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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 226 von 251

 

Abg. Stefan Berger (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter, den ich im Moment nicht sehe! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bitte schön?

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor dem Internet, die vielleicht noch immer oder schon wieder mit dabei sind. (Zwischenruf von Abg. Christian Oxonitsch.) Herr Klubobmann! Sie können sich dann gerne auch zu Wort melden! Ich hoffe sehr, dass Ihre Genossen endlich auch von diesem demokratischen Recht hier Gebrauch machen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es sei denn, Sie haben die Segel mittlerweile schon gestrichen. Wenn ich mir die letzten Stunden anschaue, dann kann ich feststellen, dass stets wir Freiheitliche gesprochen haben, obwohl unser Klubobmann zwei Mal in der Nacht die Hand in Richtung Grüne und Rote ausgestreckt hat, dass ein Rednerwechsel durchgeführt werden kann, aber dieses Angebot wurde von Ihnen leider nicht angenommen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Zur Sache, bitte.

 

Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Aber es ist auch noch nicht aller Tage Abend!

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Zur Sache und keine Zwiegespräche, wir sind im Landtag! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Gut, dann kann ich fortfahren. Danke schön. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Bitte darum.

 

Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Ich möchte vorweg einige Worte dazu verlieren, wie es dazu gekommen ist, dass uns heute dieser Gesetzesvorschlag in dieser Form vorliegt und welchen Weg dieser Gesetzesvorschlag in Form eines Initiativantrages genommen hat.

 

Ein erster, recht ungewöhnlicher Schritt wurde gesetzt, als die ursprünglich für den 31. März geplante Landtagssitzung auf den 18. März vorverlegt wurde, und zwar ohne irgendeine Begründung. Ich gebe zu, ich bin noch recht neu in diesem Haus. Aber wie mir von anderen Kollegen zugetragen beziehungsweise beschieden wurde, ist das ein recht unüblicher beziehungsweise seltener Vorgang! Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber vielleicht hat man hier versucht, nicht unnötig Staub aufzuwirbeln und diesen Gesetzesvorschlag eben auf diese Weise auf den Weg zu bringen beziehungsweise möglichst schnell abzuhandeln. - So weit, so gut.

 

Ich bin aber auch Mitglied im Wohnbauausschuss, und die Einladung zu diesem Wohnbauausschuss wurde in einer eigenen Nachricht für den Termin 29. Februar verschickt, und es wurde, wie es üblich ist, auch die Tagesordnung nachgesendet. Auf dieser Tagesordnung fand sich allerdings noch kein Punkt, der den heute vorliegenden Initiativantrag zum Gegenstand hatte.

 

Plötzlich, einen Tag später, es war der 25. Februar, langte dann ein Nachtrag ein, ein Tagesordnungspunkt, der eben diesen Initiativantrag zum Inhalt hatte. Wohlgemerkt: Dieser 25. Februar war ein Donnerstag, die Einladung per E-Mail ging um 16.30 Uhr ein, der Ausschuss fand aber bereits am Montag, dem 29. Februar statt. Der Text des Initiativantrags selbst wurde zwar mitgesendet, der Akt zum Initiativantrag lag daher aber im Endeffekt lediglich einen Werktag lang im Büro des Stadtrates zur Einsichtnahme auf, bevor er im Ausschuss zur Behandlung gelangte. - Ich meine, der Stil und die Optik dieser Vorgehensweise sind fatal, um das Ganze einmal sehr höflich zu formulieren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter!

 

Eine ganz kurze Bemerkung, wenn Sie gestatten: Es ist relativ einfach. Sie sind noch nicht sehr lange in dem Haus, darum ist das eine oder andere vielleicht nicht so schnell zu erfassen.

 

Es lag vom Gericht ein Auslieferungsantrag betreffend Abg. Christoph Chorherr vor. Das bedeutet, dass der Landtag zeitgerecht darüber entscheiden soll, denn wenn nicht vorverlegt worden wäre, dann wäre Chorherr ex lege ausgeliefert worden, und ich denke, der Landtag hat das Recht, zu entscheiden, ob ein Abgeordneter ausgeliefert wird oder nicht. Und aus ökonomischen Gründen haben wir dann den Landtag vorverlegt. - So weit, so gut.

 

Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Na gut. - Vielen Dank, Herr Präsident, für diese Erklärung!

 

Nun zurück zum Initiativantrag beziehungsweise zum Ausschuss: Der Initiativantrag der Abgeordneten Stürzenbecher, Novak, Niedermühlbichler und Deutsch von der SPÖ und Chorherr und Ellensohn von den GRÜNEN, gelangte dann in diesem Ausschuss zur Behandlung. Die Oppositionsfraktionen äußerten bezüglich dieses Gesetzesvorschlages ihre Bedenken beziehungsweise ihren Unmut darüber.

 

Die Antragsteller selbst haben sich hauptsächlich zurückgehalten. Die Oppositionsmandatare haben sich dort mit Fragen zu Wort gemeldet, und man hat die Magistratsbediensteten, Fachleute und Experten zu Wort kommen lassen. Die Antragsteller haben sich aber, wie gesagt, auffälligerweise sehr zurückgehalten.

 

Nur auf Grund einer dezidierten Aufforderung durch uns sowie auch durch die ÖVP war es dann schlussendlich nach einer Stunde oder noch länger doch möglich, eine Stellungnahme zumindest von zwei Antragstellern zu erlangen. Diese haben aber eher genervt gewirkt beziehungsweise waren sehr kurz angebunden und verwiesen auf nähere oder konkretere Erläuterungen bei der heutigen beziehungsweise gestrigen Landtagssitzung.

 

Letztlich haben sich zwei Antragsteller im Ausschuss zu Wort gemeldet, und sie taten dies auch gestern, nämlich Herr Dr. Stürzenbecher und Herr Mag. Chorherr. Es waren aber insgesamt sechs Antragsteller, und wenn jemand einen solchen Antrag stellt, dann würden wir uns doch sehr wünschen, dass sich derjenige dazu auch zu Wort meldet. Mittlerweile hat auch eine Vielzahl meiner Vorredner die Antragsteller zu einer Stellungnahme zu diesem Initiativantrag aufgefordert, denn es geht hier um eine nicht unwesentliche gesetzliche Materie. Darum

 

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