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Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 53

 

Jahre daraus gemacht. Damit war es dann ausgeglichen, einkommensneutral, war natürlich klar. Dass der nächste Bedienstete dann klagt, das ist der Herr Schnitzer gewesen, der sogenannte Fall Schnitzer, der vor den EuGH gezogen ist und wo der EuGH auch wieder gesagt hat - er hat Altersdiskriminierung auf Grund dieser fünf Jahre geklagt und hat vom EuGH recht bekommen. Richtig auch so, natürlich, es ist diskriminierend. Jetzt hat man halt diese Dienstrechtsnovelle und alles andere wieder neu angepasst und hat wieder diskriminierende Bestände hineingebaut. Einer, der sicher bei der nächsten Klage nicht standhalten wird, ist der, dass man jetzt wirklich alle Beamten zwangsüberführt. Die Entscheidung über die Anrechnung der Vordienstzeiten und was genehm ist, was als Ausbildungszeit gilt und was nicht, das macht ausdrücklich ausschließlich der Dienstgeber, nämlich in diesem Fall die Stadt Wien. Es darf nachträglich in bestehende Dienstverträge eingegriffen werden und zwar ohne, und das ist die Frechheit und das ist der wirkliche Wahnsinn, dass der Dienstnehmer in irgendeiner Form die Möglichkeit hat, dagegen Einspruch zu erheben! Ich bin mir sicher, dass das einer neuerlichen Klage auch nicht standhalten wird. Was Vordienstzeiten betrifft, das entscheidet, wie gesagt, die Behörde.

 

Und das, was mich wirklich erschüttert, ist, dass wir hier praktisch offensichtlich immer ein Urteil abwarten, um dann zu reparieren und zwar so zu reparieren, dass es nicht für den Dienstnehmer von Vorteil ist, sondern wir reparieren so, dass es für den Dienstgeber von Vorteil ist. Ja, es stimmt schon, der EuGH hat nicht entschieden, ob diese Einkommensreparatur oder diese Reparatur einkommensneutral sein muss oder zu Gunsten des Dienstgebers oder zu Gunsten des Dienstnehmers. Wir wissen aber aus dem Bund, dass sie einkommensneutral ist. Und kommen Sie mir jetzt nicht daher, dass dafür Geld aufgenommen worden ist, weil die GÖD hätte nicht zugestimmt, wenn man nicht eine Reparatur zum zweiten Gesetz gemacht hat, indem man 60 Millionen in die Hand genommen hat, um den Nachteil zu reparieren. Allerdings, das hat der Herr Sektionschef Hartmann bestätigt, dieses Geld, das aufgenommen worden ist, ist ein Vorgriff und es wird einkommensneutral über die nächsten Jahre abgewälzt werden, was auch die Frau Staatssekretärin Steßl nicht in Abrede gestellt hat. Eines ist sicher: Bis heute ist man auch im Bund das Finanzierungskonzept und damit, ob das Ganze einkommensneutral, dienstnehmerfreundlich oder dienstgeberfreundlich ist, schuldig geblieben, und das ist auch das, was ich hier bei diesem Gesetz eindeutig vermisse und kritisiere. Ansonsten steht bei jedem Gesetz immer dabei, kostet es die Stadt Wien etwas, ist es einkommensneutral und wenn es was kostet, wie viel im heurigen Jahr und wie viel aufgeteilt auf die nächsten Jahre. Das hat man sich hier wohlwissentlich und wahrscheinlich nicht ohne gute Gründe erspart.

 

Ja, ich gebe meinem Vorredner auch recht, es sind Zuckerln drinnen. Allerdings decken sie nicht ab oder können sie auch nicht übertünchen, dass es eine Verschlechterung für viele ist. Und eines ist sicher, meine Damen und Herren: Sie kaufen auch keine Rostlaube, nur weil sie neue, moderne, tolle Felgen hat!

 

Eines möchte ich an dieser Stelle hier einmal festhalten: Die Bediensteten der Stadt Wien leisten tolle, gute Arbeit. Sie sind großartig und dafür möchte ich ihnen hier im Namen meiner Fraktion einmal danken. (Beifall bei der FPÖ.) Und eines ist auch sicher: Sie hätten sich eine bessere, eine anständige, und vor allem eine echte finanzielle Anerkennung als Lösung verdient. Und eines ist auch sicher: Es darf nicht sein, dass die Budgetdefizite, die wir haben, bei den Kosten und auf dem Rücken der Bediensteten ausgetragen werden, um die Budgetlöcher zu stopfen!

 

Also wenn ich ein bissel in die Änderungen hineinschaue, es ging ja um die Anerkennung der Vordienstzeiten. Da haben wir ein paar Punkte, wo man sagen kann - zum Beispiel wird das Bundesheer nur mit sechs Monaten anerkannt. Es gibt aber auch junge Leute, die zwölf Monate zum Bundesheer gehen oder sich vielleicht sogar vier Jahre verpflichten, weil sie eine Spezialausbildung machen möchten, die sie im Leben auch weiterbringt. Dem wird in keiner Form Rechnung getragen, weil eben nur ein halbes Jahr angerechnet wird. Was komplett herausfällt, und das finde ich persönlich wirklich schade, weil es eine Bereicherung für jeden ist, ist die Fachkraft des Entwicklungshilfedienstes. Wenn man im Sinne der Entwicklungshilfe zum Beispiel ins Ausland geht, um dort Entwicklungshilfe zu leisten, wird das in keiner Form angerechnet und das ist etwas, wo ich schon auch sagen muss, das ist sehr bedauerlich, weil es Ärzte gibt, die mit „Ärzte ohne Grenzen“ zum Beispiel ein Jahr hinausgehen, und das ist ja auch für das Berufsleben später sehr wertvoll, wenn man hier Erfahrungen sammelt. Dafür werden jetzt in Zukunft Ausbildungen anerkannt, die im Rahmen der Europäischen Union gemacht werden, was ja prinzipiell nichts Schlechtes wäre. Wenn man es aber genauer liest, bedeutet das auch zwischenstaatliche Einrichtungen, das heißt, im Sinne des Abkommens mit der Türkei werden auch Vordienstzeiten aus der Türkei anerkannt, ganz egal, ob sie gleichwertig sind oder nicht. Das Nächste ist, die Studienzeiten und die Schulzeiten werden nicht mehr angerechnet, weil sie ja jetzt in einem Sockelbetrag abgegolten sind, je nach Einstufung zwischen ein bis sechs Jahren. Dafür haben wir ein etwas höheres Einstiegsgehalt, was natürlich für neueinsteigende Beamte lukrativ ist, weil die oder Vertragsbedienstete ganz genau wissen, was sie bekommen. Aber für die Altbediensteten, die dann übergeführt werden, ist es natürlich auch ein Nachteil, wobei die einschlägige Berufsausbildung und die einschlägigen Verwaltungspraktiker schon auch die Stadt Wien als Arbeitgeber bestimmt und sagt, ob das als gleichwertig zu rechnen ist. Auch das ist diskriminierend. Und was auch das Problem ist, ist, dass, wenn ich jetzt hier herkomme und Vordienstzeiten habe, die ich anerkannt haben möchte, so muss ich sie binnen drei Monaten melden. Wenn ich sie nicht binnen drei Monaten melde, sind sie verfallen, dann kann ich sie später nicht mehr beantragen. Also das heißt, wenn der Mitarbeiter eintritt und gleich krank wird, was ja vorkommen

 

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