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Landtag, 39. Sitzung vom 01.06.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 19

 

antwortung bei der Polizei, aber Sie wissen auch, wer darüber entscheidet, wer Polizeipräsident in Wien wird, nämlich die SPÖ und der Bürgermeister. (Abg Godwin Schuster: Ach, der Polizeipräsident!)

 

Und in diesem Zusammenhang darf ich Ihnen noch etwas sagen: Wir sind ja schon sehr weit gekommen. Wir, die SPÖ und die ÖVP, Herr Kollege Schuster, sind schon sehr weit gekommen. (Abg Godwin Schuster: Wir verlangen 1 000 Polizisten mehr!) Es scheitert ja überhaupt nicht an den Polizisten, es scheitert ja am Willen, das zu vollziehen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wir sind miteinander sehr weit gekommen. Es war die Idee der ÖVP, das gewerbsmäßige Betteln und damit 99 Prozent der Bettelei in Wien zu verbieten. Wir haben den Initiativantrag am 26. November 2009 eingebracht. Sie haben unsere Idee übernommen, und am 1. März 2000 wurde genau diese Form der gewerbsmäßigen Bettelei verboten. Uns hat das sehr gefreut. Sie haben interessanterweise sogar die gleiche Begründung übernommen. Bitte, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, was auch die SPÖ sagt, nämlich genau das Gleiche: Es sind in letzter Zeit einfach zu viele ausländische Bettler nach Wien gekommen, man muss initiativ werden. Was sagte die SPÖ noch am 1. März 2010? „In letzter Zeit“ – ich zitiere wörtlich – „treten verstärkt Personen auf, die Wien offensichtlich organisiert und ausschließlich deshalb aufsuchen, um zu betteln und sich auf diese Weise eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.“ 100 Prozent richtig! Wir haben es ja im Strafgesetzbuch definiert, was „gewerbsmäßig“ bedeutet, nämlich die Begehung einer Tat in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.

 

Den Vorwurf, den ich der SPÖ machen muss, ist, dass sie nicht dahinter ist, dass diese Bestimmungen auch entsprechend exekutiert werden. Denn es hat gut funktioniert, es hat vom Frühjahr 2010 bis zum Herbst 2010 gut funktioniert. Was ist im Herbst 2010 passiert? Die Grünen sind in die Regierung eingetreten, und das Erste, was die GRÜNEN verlangt haben in diesen Koalitionsgesprächen, war: Das Verbot der gewerbsmäßigen Bettelei vom Ulm muss raus! (Beifall bei der ÖVP.) Da haben Sie natürlich gesagt, das werden wir so nicht machen, aber wir werden das bei der Wiener Polizei schon entsprechend anklingen lassen: Man muss das ja nicht so streng vollziehen, wir werden keinen Richter brauchen, wir werden das schon entsprechend handhaben.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Das geht ganz einfach nicht! Wenn die Grünen ein anderes Gesetz haben wollen, ist das natürlich ihr gutes Recht, ist es nur recht und billig, dann sollen sie versuchen, es durchzubringen bei dieser Partei oder auch mit uns. Es wird ihnen nicht leicht gelingen. Aber zu sagen, wir sind Landtagsabgeordnete und die Vollziehung muss nicht mehr das vollziehen, was wir als Gesetz vorgeben, das ist letztklassig, das ist unwürdig, und das können wir nicht akzeptieren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Zu den Grünen muss ich sagen, dass sie ja eindeutig Teil des Problems und nicht der Lösung sind, denn wir haben in diesem Haus drei Parteien, die ja in Sachen Bettelei in etwa einen gleichen Zugang haben, die sagen, Bettelei soll kein Beruf sein wie irgendein anderer. Wir haben hier einen Missstand, und gegen diesen Missstand muss vorgegangen werden. Das sehen ja ÖVP, FPÖ und SPÖ gleich. Was sagen die Grünen und setzen sich bislang durch mit ihrer Meinung? Sie sagen, wir sehen da eigentlich überhaupt kein Problem. Es ist das gute Recht eines jeden Menschen zu betteln, es ist das gute Recht eines jeden Menschen, nach Österreich zu kommen, egal, ob er einen Aufenthaltstitel hat oder nicht. Auch hier gibt es Bestimmungen, die einzuhalten sind. (Abg Mag Christoph Chorherr: Die sind in der Europäischen Union!) Nein, es ist überhaupt nicht die Europäische Union, denn wenn Sie glauben, dass das einen großen Unterschied macht, dann … (Neuerlicher Zwischenruf von Abg Mag Christoph Chorherr.) Nein, aber überhaupt nicht. Herr Kollege, schauen Sie sich doch nur das Wiener Mindestsicherungsgesetz an. Es darf auch aus der EU niemand kommen, um hier zu betteln und sich dauerhaft niederzulassen, sondern die Einreise ist selbstverständlich möglich, es ist auch ein Daueraufenthalt möglich, aber der Daueraufenthalt wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, nämlich wenn es ein Mindestmaß an Einkommen gibt oder es zumindest eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit gibt oder gegeben hat in der Vergangenheit. Aber dass sich da jetzt jeder niederlassen könnte aus Rumänien oder Bulgarien und sagt, da kriege ich eine höhere Pension, denn da habe ich eine Mindestsicherung von 820 EUR, das habe ich in Rumänien oder Bulgarien nicht, das geht nicht. Das haben unsere Gesetze ja ganz klar bestimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wir haben eine gute Sozialgesetzgebung und wir haben auch eine gute Sicherheitsgesetzgebung, wir haben ausgezeichnete Bestimmungen im Landes-Sicherheitsgesetz, aber jetzt ist es die Verantwortung der Verantwortlichen in dieser Stadt in erster Linie – auch der Innenministerin, aber in erster Linie des Bürgermeisters und der regierenden Fraktionen –, darauf zu drängen, dass endlich das vollzogen wird, was im Gesetz drinnensteht. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es kann natürlich im Einzelfall immer einen Grund geben, warum jemand um Geld bittet. Ich war vorgestern beim Stadtfest, eine Frau ist zu mir gekommen und hat gesagt, ich bin zuckerkrank, heute ist der Dreißigste, ich habe noch nichts angewiesen bekommen, mein Freund hat sich von mir getrennt, ich brauche etwas zu essen. Selbstverständlich habe ich dieser Frau geholfen und habe ihr Geld gegeben, aber ich habe mich auch erkundigt: Haben Sie angesucht um die Mindestsicherung? Kennen Sie sich aus? Kommen Sie zu Ihrem Geld? Ich habe mich also versichert, dass diese Frau schon weiß, wie es weitergehen kann, aber sie war punktuell in einer Notsituation, und da muss man selbstverständlich helfen können.

 

Es kann auch sein, dass punktuell ein Mensch in einer Notsituation ist, wenn er Mindestsicherung bezieht, aber der Normalfall sollte sein, dass jemand, der Mindestsicherung bezieht, dann nicht bettelt, denn sehr oft

 

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