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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 89

 

sungsgerichtshof gehoben worden. - Es ist wirklich erstaunlich, das man so etwas - unter Anführungszeichen - zusammenbringt! Insgesamt hat es, glaube ich - ich müsste jetzt nachschauen -, sechs Novellierungen beziehungsweise sechs Änderungen gegeben, sagen wir es so. Es gab sechs Änderungen des Gesetzes in dieser kurzen Zeit!

 

Schauen Sie in die Bundesländer, meine Damen und Herren: Dann werden Sie sehen, dass das sonst nicht der Fall ist! Dort haben sie es zusammengebracht.

 

Ich habe an dieser Stelle auch schon öfters gesagt: Das war ja auch die Vorgabe des Nationalrats. Es hat dazu damals auch einen Entschließungsantrag aller Fraktionen gegeben, dass man darauf drängen soll und dass es der Wille des Nationalrats ist, dass die Gerichtsorganisation in allen Bundesländern möglichst gleich ist, was ja auch logisch ist, denn sonst macht das keinen Sinn! Föderalismus ist gut, aber nicht immer, denn es macht wohl keinen Sinn, dass wir in neun Bundesländern neun verschiedene Regelungen für die Landesgerichte haben.

 

Welchen Sinn soll das denn machen? - Keinen! Der Rechtsunterworfene in Österreich hat das gleiche Problem damit, wenn in Vorarlberg die Baugenehmigung nicht hinhaut und er sich dadurch beschwert fühlt, wie in Wien. Es handelt sich ja an und für sich um den gleichen Vorgang, und der Nationalrat hat das auch in einem einstimmigen Entschließungsantrag ausgesprochen.

 

Wer aber hat es nicht geschafft, das entsprechend umzusetzen, meine Damen und Herren? - Die rot-grüne Mehrheit in diesem Haus! Daher muss man dann natürlich mit irgendwelchen sehr gescheiten Geschichten ablenken, das ist klar! Wie gesagt: Es kommt kein Wort über diese Probleme, die das Gericht anspricht. Nicht nur ich und die Opposition sprechen das nämlich an, sondern das Gericht spricht das selber an. Herr Kollege! Ist Ihnen das nicht aufgefallen? - Offensichtlich nicht! Wie gesagt: Das nächste Mal lassen Sie Kollegen Margulies sprechen.

 

Welche Probleme gibt es, meine Damen und Herren? - Wir haben in der Junisitzung dieses Landtages eine Änderung des Dienstrechtsgesetzes dieses Gerichtes vollzogen. Das ist hier noch nicht berücksichtigt, das muss man sagen, es ist da also etwas geschehen, allerdings nur in einem kleinen Bereich, aber in einem entscheidenden Bereich.

 

Es ist aber - entschuldigen Sie den Ausdruck! - rechtsstaatlich ausgesprochen problematisch, dass die Gemeinde in ihrem eigenen Wirkungsbereich dienstrechtliche Angelegenheiten des Gerichts erledigt, meine Damen und Herren! Das ist auch einmalig, das gibt es beziehungsweise hat es Gott sei Dank - inzwischen haben wir ja unsere Zustimmungen auch mit erteilt - auch nur in Wien gegeben!

 

Und das zieht sich durch. Wir haben heute schon gehört, dass auch § 3 unseres Wiener Verwaltungsgerichtsgesetzes interessant ist, gemäß welchem wir hinsichtlich der Findung der Richter zusätzlich zum Dreiervorschlag des Personalausschusses auch noch diese Kommission - ich glaube, so heißt es im Gesetz, ich müsste jetzt nachschauen - haben, die sehr unbestimmt normiert ist. Das ist, wie gesagt, auch interessant! Was steht da? - „Die Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien ernennt die Landesregierung nach vorausgegangener allgemeiner Bewerbung und Begutachtung durch eine Kommission, der Vertreterinnen oder Vertreter aus Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Verwaltung angehören.“ - Eine solche Bestimmung ist einmalig in einer Gerichtsorganisation in Österreich! So eine Bestimmung ist einmalig, das werden Sie sonst nirgends finden! Wo finden wir das aber? - In Wien! Ich habe hier schon einmal darüber gesprochen.

 

Ich zitiere weiter § 3: „Sie hat, soweit es sich nicht um die Stelle der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten oder der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten handelt, für Ernennungen, die nach dem 1. Jänner 2014 erfolgen, im Wege des Amtes der Wiener Landesregierung Dreiervorschläge des Personalausschusses einzuholen.“ - Also immerhin müssen wir dann doch auch das Gericht ein bisschen fragen: Was meint ihr?

 

Wir haben schon gehört - ich wiederhole das jetzt nicht -, wie das teilweise geschehen ist: Es wurde halt nicht wirklich berücksichtigt, was das Gericht zur Richterbestellung sagt. - Das ist kurios, das gibt es nur in Wien! Sie können mir nicht erzählen, dass das sonst noch irgendwo der Fall ist!

 

Das wird auch angesprochen. Wenn man sich ein bisschen auf die Sitzung vorbereitet, kann man auch im Internet unter „www.verwaltungsrichter.at“ nachschauen, das ist öffentlich für jeden Menschen auf der ganzen Welt einsichtig. Da kann man lesen - ich darf zitieren, das ist natürlich bundes-verfassungsgesetzlich geregelt -: „Das im Bundes-Verfassungsgesetz vorgesehene Selbstergänzungsrecht der Verwaltungsgerichte scheint an sich klar zu sein: Die Landesregierung hat von der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes oder einem aus ihrer Mitte zu wählenden Ausschuss“ - Klammer auf: Personalausschuss - Klammer zu - „Dreiervorschläge einzuholen.“

 

Ich zitiere weiter: „Das Land Wien sieht diese verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht so eng. Das Wiener Landesgesetz sieht vor, dass die Bewerbungen zuerst vom Amt der Wiener Landesregierung - also von der vom Verwaltungsgericht Wien kontrollierten Behörde - zu begutachten und nach Maßgabe der höheren Befähigung und besseren Verwendbarkeit zu reihen sind. Diese ‚Vorauswahl‘ wird dann samt Bewerbungsunterlagen dem Personalausschuss übergeben. Die auf dieser Basis vom Personalausschuss erstellten Dreiervorschläge sind gemeinsam mit der von der Behörde erfolgten Reihung der Landesregierung vorzulegen. Diese ist an keinen der Vorschläge gebunden.“ Und so weiter, und so fort.

 

Wie dann diese Vorauswahl beim Amt der Wiener Landesregierung funktioniert, ist auch nachzulesen, auch das ist kein Geheimnis. Ich zitiere da nicht irgendwelche geheimen, vertraulichen Akten, sondern Sie können das selber auf der Homepage nachlesen.

 

Ich darf weiter zitieren: „Die Vorauswahl des Amtes der Landesregierung erfolgte nach einem vorangehenden, vom Magistrat erstellten PC-Test durch eine Kom

 

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