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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 251

 

zur Zeit eher ein Überangebot an Bürohäusern, aber ein Unterangebot an Wohnungen. Es könnte daher durchaus sein, dass sich seit dem Leitplan auch die Intention geändert hat, dass man eher mehr Wohnungen schaffen will, da man vielleicht dafür eher einen Abnehmer findet als für Büroräumlichkeiten. Aber wie gesagt, das ist jetzt reine Spekulation auf meiner Seite.

 

Klar ist außerdem, dass es bei solchen Verfahren logischerweise einen Antragsteller geben muss. So funktioniert das für einen Feststellungsbescheid. Gibt es einen solchen Antrag, dann wird man den behandeln, aber natürlich erst, wenn eine konkrete Widmung vorliegt und auch klar ist, was der gesamtplanerische Wille und all das ist, was ich vorher erwähnt habe. Ansonsten ist das ein bisschen wie in der Glaskugel zu lesen, denn worüber soll die Behörde entscheiden? Es ist im Übrigen eine Behördenentscheidung und keine politische Entscheidung, es ist nicht so: Bitte, Frau Stadträtin, machen Sie jetzt drei UVPs mehr! - Ich entscheide das nicht, sondern das entscheidet die zuständige Behörde, die MA 22, und die kann halt nur auf fixen Grundlagen entscheiden, wie eben bei einer Widmung, wem gehört das, was haben die dort vor. Und wenn die dort vorhaben, nur Wohnhäuser, Straßen und Parks zu errichten, dann würde auch bei dieser Größe keine Umweltverträglichkeitsprüfung dadurch ausgelöst werden, da das im Gesetz nicht vorgesehen ist.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

Zur Information, ich habe zwar, das wird man im Protokoll nachlesen können, die 5. Anfrage eingeleitet, das wurde aber nicht so beantwortet. Dazu kam, dass dann die aufgerufenen Redner noch zur 4. Anfrage geredet haben, über die normalen Zusatzfragen hinaus. Das sehe ich nicht als dringendes Problem.

 

9.37.35†Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig - Frage|

Wir kommen nun nochmals zur 5. Anfrage (FSP - 00737-2016/0001 - KNE/LM), die von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara gestellt und an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet ist. (Unter dem Motto 'Mehr, schneller, preiswert und nachhaltig' haben Sie am 17. Februar dieses Jahres ein Maßnahmenbündel zur 'Optimierung, Beschleunigung und Steigerung der Effizienz im Wohnbau' angekündigt. Bisher ist davon nur der heute zu beschließende § 71c als Notmaßnahme konkret vorgesehen. Denken Sie daran, zur Eindämmung der Planungs- und Errichtungskosten zügig weitere Vereinfachungen in der Bauordnung - und zwar für alle Bauwerber/innen - vorzunehmen, wie es z.B. das Land Niederösterreich mit seiner letzten Bauordnungsnovelle zumindest teilweise umgesetzt hat?)

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag!

 

Das erklärt sich natürlich auch dadurch, dass die beiden Fragen von der inhaltlichen Ausrichtung ähnlich gelagert sind und die jetzige 5. Anfrage quasi an die vorhergehende unmittelbar anschließt, sich nämlich damit beschäftigt, inwieweit es möglich ist, sich auch in einer weiteren Novelle mit den Auswirkungen der vorhergehenden Anfrage auseinanderzusetzen.

 

Von daher, Herr Abg. Dr. Gara, möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir jetzt die Maßnahmen, die mit § 71c verbunden sind, als einen ersten Schritt sehen und ein ganzes weiteres Maßnahmenbündel bereits auf Schiene gebracht haben, mit dem Schwerpunkt, die Optimierung, die Beschleunigung und auch die Steigerung der Effizienz im Wohnbau zu bewerkstelligen.

 

Zum einen geht es uns durch eine weitere Novelle vor allem um die Eindämmung der Planungs- und Errichtungskosten von Bauwerken insgesamt. Wir haben in der letzten und vorletzten Novelle der Bauordnung schon eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir beispielsweise den Zubau von Außenaufzügen und Balkonen erleichtert und auch die Möglichkeiten, beispielsweise Balkone nachträglich einzubauen, deutlich erweitert haben, dass wir beispielsweise in der Bauordnung auf den verpflichtenden Einbau von Notkaminen verzichtet und bei Dachgeschoßausbauten Erleichterungen vorgesehen haben, insbesondere bei Aufklappungen, die mehr Wohnraum im Dachgeschoß ermöglichen. Dazu haben wir auch den Entfall zur Vorlage von Grundbuchsauszügen oder auch die Bewilligungsfreistellung von geringfügigen Änderungen von bewilligten Anlagen vorgesehen.

 

Das sind Maßnahmen, die auch sehr, sehr stark an der Beschleunigung der Verfahren insgesamt mitwirken können. Ich habe mir ja auch bei der Präsentation dieses Maßnahmenbündels vorgenommen, dass von der Widmung bis zur Schlüsselübergabe ein Bauverfahren nicht länger als 32 Monate dauern soll. Das wäre eine Reduzierung der Gesamtzeiten von mehr als einem halben Jahr und hätte natürlich den Vorteil, dass zum einen Wohnungen schnell auf den Markt gebracht werden können, und zum anderen, dass wir Bauträgern helfen, Kosten einzusparen, was sich natürlich auch auf die Miethöhe auswirkt.

 

Eine wichtige Maßnahme, die wir im Bereich der Verwaltung gesetzt haben, ist, dass wir die Tätigkeit der Baupolizei noch effizienter ausgerichtet haben, nach einer sehr umfassenden Organisationsreform, die, wie ich meine, auch gut vorbereitet worden ist und mit der wir die Durchlaufzeiten der Akte von 221 Tagen im Jahr 2014 auf 172 Tage 2015 reduzieren konnten. Das heißt, es sind hier sehr viele Bauwerber schneller mit ihren Anträgen behandelt worden und wir konnten in dieser Zeit auch die Rückstandsakte um mehr als 10 Prozent senken.

 

Das sind alles Maßnahmen, die deutlich machen, dass wir hier schon gut unterwegs sind, dass es aber natürlich in der Natur der Sache liegt, dass eine Bauordnung einer ständigen Überprüfung unterzogen werden muss und es immer wieder auch neue Maßnahmen gibt, die man hier einbringen kann.

 

Von daher freue ich mich sehr, wenn wir auch im Wohnbauausschuss zu diesem Thema diskutieren, so wie auch in der Vergangenheit, und es sind durch derartige Diskussionen eigentlich auch sehr viele positive Dinge entstanden. Ich kann daher nur einladen, diese Möglichkeiten auch zu nutzen.

 

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