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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 89

 

te gab! - Wir könnten da jetzt lange rechtsphilosophische und rechtsinterpretatorische Debatten führen, aber ich sage gleich: Dafür bin ich nicht der Richtige! Auch wenn ich eine dementsprechende Ausbildung habe, bin ich jetzt aber nicht als Jurist hier, sondern als Politiker, und ich denke mir, dass wir eine politische Debatte hier führen und das Rechtliche den Experten überlassen sollten.

 

Das Politische ist unverändert das - und wir wiederholen uns, Frau Abgeordnete -: Man kann zur Kenntnis nehmen, dass diese Wahl unter besonderen Umständen stattgefunden hat. Man kann nicht leugnen, dass wir alles von Seiten des Magistrates getan haben. Und ich möchte in diesem Zusammenhang auch im Namen der 50 Mitarbeiter der MA 62 und des Magistrats sagen: Es ging nicht um Wahlbetrug! Das ist nicht Wahlbetrug! Frau Abgeordnete! Das haben Sie vorher gesagt, und das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück! (Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Das habe ich nie gesagt!) Irgendetwas mit Betrug ist gefallen, wir können ja dann im Protokoll nachschauen.

 

Ich bin der Meinung, dass es darum geht - und was wir auch zu tun versucht haben -, unter besonderen Umständen eine Wahl korrektest durchzuführen. Dabei hat sich uns die Rechtsmöglichkeit eröffnet, die Wahlkarten auszutauschen, und das haben wir nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

 

Jetzt sage ich Ihnen: Außer den Sozialdemokraten sind dabei ja alle sozusagen im Wesentlichen gleich geblieben. Die GRÜNEN haben gewonnen, die SPÖ hat verloren, und komischerweise sind alle anderen gleich geblieben. Man kann das alles jetzt noch einmal durchführen. Vielleicht werden Sie noch einmal ein bisschen verlieren. Aber es stellt sich dann schon die Frage nach der Sinnhaftigkeit und auch des politischen Sinnes, der dahintersteht, es sei denn, der einzige Sinn für Sie ist es, zu sagen, wir kommen jetzt ein bisschen öfter als sonst in den Zeitungen vor.

 

Meiner Meinung nach kann dies nicht der tiefere Sinn einer Demokratie sein! All das ist Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, tun Sie es! Ich glaube nur, der Wähler und die Wählerin werden das nicht entsprechend quittieren. Außerdem glaube ich, dass wir wichtigere Dinge in der Stadt zu tun haben, als uns - bei aller Selbstverständlichkeit, dass man das Wahlrecht garantieren muss - über juristische Spitzfindigkeiten zu streiten. (Zwischen von Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.) Wir sollten hier jetzt nicht darüber debattieren, anstatt über die wesentlichen Grundlagen der Stadt zu debattieren. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Also zum Beispiel über das Wahlrecht!)

 

Ich würde wahnsinnig gerne mit Ihnen über Kultur und Wissenschaft und Sport, et cetera diskutieren! Warum man über diese juristischen Spitzfindigkeiten debattieren muss, verstehe ich nicht ganz, und ich würde Sie auch dringend bitten, von allfälligen abfälligen Bemerkungen Abstand zu nehmen, dass wir das irgendwie vertuschen. All das können Sie nachlesen im Protokoll der Stadtwahlbehörde!

 

Es wird überhaupt nichts vertuscht! Ich habe noch nie so viele Zahlen, Einzelzahlen, komprimierte Zahlen, und ich weiß nicht, was noch, hergegeben und auch selbst gelesen und publiziert wie bei dieser Wahl. Wenn also jetzt gesagt wird, dass da vertuscht wird und man herumtut: Entschuldigung! Das glaubt Ihnen keiner mehr!

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm.

 

9.38.34

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Ich teile schon Ihre Einschätzung, dass wir hier in erster Linie politisch und erst in zweiter Linie juristisch diskutieren sollten. Aber die Verwaltung muss auf Grundlage der Gesetze erfolgen, und § 41 Abs. 3, den Frau Kollegin Meinl-Reisinger richtig zitiert hat, kann man zumindest auch anders interpretieren, wenn es hier Zweifel gibt. Daher würde sich meiner Meinung nach § 41 Abs. 3 jedenfalls für eine legistische Korrektur anbieten Das wäre nicht schlecht.

 

Es gibt aber auch noch andere Paragraphen, die sich anbieten würden, nämlich jene betreffend Vorschriften im Zusammenhang mit der Briefwahl. Warum soll diesbezüglich eine politische Diskussion geführt werden? Es ist ja selten, dass fast alle Fraktionen in etwa einer Meinung sind, dass wir nämlich wirklich ein Problem mit der Briefwahl im Hinblick auf die Sicherstellung des geheimen Wahlrechtes haben. Gleichzeitig wollen wir natürlich so vielen Bürgern wie möglich die Gelegenheit geben, in angenehmer Art und Weise das Wahlrecht auszuüben. Daher gibt es eh nur die Möglichkeit, dass man die Briefwahl sicherer macht oder mehr Präsenztage gibt.

 

Auch Bgm Häupl hat schon gesagt, der Normalfall sollte sein, dass man ins Wahllokal geht und dort seine Stimme abgibt. - Mittlerweile wird es immer mehr zum Normalfall, dass man mittels Briefwahl wählt. Die Präsenzwahl hätte einen Vorteil: Im § 39 Abs. 1 steht es anders, als es der Realität entspricht, denn einen Anspruch auf Ausstellung der Wahlkarte habe ich nur in den seltensten Fällen, nämlich dann, wenn ich verhindert bin, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland.

 

Jetzt frage ich Sie: Prüft das Ihre Behörde? Das ist tatsächlich eine Frage des Vollzugs! In der Realität ist es so, dass jeder eine Wahlkarte beantragen kann und sie bekommt. Also: Entweder ändert man den Vollzug oder den § 39 Abs. 1. Was haben Sie vor, Herr Stadtrat?

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Ja. Natürlich gibt es die Bestimmung, und natürlich wird das auch geprüft. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wie? - Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.)

 

Das wollte ich gerade sagen, danke sehr für den Zuruf! Es ist halt ein bisschen schwierig, das auch zu überprüfen, geschweige denn, das dann tatsächlich jemandem zu verwehren.

 

Ich stelle mir das lebhaft vor, dass etwa jemand kommt und sagt, ich bin leider nicht da, ich muss beruflich weg. Wie soll die Antwort darauf lauten? - Dann bringen Sie bitte den Beweis und Nachweis, dass Sie tatsächlich nicht da sind! Und das soll dann auch noch überprüft werden! Und was tun wir, wenn derjenige dann tatsächlich vielleicht nicht weggefahren ist und sozusa

 

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