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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 175 von 251

 

„Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen, und es darf die Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen nicht vermindert werden, es sei denn,“ - Und hier kommt wieder die Ausnahmeregelung. - „dass der Berechtigte der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung - § 134 Abs. 2 - erlangt hat.“

 

Hier kommt wieder die Umwidmungsgeschichte in Spiel, die ich jetzt einmal so in den Raum stelle, denn es gibt sicherlich genug Gewerbeflächenbesitzer, die gerne eine andere Widmung hätten, und das wäre eine einfache und nette Möglichkeit, dass man das Grundstück um einiges aufwerten kann, wenn man es einer staatlichen Organisation für ein Jahr oder zwei Jahre bis maximal fünf Jahre zur Verfügung stellt. Dann hat man eine schöne Aufwertung, wenn man dann die Umwidmung bekommt.

 

Jetzt komme ich zu Abs. 7, das ist schon der letzte Punkt im Gesetzestext: „Beschwerden - § 136 Abs. 1 - gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und 5 haben keine aufschiebende Wirkung.“ - Da gibt es überhaupt nichts, und das heißt nichts anderes als: Wenn der Container länger als 5 Jahre, also bis zu 15 Jahre dort steht, kann man sich als Nachbar zwar beschweren, aber das nützt nichts, denn der Container bleibt dort stehen, und die Stadt wartet einfach ab, wie das Gericht, wenn man klagt, dann nach den entsprechenden Prozessjahren entscheidet. Wenn das dann vielleicht negativ für die Gemeinde Wien oder für die staatliche Organisation, die das durchführen darf, ausgeht, dann versetzt man den Container vielleicht um ein, zwei Meter, und der Nachbar hat dieselben Probleme wieder, und das Spiel beginnt von vorne, meine Damen und Herren!

 

Weiter geht es im Gesetzestext: „Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen“ - Zwingende öffentliche Interessen wird es höchstwahrscheinlich immer geben. Auch das ist wieder eine Auslegungssache: „Öffentlich“ ist alles im öffentlichen Interesse. Der Text geht weiter: „und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.“ - Das ist auch wieder Auslegungssache: Was ist ein „unverhältnismäßiger Nachteil“? Das müsste man auch wieder einmal ausjudizieren! Jeder empfindet es sicherlich anders, was „unverhältnismäßig“ und was ein „Nachteil“ ist.

 

„Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung.“

 

Meine Damen und Herren! Somit komme ich jetzt auch schon zum Art. II, ich werde Ihnen diesen jetzt aber nicht vorlesen, denn Sie haben ihn eh vor sich liegen. Hier geht es nur darum, wann das Gesetz in Kraft tritt, und ich befürchte natürlich, dass das in den nächsten Tagen der Fall sein wird.

 

Außerdem ist die Bestimmung gemäß Abs. 2 natürlich sehr negativ für Personen, die jetzt ein Verfahren laufen haben, denn für diese gilt dieses neue Gesetz natürlich nicht, diese schauern durch die Finger, denn das gilt natürlich nur für die Flüchtlingscontainer. (Abg. Christian Deutsch: Das ist Unsinn!)

 

Meine Damen und Herren von Rot und Grün! Abschließend möchte ich Ihnen noch etwas auf den Weg mitgeben: Mit diesem Knebelungsgesetz verändern Sie alle gewachsenen Strukturen und Lebensgewohnheiten in unserem schönen Wien für immer! Sie zerstören Wien mit diesem Unrechtsgesetz. Wer Wiener ist, hat sich gefälligst an die Gesetze zu halten, wer Zuwanderer ist, braucht keine Regeln und kann tun, was er will. Das ist klarerweise gleichheitswidrig, und deshalb werden wir Freiheitliche diesen Skandal auch vor dem Verfassungsgerichtshof mit aller Kraft bekämpfen. Wir werden diesem Gesetz natürlich nicht zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schütz zu Wort gemeldet. Schönen guten Morgen!

 

5.19.19

Abg. Angela Schütz (FPÖ)|: Auch von meiner Seite einen wunderschönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Einen guten Morgen wünsche ich auch dem Berichterstatter und den Kolleginnen und Kollegen, sofern Sie schon wieder munter hier im Saal sitzen!

 

Versuchen wir es gleich einmal mit einem Bild: Stellen Sie sich vor, Sie leben in einem idyllischen Haus in einer sehr schönen Gegend mit sehr viel Grünraum, draußen können die Kinder spielen, Sie können zuschauen, die Kinder können sich frei und unbehelligt bewegen, und es ist alles sehr friedlich, sehr beschaulich und sehr ruhig.

 

Von einem Tag auf den anderen baut man Ihnen dann aber einen Container direkt vor die Nase, in den junge unbegleitete Männer einziehen. Sie sagen: In Österreich ist das nicht möglich!? Ich habe als Bürger Rechte! - Das ist ein Irrtum! Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle der Bauordnung für Wien einen historischen Schritt, nämlich die Abschaffung der Bürgerrechte.

 

Ich habe hier den „Standard“ vom 27./28. Februar. Dieser titelt: „Rasch Asylquartiere bauen.“ In dem Artikel steht: „Bürogebäude können derzeit nur noch teilweise nach langwieriger Adaptierung als Flüchtlingsquartiere verwendet werden. Mit der Änderung soll die Schaffung von Wohneinheiten auch dann ermöglicht werden, wenn nicht alle baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften zur Gänze eingehalten werden.“

 

Was das heißt, werden wir jetzt noch länger diskutieren. Als Dietrich Kops vorhin ein bisschen etwas aus der „Krone“ vom 27.2. über den Disput zwischen den Roten und den Grünen zitiert hat, die offensichtlich nicht ganz genau wissen, was sie wollen, ist mir etwas eingefallen beziehungsweise ein relativ schönes Bild gekommen. Ich werde Ihnen jetzt das Zitat, das Sie sicherlich die ganze Nacht schon öfter gehört haben, sofern Sie immer im Saal waren, nicht noch einmal bringen, aber das Bild,

 

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