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Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 32

 

leme wird keines der Probleme gelöst. Das Krisenmanagement, und das müssen Sie sagen, war katastrophal, und das ist auch in Ihrer Verantwortung. (Zwischenruf von Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny.) - Schauen Sie, es war ohnehin bezeichnend, dass Sie im „Report“ die arme Frau Dr. Bachofner von der MA 62 vorgeschickt haben und Sie nicht dem ORF gegenüber Rede und Antwort gestanden sind. Ganz ehrlich, ich fand das bezeichnend. Ich fand das sehr bezeichnend, und das ist genau das Gegenteil von Verantwortung, wie ich sie meine. (Beifall bei den NEOS.) Daher erwarte ich mir schon, dass Sie sich zumindest entschuldigen oder die politische Verantwortung übernehmen. Ich und auch der Herr Innenminister hätten diese Wahl verschoben. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Der Herr Innenminister - Bravo!)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die Frau Abgeordnete hat noch eine Restredezeit von 2 Minuten und 8 Sekunden. Für die nun folgenden Wortmeldungen möchte ich bemerken, dass die Redezeit für den Erstredner jeder Fraktion 20 Minuten beträgt, die Redezeit jedes weiteren Redners ist mit 15 Minuten begrenzt. Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Dr. Ulm zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

9.30.28

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich glaube, was wirklich feststeht, ist, dass es Handlungsbedarf bei dieser Gemeindewahlordnung gibt. Es gibt viel Handlungsbedarf in diesem Haus, und es ist sehr schwierig, mit der SPÖ zu einer Veränderung zu kommen, aus der Opposition heraus überhaupt, auch als Regierungsfraktion ist es nicht immer ganz leicht, aber in diesem Fall, glaube ich, ist es wirklich ganz offensichtlich, dass man zumindest hinsichtlich der Frage von Duplikaten von unbrauchbar gewordenen Wahlkarten ernsthaft über eine Änderung der Gemeindewahlordnung nachdenken sollte. Das sollte auch der Herr Kulturstadtrat so sehen. Ich freue mich, dass er heute an der Debatte teilnimmt, auch wenn er sich im Moment ein bisschen zurückgezogen hat, denn wir haben hier eine relativ klare Bestimmung. Sie wissen, für einen Juristen ist eine Auslegung selten 100-prozentig eindeutig, aber das ist schon eine von den eindeutigeren. Das ist eine, die ziemlich eindeutig ist, die in der Gemeindewahlordnung steht. Ich glaube, wenn man mit so einer Bestimmung konfrontiert ist und dann zu einem anderen Vollzug kommt, dann muss man das natürlich auf der einen Seite sehr gut argumentieren, und auf der anderen Seite sollte man sich sehr bemühen, dass man sehr rasch zu einer Veränderung dieser Bestimmung kommt. Denn es sind bei der Bezirksvertretungswahl im 2. Bezirk unbrauchbar gewordene Wahlkarten ausgetauscht worden.

 

Was steht jetzt in der Gemeindewahlordnung? Da geht es ja auch um das Grundsätzliche, da geht es um unser Selbstverständnis als Landtag, und es erfolgt die Vollziehung auf Grund der Gesetze. Wir hätten als Landtagsabgeordnete schon ganz gerne, dass die Stadtsenatsmitglieder das machen, was in einem Gesetz, das wir beschließen, drinsteht. Was steht da drin in der Gemeindewahlordnung im § 41 Abs. 3? - Duplikate für unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen vom Magistrat in keinem Falle ausgefolgt werden.

 

Das ist schon ziemlich eindeutig, wenn Sie mich fragen. Ich bin natürlich davon überzeugt, dass sich der Herr Stadtrat abgesichert und Rechtsgutachten eingeholt hat, aber wissen Sie, ich habe mir auch angeschaut, wie es in der Nationalratswahlordnung drinnensteht. Da steht nur drin, dass für abhanden gekommene Wahlkarten keine Duplikate ausgefolgt werden dürfen, für unbrauchbar gewordene Wahlkarten darf unter bestimmten Umständen ein Duplikat ausgestellt werden. Also das Naheliegendste und Einfachste für den Herrn Kulturstadtrat und für diese Stadtregierung wäre, einmal zu schauen, dass man möglichst bald zumindest die Bestimmung der Nationalratswahlordnung übernimmt. Selbst in der Nationalratswahlordnung steht bei den abhanden gekommenen Wahlkarten nur, dass diese nicht ausgefolgt werden dürfen, dass die unbrauchbar gewordenen in keinem Fall ausgefolgt werden dürfen. Das ist der Wiener Gemeindewahlordnung vorbehalten und ist natürlich etwas, worauf die SPÖ und insgesamt die Regierungskoalitionen reagieren sollten.

 

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, wie schwerfällig diese SPÖ bei allen Themen ist, bei denen eine Veränderung notwendig wäre, wobei es einfach an Mut und Kraft fehlt. Beim Wahlrecht ist das in besonderer Art und Weise der Fall. Das hat auch der Koalitionspartner durch fünf Jahre miterleben müssen, in denen er sich bemüht hat, den unterschriebenen Koalitionspakt einzulösen. Die Grünen haben es leider Gottes nicht mit uns gemacht, nicht mit den Vertragspartnern, sondern haben es mit der SPÖ probiert und sind damit gescheitert. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Wolfgang Seidl.)

 

Aber lassen Sie mich noch einmal auf das Herzstück unserer Demokratie und unsere Gemeindewahlordnung und auf die Briefwahl an sich kommen, die wir nicht aufgeben wollen. Wir wollen sie sicherer machen, wir wollen sie bürgerfreundlicher machen. In der Art und Weise, wie wir sie jetzt haben, sollte sie wohl nicht zum Normalfall werden. Es war immer vorgesehen, dass die Briefwahl der Ausnahmefall bleibt. Heute ist es natürlich so, dass der Bürger annimmt, er kann sich nach freiem Ermessen aussuchen, ob er per Briefwahl wählt oder ob er sich für die Präsenzwahl entscheidet. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Kann er auch!) - Er kann es auch in der Praxis, aber auch da hält sich die Exekutive nicht an das Wort des Gesetzes, und das sollte uns beiden, Herr Kollege Margulies, schon wichtig sein, denn wir sind Landtagsabgeordnete - hier hat man es bei den Grünen sogar mit einem Präsidenten des Landtages zu tun -, und da ist die Rechtmäßigkeit der Vollziehung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ein Grundpfeiler, der für uns natürlich ganz elementar ist. In unserer Gemeindewahlordnung steht nach wie vor drinnen, dass die Briefwahl nur der Ausnahmefall ist, denn Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte hat nur derjenige, der am Wahltag voraussichtlich verhindert sein wird, entweder wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Man kann es nicht überprüfen!) - Man kann es

 

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