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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 251

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster hat sich Herr Klubobmann Oxonitsch zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. - Bitte. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Demokratie andersrum!)

 

11.14.02

Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ)|: Da ich ja jetzt durchaus auch schon einige Zeit in diesem Hause verbracht habe und auch einige Debatten zu Geschäftsordnungsreformen oder -änderungen geführt habe, auch mit Vorvorgängern oder Vorvorvorgängern des heutigen Klubobmannes, kann ich mich noch sehr gut erinnern, dass das, was jetzt hier diskutiert wird, auch immer wieder Gegenstand von Debatten war. Und es ist ja richtig gesagt worden: Ich muss bei der Abstimmung in meiner Bankreihe sein.

 

Die Intention damals, das vielleicht nur zur Erinnerung, war, dass es damals eine andere oder eigentlich keine Regelung gegeben hat - ich weiß jetzt gar nicht, ob es schon dringestanden ist, aber diskutiert wurde darüber. Diese Regelung kam, um zu vermeiden, dass man von der Besuchergalerie, von den Gesprächen mit den Journalisten, durchaus auch aus dem hinteren Bereich des Gemeinderatssitzungssaales hier abstimmt. Daher war klar die Regelung: Man muss bei der Abstimmung - das heißt, wenn ich meine Hand hebe - in der Sitzreihe sein.

 

Es steht bewusst nicht drinnen: beim Beginn des Abstimmungsvorganges. Es steht drinnen, der Abgeordnete muss bei der Abstimmung - das heißt, wenn ich abstimme (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wo steht das?) - in seiner Bank sein.

 

Und ich glaube, dass das wesentlich ist: Wenn mein Abstimmungsvorgang stattfindet - Sie haben es ja richtig zitiert, Sie haben es eh perfekt zitiert (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nein, ich hab es nicht zitiert!) -, wenn ich abstimme, dann muss ich meine Hand von einer Bankreihe aus erheben. Das ist klar, das war auch bisherige Praxis. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber es steht nicht in der Geschäftsordnung drinnen! Sie haben gesagt, das ist selbstverständlich!)

 

Es steht im Übrigen nicht einmal drinnen, dass ich sitzen muss, aber in der Regel soll es so sein. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es steht gar nichts drinnen davon, Herr Kollege! Lesen Sie sich das einmal durch!) Ist völlig egal. Tatsache ist, die Praxis … (Rufe bei der FPÖ: Nein, das ist nicht egal!) Oh ja! Denn die Praxis bisher war - und ich glaube, das ist auch eine handhabbare und vernünftige Praxis -, dass es selbstverständlich zählt, wenn ich meine Hand hebe, dass ich in meiner Sitzbank bin. (Abg. Armin Blind: Die waren ja nicht einmal im Saal!) Das ermöglicht auch der Frau Präsidentin (Abg. Armin Blind: Der Kollege Baxant ist fünf Minuten später gekommen!) oder dem Präsidenten, eine objektive Abstimmung durchzuführen.

 

Und ich bin ja durchaus dafür, dass - und ich will schon darauf hinweisen: es war ein Abstimmungsvorgang, der auch von der Präsidentin wiederholt wurde -, wenn man ein Abstimmungsergebnis nicht seriös bekannt geben kann, eine nochmalige Abstimmung stattfindet. Das ist nicht außergewöhnlich, sondern es ist ganz normal. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: So kann man natürlich jede Abstimmung … - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wenn ich kein Abstimmungsergebnis habe, ist eine Wiederholung selbstverständlich.

 

Darum haben wir auch eine entsprechende Regelung, dass ein Ergebnis einer Abstimmung auch beeinsprucht werden kann, wonach eine nochmalige Feststellung des Abstimmungsergebnisses erfolgt. Das steht drinnen, Sie wissen es - § 23 irgendwas. Das haben wir in der Geschäftsordnung - und ich finde das auch gut so -: Man kann eine Abstimmung beeinspruchen, dann wird sie wiederholt. - Ich finde das vernünftig, und es hat sich in der Praxis bewährt.

 

Nur weil ein Spielchen, das man politisch hier betreibt, einmal nicht aufgeht, soll man sich nicht so ärgern. Es hat in der Vergangenheit hervorragend funktioniert, und es wird auch in Zukunft funktionieren. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Margulies. - Bitte.

 

11.17.09

Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch sehr geehrter Herr Kowarik! (Ruf bei der FPÖ: Sie waren ja gar nicht da!)

 

Eine kurze Anmerkung: Unabhängig davon, wie letztendlich die exakte Interpretation der Geschäftsordnung aussieht - was jedenfalls nicht passiert ist, war eine vorherige Feststellung des Quorums. Was bedeutet: Das einzig gültige Quorum, solange man kein anderes feststellt, ist die Anzahl der Stimmberechtigten abzüglich der Entschuldigten. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Der Stimmberechtigten, die im Saal sind!) Na ja, der 100 Gemeinderäte beziehungsweise Landtagsabgeordneten abzüglich der Entschuldigten! Ansonsten wäre selbstverständlich ein Quorum festzustellen gewesen - was der Frau Präsidentin jederzeit obliegt. Aber man kann nicht aus der Minderheitenzustimmung von Abgeordneten schließen, das wäre plötzlich eine Mehrheit, ohne überhaupt ein Quorum gezählt zu haben. Und in diesem Sinne würde ich Sie ersuchen aufzuhören.

 

Der zweite Punkt - und das sage ich ganz bewusst -, betrifft den ersten Namen, den Sie bei der Aufzählung jener Personen, die nicht im Saal gewesen wären, genannt haben. Ja, man kann dann viel im Nachhinein ändern. Sie haben meinen Namen genannt - ich war nachweislich durchgehend im Saal (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber nicht am Sitzplatz!), und ich weiß nicht, wie viele andere Menschen das auch betroffen hat! (Ruf bei der FPÖ: Aber Sie waren nicht am Sitzplatz!) - Es steht: „in den Bankreihen“. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Es steht nicht: „in den Bankreihen“!) Ich bin hinter meinem Computer … (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Kollege Nepp hat in der Präsidiale ganz richtig festgestellt, dass ich durchgehend da war.

 

Ich weiß nicht, bei wem Sie sich noch geirrt haben. Beim ersten Namen, den Sie verlesen haben, haben Sie geirrt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das hab ich auch gesagt …) Und es ist zu Recht so, dass man ein Quorum feststellen muss und nicht irgendetwas sagen und behaupten kann, jemand wäre nicht hier gewesen.

 

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