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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 89

 

Meine Damen und Herren! Was haben wir noch? Was blüht uns? Sagen wir es einmal so. - Wir kennen jetzt das Bemühen des Magistrates beziehungsweise der Stadtregierung - so wurde es kolportiert -, magistratsintern Einsparungsmöglichkeiten zu finden. Dabei besteht die Gefahr, meine Damen und Herren, dass mit dem Rasenmäher sozusagen über alle Abteilungen und Budgetposten drübergefahren wird und bei jedem zum Beispiel gesagt wird: Du musst jetzt zwei Dienstposten einsparen! Du musst da Geld einsparen!

 

Meine Damen und Herren! Ich warne davor, dass das bei diesem Gericht geschieht! Das wäre, glaube ich, wirklich ein Bärendienst an der Rechtsstaatlichkeit. Das darf nicht passieren, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass das die Wiener Stadtregierung verinnerlicht, sich den Bericht vielleicht noch einmal durchliest und die Finger davon lässt, da Geld wegzunehmen. Das Gegenteil wäre notwendig!

 

Meine Damen und Herren! Noch einmal: Was wir hier besprechen, ist nichts Abstraktes. Ich weiß: Das Thema ist ein bisserl sperrig, damit wird man kaum Schlagzeilen in diversen Medien produzieren. Allerdings wäre das durchaus gerechtfertigt, denn ich meine, hier geht es um eines der höchsten Güter der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltentrennung. Dass das hier in unserer Stadt und unserem Land funktioniert, liegt in unserer Verantwortung als Landesgesetzgeber beziehungsweise als Gemeinderat bei der Zurverfügungstellung des Budgets, meine Damen und Herren.

 

Auf Kollegen Ellensohn kann ich schwer eingehen, aber ich möchte jetzt kurz auf das eingehen, was Kollege Margulies beim letzten Mal gesagt hat. Ein Punkt dazu vorab: Der Tätigkeitsbericht ist am 29. April abgeschlossen worden beziehungsweise ist der Brief vom 29. April an das Land Wien gegangen. So weit ist ja der Aktengang vom Verwaltungsgericht zum Landtag nicht. Wir verhandeln jetzt am 30.9. diesen Bericht. Warum eigentlich erst so spät? Ich darf Sie erinnern: Letztes Mal haben wir schon im Juli darüber verhandelt, wir haben also bei der letzten Sitzung vor dem Sommer am 2.7.2015 den damaligen Bericht verhandelt. Jetzt verhandeln wir erst am 30.9.2016. Vielleicht hängt das auch mit der damaligen am 30.6. dieses Jahres vorgenommenen Novellierung des Dienstrechtsgesetzes zusammen! Vielleicht wäre es da nicht ganz so schön gewesen, wenn man mit dem Tätigkeitsbericht vorgeführt bekommt, woran es alles mangelt! Das soll so sein, es sei dahin gestellt. Jetzt verhandeln wir das halt heute.

 

Kollege Margulies! Ich habe mir das durchgelesen, was damals besprochen wurde. Teilweise waren die Probleme die gleichen. - Kollege Margulies hat relativ kurz gesprochen und ist auf die Doppelgleisigkeit hinsichtlich dieser Kommission beziehungsweise dieses Personalausschusseses eingegangen und hat das „redundant“ bezeichnet. - Herr Kollege! Es ist mehr als das! Und ich hoffe, das jetzt vermittelt zu haben. Ich glaube, dass Sie das auch wissen! Es handelt sich hier um einen Versuch des Magistrates beziehungsweise der Verwaltung, auf das Gericht Einfluss zu nehmen. Es handelt sich dabei um mehr als nur um Doppelgleisigkeiten. Es ist dies der rechtsstaatlich ausgesprochen problematische Versuch, Einfluss zu nehmen. Ich sage es einmal so. Und das gehört saniert. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Kollege Stürzenbecher - das muss ich auch gleich dazusagen - hat die sicherlich nicht die ganz einfache Aufgabe, hier die SPÖ-Fraktion zu vertreten, und er kann natürlich nicht so deutliche Worte sprechen wie ein Oppositionspolitiker. Ich denke mir aber, dass er die Problemlagen auch erkennt und bemüht ist, hier eine Verbesserung herbeizuführen. Das ist nicht so einfach, da spielen - wie soll ich sagen? - auch noch andere Bereiche mit, aber das weiß Kollege Stürzenbecher selber wohl viel besser als ich.

 

Nur einen Satz, lieber Kollege. Sag es bitte nicht mehr! - Beim letzten Mal hast du gesagt: „Das ist eine große gelungene Reform, und es ist auch so, dass wir sehr zufrieden darüber sind, dass in unserem Bereich, im Land Wien, wir wirklich sagen können, dass dieses Vorhaben geglückt ist und wir alle stolz darauf sind, dass wir das in die Wege leiten konnten.“ (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das kann ich heute wieder sagen!)

 

Also darauf brauchen wir wirklich nicht stolz zu sein, meine Damen und Herren! Darauf brauchen wir wirklich nicht stolz zu sein! Das weist auch dieser Tätigkeitsbericht aus. Ich bin jetzt neugierig auf die Meinung der Mehrheitsfraktion in diesem Haus und was wir jetzt als Replik auf meine Rede hören werden! Ich glaube, wir täten gut daran, uns diesbezüglich wirklich am Riemen zu reißen und hier endlich ernsthaft daran zu gehen, dementsprechende Änderungen vorzunehmen!

 

Diesbezüglich habe ich einen Beschlussantrag vorbereitet, der im Wesentlichen aus dem Bericht des Verwaltungsgerichtes zitiert. - Ich nenne jetzt noch eine Zahl, damit man auch ein bisserl einen Vergleich zu den anderen Bundesländern sieht. Ich weiß nicht, ob es heute schon gesagt wurde: Der Bericht weist aus, dass von den neun Landesverwaltungsgerichten im Jahr 2015 insgesamt 38.191 Rechtssachen entschieden wurden, wovon allein 16.825 Entscheidungen, also rund 43 Prozent, auf das Verwaltungsgericht Wien entfielen. Der größte Aufwand ist also - no na! - hier in Wien. Diese Entscheidungen wurden mit einer richterlichen Personalausstattung des Verwaltungsgerichtes getroffen, die aber nur etwa 26 Prozent des richterlichen Personals aller Landesverwaltungsgerichte beträgt.

 

Wenn Sie diese Zahlen in ein Verhältnis zueinander bringen, dann ist das ist schon ein deutliches Zeichen! - Ja. Es ist richtig: Wir haben auch noch die Landesrechtspfleger, aber deren Arbeit ist - bei aller Anerkennung ihrer Arbeit - nicht zu vergleichen mit der Arbeit eines Richters oder einer Richterin.

 

Es ist also erstaunlich - das wurde schon gesagt -, dass das Gericht in Anbetracht dessen diese Arbeit leisten konnte. In diesem Zusammenhang spreche ich meine persönliche Anerkennung und die Anerkennung meiner Fraktion für diese wunderbar geleistete Arbeit an den Herrn Präsidenten und an die Mitarbeiter dieses Gerichtes aus.

 

Der Beschlussantrag ist an und für sich eine Selbstverständlichkeit. Dass dieser Antrag überhaupt gestellt werden muss, ist genant für unser Haus, das muss ich schon sagen! Aber das ist offensichtlich notwendig, wir

 

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