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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 251

 

und die Ängste und Anliegen sind groß! Das haben wir ja nicht zuletzt in Liesing gesehen, am Liesinger Platz, wo sich 5.000 Menschen versammelt haben (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN.), weil auch dort ein sogenanntes Flüchtlingszentrum (Weitere Aufregung bei Abg. Christian Oxonitsch.) gegen den Willen der Bevölkerung hingepflanzt wird. Sie haben kein G‘spür für die Menschen! Sie lachen wieder mal drüber!

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Mag. Gudenus! Ich darf Sie bitten, wieder zum Akt zu sprechen, zum zweiten Mal. Und dass die Frau Präsidentin eine getürkte Abstimmung gemacht hat, weise ich auf‘s Schärfste zurück und erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.

 

Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (fortsetzend): Ich habe nie davon gesprochen, dass die Frau Präsidentin eine getürkte Abstimmung gemacht hat. Aber bitte (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Zuhören, Herr Präsident! Zuhören! - Aufregung bei der FPÖ.), da sollten Sie vielleicht auch etwas mehr die Ohren spitzen, sehr verehrter Herr Präsident! Aber gehen wir konkret zum Gesetz. Es ist interessant, dass immer bei mir hier eine Zurechtweisung stattfindet, wenn ich das Thema etwas größer behandle. Bei meinem Vorredner war das nicht der Fall! Aber natürlich, Herr Präsident, ich nehme es zur Kenntnis, überhaupt keine Frage, Sie haben hier den Vorsitz.

 

Aber kommen wir zu den verfassungsrechtlichen Bedenken, eben § 71c Bauordnung. Da werden grundlegend zwei verschiedene Kategorien von Bauvorhaben geschaffen, nämlich Bauvorhaben im Allgemeinen und eben die von 71c umfassten, die eben begünstigt sind. Da geht es um diese Ungleichbehandlung, wo eben der Gleichheitsgrundsatz ganz klar auch gebrochen ist. Die Begünstigung besteht in einer umfangreichen eben Freischreibung im Endeffekt von den verschiedensten baurechtlichen Anforderungen, die bestehen, oftmals vielleicht sogar zu hoch, die Anforderungen, aber sie bestehen. Da gibt es plötzlich eine Ausnahme, und diese Differenzierung bedarf eben bei sonstiger Verfassungswidrigkeit einer sachlichen Rechtfertigung. All das haben wir auch in einem Gutachten von Herrn Prof. Hauer, der hier dieses Gutachten erstellt hat. Und ich sage dazu, entscheiden werden die Verfassungsrichter, klar, ja, aber das Gutachten ist auch ernst zu nehmen.

 

Und wenn wir zur sachlichen Rechtfertigung kommen, sehr geehrter Herr Präsident Prof. Kopietz, dann müssen wir eben auch über die Rechtfertigung dieses illegalen Massenzuzugs sprechen, wofür eben (Beifall bei der FPÖ.) dieses Gesetz gemacht ist! Darf ich aus dem Gutachten zitieren, verehrter Herr Präsident? Ich zitiere: „Es ist evident, dass das Gesetzänderungsvorhaben ausschließlich im Zusammenhang mit der jüngsten und noch andauernden Zulassung von illegaler Massenimmigration durch die Bundesregierung zusammenhängt. Diese illegale Massenimmigration ist jedoch weder völkerrechtlich noch unionsrechtlich noch nach innerstaatlichem Recht geboten, sondern wurde vielmehr durch die Bundesregierung durch Nichtvollziehung bestehenden Asyl,- Grenzkontroll- und Fremdenpolizeirechts hingenommen.“ Ich zitierte weiter: „Die daraus resultierenden Belastungen rechtfertigen jedoch sachlich keine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung, sondern würden vielmehr dazu verpflichten, dass die Bundesregierung umgehend den rechtlich gebotenen Asyl,- Grenzkontroll- und fremdenpolizeilichen Zustand wiederherstellt. Bei den in Rede stehenden Wanderströmen handelt es sich im juristischen Sinn entgegen der Sprachregelung der überwiegenden öffentlichen Meinung, Thema Flüchtlinge, nicht um Flüchtlinge, sondern um der für Österreich geltenden völkerrechtlichen, unionsrechtlichen und gesetzlichen Rechtsordnung widersprechenden Migrationsströme, die bereits, bevor sie österreichisches Territorium erreichen, zahlreiche sichere Drittstaaten beziehungsweise Dublin-Staaten durchquert haben.“ Und er bringt‘s auf den Punkt: „Eine gesetzwidrige Praxis der österreichischen Bundesregierung kann keine sachliche Rechtfertigung für eine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung liefern.“ Das sagt zum Beispiel der Herr Prof. Hauer, und es gibt sicherlich andere rechtsgelehrte Verfassungsrechtler, die ihm natürlich auch recht geben. Jeder Mensch mit ein bisschen Rechtsempfinden und auch Hausverstand weiß ganz genau, dass diese Gesetzgebung, die heute oder morgen oder in den nächsten Tagen geschlossen werden soll, ganz klar alle Rechtsgrundsätze bricht, die man sich im Verfassungsrecht überhaupt vorstellen kann (Beifall bei der FPÖ.), insbesondere den Gleichheitsgrundsatz!

 

Der zweite Punkt, den der Herr Hauer auch anspricht, ist, dass der Gesetzesentwurf eben zumindest in zwei Punkten so unbestimmt ist. Da geht es ja auch um ein Bestimmtheitsgebot, dass er Bedenken hinsichtlich des Determinierungsgebotes und des Legalitätsprinzips eben auch aufwirft. Das ist Art. 18 B-VG, weil der Gesetzesentwurf nicht bloß an Naturereignisse und bestehende unionsrechtliche Verpflichtungen anknüpft, sondern darüber hinaus auch an den eben nicht näher definierten humanitären Grund, der hier im Gesetz im Abs. 1 angeführt ist. Humanitäre Gründe werden nicht näher definiert. Das legt aber der Behörde jetzt einen Ermessenspielraum in die Hand, der eigentlich unbegrenzt ist. Dieser Begriff ist nicht näher determiniert und das ist auch ganz klar eine unsachliche Formulierung. Dieser Tatbestand von humanitären Gründen ist mit allen möglichen Inhalten befüllbar, nach Belieben, Beliebigkeit, Willkür, all das ist möglich. Dieser Paragraph schafft im Endeffekt offene Türen für Willkür, und das ist eigentlich einer Stadt, die sagt, Demokratie und Menschenrechte sind wichtig, unwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wien will ja die Stadt der Menschenrechte sein. Das haben Sie ja vor zwei Jahren beschlossen. Eine Selbstverständlichkeit eigentlich, die man nicht beschließen muss. Wir sind ja als Österreich Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention, wir haben das ratifiziert, aber Sie haben das beschlossen. Sie wollen das also besonders betonen.

 

Aber Sie schaffen hier ein Gesetz, das Willkür Tür und Tor öffnet. Und das Gesetz wollen Sie jetzt beschließen! Willkür, das hat mit Menschenrechten über

 

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