämlich die Ausnahme und nicht die Regel, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir wollen auch die Stärkung des Wahlrechts - das ist der dritte Punkt - von Bettlägerigen. Denn Bettlägerige sind in ihrer Freiheit beschränkt. Sie sind in dem Fall in ihrer Freiheit beschränkte Wähler und sollen ihre Stimme jedenfalls vor einer besonderen Wahlbehörde abgeben können. Diese besondere Wahlbehörde soll zum Beispiel im öffentlichen Bereich von Anstaltsgebäuden errichtet werden oder bettlägerige Wahlberechtigte sollen auf Antrag während der festgesetzten Wahlzeit aufgesucht werden, damit sie dann dort wählen können. Das sollte vor allem auch den GRÜNEN ein großes Anliegen sein, dass man wieder dieses System, in dem Fall der fliegenden Wahlkommissionen, stärkt, denn Sie haben, ich glaube, es war 2010 der Kollege Maresch (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Margulies!), Entschuldigung, Margulies, vermutet, dass Wahlbetrug vor allem in Pensionistenhäusern möglich ist.

 

Viertens wollen wir die Stärkung der Persönlichkeitsrechte für Wahlkartenwähler. Das heißt, die Bestellung und die Abholung, zum Beispiel auch die Zustellung von Wahlkarten, sollen an jene Kriterien gebunden sein, die zum Beispiel auch für die Bestellung und Abholung von Reisepässen gelten. Das heißt in der Praxis, dass es eine persönliche Vorsprache des Wahlberechtigten geben muss. An zumindest einem Termin muss er direkt bei der ausstellenden Behörde sein. Damit würden wir nämlich auch dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gerecht werden, der eben erkannt hat, und ich darf zitieren: „Da es sich bei der Beantragung der Wahlkarte sowie der Abgabe der eidesstattlichen Erklärung um untrennbare Teile des gesamten Wahlvorgangs handelt, haben sowohl die Beantragung der Wahlkarte wie die Stimmabgabe zwingend durch den Wahlberechtigten selbst zu erfolgen.“ Das heißt, hier könnten wir endlich, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gerecht werden und diese Mängel, die er festgestellt hat, reparieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Punkt 5 in unserem Wahlrechtspaket sind die erweiterten Kontrollbefugnisse von Bezirkswahlbehörden. Denn derzeit beschränkt sich die Kompetenz der Bezirkswahlbehörde lediglich auf die ziffernmäßige Erfassung des Wahlergebnisses.

 

Einträge in die Niederschriften von Sprengelwahlbehörden können von den einzelnen Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde eben nicht eingesehen werden, selbst dann nicht, wenn es dort zu mutmaßlichen wahlbeeinflussenden Vorfällen gekommen ist. Jedes Mitglied der Bezirkswahlbehörde soll daher auf Verlangen Einsicht in sämtliche Wahlakten der vorgelagerten Sprengelwahlbehörden bekommen sowie der mit den Wahlaufgaben im weiteren Sinn betrauten vorgelagerten Behörden, zum Beispiel Gemeinden, erhalten. Damit stärken wir die Transparenz. Damit stärken wir die Überprüfbarkeit des Wahlvorganges. Vor allem stärken wir damit auch das Vertrauen des Wahlvolkes, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sechster und auch letzter Punkt unseres Wahlrechtsreformpakets ist die Transparenz der Feststellung des Wahlergebnisses. Der Verfassungsgerichtshof verweist in seiner Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Dokumentation der Vorgänge bei der Ermittlung der Stimmen in den Niederschriften darauf, dass es insbesondere Sache der Beisitzer ist, etwaige Unregelmäßigkeiten in der Niederschrift festzuhalten und zu dokumentieren. Sollte es Gründe geben, dass hier Ungereimtheiten stattgefunden haben oder man vermuten kann, dass es zu Ungereimtheiten gekommen ist, muss dies angeführt werden und es darf auch keine Unterschrift geleistet werden. Um hier das Vertrauen der Wähler in den Ablauf der Wahl zu stärken und auch größtmögliche Transparenz zu schaffen, sollen diese Niederschriften, und das haben wir auch in diesem Antrag formuliert, sämtlichen Wahlbehörden öffentlich zugänglich sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich glaube, es kann nur in unser aller Sinn sein, dass weder in Österreich noch in Wien Wahlen auf Grund von Mängeln wiederholt werden müssen. Es ist außerdem auch unsere Pflicht, als Gesetzgeber der Bevölkerung sichere, faire und gleiche Wahlen zu bieten und somit das Vertrauen in die Demokratie nachhaltig zu stärken. Darum noch mein Appell zum Schluss: Wir brauchen endlich faire Wahlen. Wir brauchen gleiche Wahlen. Wir brauchen dadurch eine Stärkung der Demokratie. Und wir brauchen vor allem eine Rückkehr zu unserem ursprünglichen Wahlrecht, nämlich, dass Bürger wieder frei, persönlich und unbeeinflusst wählen können. - Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Wiederkehr gemeldet.

 

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