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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 219 von 251

 

Ich möchte folgende Textbausteine tatsächlich berichtigen: Zuwanderercontainer, Barackensiedlung, Slum-Siedlung, Holzbaracken, Holzhütten und ebenso Wintergartensiedlung. Alle Textbausteine sind falsch. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Blind. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.59.05

Abg. Armin Blind (FPÖ)|: Ein Schluck noch nicht privatisierten Wiener Wassers. (Der Redner trinkt einen Schluck Wasser. - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Noch ist es ja so, es kann nicht oft genug betont werden.

 

Sehr geehrter Herr Präsident! Der sehr geehrte Berichterstatter ist im Moment nicht im Raum. Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zunächst vielleicht zur Wortmeldung der Kollegin Kickert, die relativ anschließend an die Wortmeldung des Kollegen Chorherr war, der sich aber leider jetzt nicht im Raum befindet. In Entsprechung der Anordnung des Präsidiums werde ich meine Kritik an der Wortmeldung der Kollegin Kickert selbstverständlich an das Plenum richten und nicht an sie selbst.

 

Frau Kollegin! Erstens müssen Sie bei einer tatsächlichen Berichtigung auch das sagen, was richtig ist, und nicht nur das, was angeblich falsch ist! Das haben Sie wieder einmal nicht geschafft.

 

Zweitens: Kollege Chorherr hat auch betont, was die derzeitige Regierung will. Das ist zwar nicht das, was Sie derzeit wollen, es ist aber vollkommen unerheblich, was Sie derzeit wollen. Wir beschließen hier ein Gesetz, meine Damen und Herren, das im Gegensatz zum Beispiel zum oberösterreichischen oder zum steiermärkischen Gesetz nicht befristet ist. - Ich sage Ihnen jetzt aber, was befristet ist: Es ist Ihre Regierungsbeteiligung, die befristet ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das Gesetz wird aber nachher trotzdem gelten. Das heißt: Was Sie jetzt wollen, ist schön und gut - zum Legalitätsprinzip kommen wir nachher eh noch -, aber was die Möglichkeit beziehungsweise Potenz betrifft, die dieses Gesetz hat, scheint vollkommen egal zu sein.

 

Damit sind wir auch schon beim Initiativantrag: Einige meiner Vorredner sind auch schon darauf eingegangen, dass diese Form der Antragstellung gewählt wurde und keine Regierungsvorlage eingebracht wurde. - Ja. Es liegt relativ nahe, dass man sich hier einer kritischen Würdigung entziehen wollte! Beim Begutachtungsverfahren würden sich natürlich beispielsweise auch rechtswissenschaftliche Fakultäten oder vielleicht die Zivilingenieurskammer zu Wort melden und dann relativ sicher zu den Schlüssen kommen, die hier auch die größte Oppositionspartei formuliert hat, und dann ist es natürlich mit dem Drüberfahren zumindest von der Außenwirkung her nicht mehr so leicht! Ich traue Ihnen allerdings auch durchaus zu, dass Sie auch diese Kritik vollkommen links liegen lassen!

 

Wie gesagt: Wir kommen zum Initiativantrag der Landtagsabgeordneten Stürzenbecher, Deutsch, Niedermühlbichler, Novak sowie Chorherr und Ellensohn, auf deren Wortmeldungen im Folgenden ich durchaus gespannt bin! Ich hoffe, dass sie, anders als Kollege Stürzenbecher - vielleicht hat er auch den Zwischenruf oder die Zwischenrufe, selbstverständlich akustisch, nicht dementsprechend verstanden -, auf die Kritik auch inhaltlich eingehen werden.

 

Wir sind ja hier in einem Parlament, und „parlare“ bedeutet sprechen, ich hoffe, miteinander und nicht nur über einander. Wir haben auch angeboten, dass wir im Rahmen einer Präsidiale die Wechselrede ermöglichen, aber die GRÜNEN haben das abgelehnt, und Ihrer Fraktion war das offensichtlich vollkommen wurscht! Aber wie gesagt: Auf die Wortmeldungen sind wir durchaus gespannt!

 

Es handelt sich hiebei um einen „Initiativantrag betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien - BO für Wien LGBl. Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/2015, geändert wird“.

 

Die Begründung ist für die Interpretation sehr relevant, die der Verfassungsgerichtshof spätestens dann vornehmen wird, wenn wir dieses Gesetz anfechten werden, neben den zahlreichen Debattenbeiträgen, die selbstverständlich vom Verfassungsgerichtshof auch dementsprechend auszuwerten sein werden. - Ich darf den Inhalt der Begründung kurz rekapitulieren: „Auf Grund von Ereignissen“ - jetzt kommt ein ganz wichtiges Wort! – „wie sie etwa Naturereignisse oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten darstellen, oder aus humanitären Gründen ist es erforderlich, betroffenen Personen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen.“

 

Ich darf in diesem Zusammenhang an das Wort eines sehr wichtigen Mannes in der Stadt Wien erinnern, nämlich des Herrn Bürgermeisters und Landeshauptmanns von Wien. Ich kann mich an diesen Ausspruch gut erinnern. Er hat davon gesprochen hat, dass wir ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Das auch, Herr Kollege Kowarik! Dass es ihm wurscht ist, hat er auch gesagt, aber in einem anderen Zusammenhang! In diesem Zusammenhang hat er gesagt, dass wir die Jausenstation Europas sind. - In einer Jausenstation bleibt man aber nicht 15 Jahre, meine Damen und Herren, und auch nicht fünf Jahre und auch nicht sechs Monate! Eine Jausenstation ist nämlich wirklich etwas Temporäres. McDrive oder ein Hendl-Grill sind zum Beispiel eine Jausenstation, dort bleibt man aber nicht 15 Jahre, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sie begehen fraktionsintern einen ganz gefährlichen Fehler. Sie missachten die Worte des Bürgermeisters, was ab und zu zu durchaus größeren Dissonanzen führen soll. Man hört das, beziehungsweise man spürt die Schwingungen durch das Haus gehen.

 

Wir haben den 1. Satz bereits gehört. Kommen wir somit zum 2. Satz, der einige gefährliche Worte enthält: „Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell“ - Vor allem das ist ein gefährliches Wort; es gibt juristische Worte, die ganz „no go“ sind, und die Ausdrücke „prinzipiell“ oder „grundsätzlich“ gehören dazu. - „geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur

 

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