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Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 64

 

türlich auch zur Genehmigung bringen. Ich möchte aber noch etwas dazusagen, weil mir bewusst ist, dass wir eine Diskussion darüber führen, was denn der Verfassungsgerichtshof dann entscheiden könnte – denn die Presseaussendung ist ja schon draußen, dass die Freiheitlichen zum Verfassungsgerichtshof gehen werden –, wenn der Beschluss nur das bringt und nichts anderes. Ich möchte deswegen auch darauf hinweisen, wie die Entstehung war.

 

Es wurde vor längerer Zeit einen Antrag der Freiheitlichen zur Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung betreffend die Fristen bei Wahlkarten eingereicht. Da war gleichzeitig auch die Änderung betreffend die Volksabstimmung dabei. Dieser Antrag war Basis zu sagen, machen wir doch, um diese Reparatur der Wiener Wahlordnung zu machen, einen Allparteienantrag daraus. Das waren die Vorgespräche zwischen den vier Parteien, und dazu ist der Wunsch an die Verwaltung ergangen, uns einen Entwurf zu machen. Die Verwaltung hat bei diesem Entwurf viele, viele Dinge dazugepackt, die überhaupt nichts zu tun haben mit der Wahlkartenfrist. Deswegen haben wir dann entschieden, dass wir den Antrag Wahlkartenfrist, so wie ihn die Freiheitliche Partei eingebracht hatte, abzüglich der Volksabstimmung, als den gemeinsamen Vierparteienantrag einbringen.

 

Dieser Text ist während der Tagungen der Grünen und der SPÖ Ende Jänner allen Parteien zugegangen, ist vom Kollegen Aichinger in dieser Form unterschrieben worden – nicht in einer anderen Form, in dieser Form unterschrieben worden –, ist vom Herrn Gudenus und von mir in dieser Form unterschrieben worden. Das hat dann nicht mehr die Unterschrift der Grünen erhalten, weil die Grünen der Meinung waren, da hätte es einen anderen Text dazu gegeben. Ich habe diesen Text nur in dieser Form in Erinnerung, wie gerade vorhin geschildert.

 

Damit eine ausreichende Unterstützung vorliegt, haben fünf SPÖ-Abgeordnete genau den gleichlautenden Text des Initiativantrages ebenfalls eingebracht. Da hat in der Landtagskanzlei einmal der eine Antrag mit fünf Unterschriften aus drei Parteien den Eingangsstempel bekommen mit Datum und Uhrzeit und eigener Zahl, genauso wie der am Montag in der Früh eingebrachte SPÖ-Initiativantrag mit dem identen Text. Auch dieser Eingang hat wieder, wie das verwaltungskonform sein muss, eine eigene Zahl bekommen, einen eigenen Datumsstempel und auch die Uhrzeit. Zu diesem Zeitpunkt am Montag am Vormittag waren somit auf diesem Antrag nicht nur die Unterschriften von fünf Personen, sondern es waren insgesamt – weil zwei SPÖ-Abgeordnete gleich waren auf dem einen und auf dem anderen Antrag, nämlich Stürzenbecher und ich – acht Unterschriften. Der Kollege Aichinger hat seine Unterschrift am Dienstagmorgen zurückgezogen, also waren es nicht mehr acht, sondern sieben Unterschriften.

 

Es war die gesamte Zeit hindurch dieser Initiativantrag ausreichend unterstützt, und das Zurückholen in den Landtag, um die Unterstützungserklärung einzufragen, war daher nicht notwendig. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Was heißt, das war nicht notwendig?)

 

Dies ist der genaue Ablauf, der auch nachzusehen ist in den Eingangsbüchern der Landtagsdirektion. (Zwischenruf von Abg Dipl-Ing Martin Margulies.) Das ist der Weg, egal, was der Kollege Margulies darüber denkt. Ich kann nur das historisch nacherzählen, wie es auch tatsächlich der Fall war. Daher war dieser Antrag vom Herrn Präsidenten in keiner Situation zurückzuziehen, weil immer ausreichend unterstützt. Also die Behandlung im Ausschuss war jedenfalls damit gedeckt und hat auch das richtige Procedere erfahren.

 

Das wollte ich nur festgehalten wissen, damit klargestellt ist, dass der Weg auch dieses Initiativantrages korrekt war und keine Verfehlungen – weder im Ausschuss noch vom Landtagspräsidenten bis hier heute zur Beschlussfassung – vorliegen.

 

Was die Zusatzanträge betrifft, so entziehen sie sich der Diskussion, weil der Präsident sie nicht zugelassen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg Dr Kickert. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

15.36.23

Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Also wir reden jetzt über den Initiativantrag zur Verkürzung der Wahlkartenfrist, und ich hoffe, ich kann in meiner Wortmeldung mich so sowohl inhaltlich als auch systematisch möglichst genau an die Causa und den Akt halten, damit mir das Wort nicht entzogen werden muss.

 

Wir haben jetzt mehrere Beleuchtungen des Zustandekommens dieses Antrages gehört. Der Herr Abg Schicker hat nur die letztveröffentlichte oder eingebrachte Form in Erinnerung. Ich brauche meine Erinnerung nicht zu strapazieren, ich brauche nur in meine Mailbox zu schauen und den jeweiligen Mailverkehr auszudrucken und werde dann nachgeprüft und nachprüfbarerweise vorliegen haben, dass es zwischen den beiden Formen und eingebrachten Anträgen tatsächlich einen Unterschied gegeben hat.

 

Aber eigentlich wollte ich weniger über die Geschichte des Zustandekommens dieses Antrages oder dieses Aktes reden, dem wir übrigens auch zustimmen werden, auch in seiner abgeänderten Form, weil wir ja sehr wohl der Meinung sind, dass die Art und Weise, wie die Frist zur Abgabe der Wahlkarten bisher gehandhabt wurde, viel Platz für unrechtmäßiges Verhalten zulässt und dass das geändert werden muss. Aber lassen Sie mich trotzdem noch einmal kurz auf das Zustandekommen eingehen, weil Frau Abg Krotsch gerade in ihrer tatsächlichen Berichtigung von sieben Unterschriften geredet hat, für zwei Anträge wohlgemerkt. Das tut man zwar nicht, aber ich meine, das würde heißen, das sind dreieinhalb, wenn man es durchschnittlich nimmt, was auch nicht ganz richtig ist.

 

Was mich interessieren würde und was ich jetzt frage, weil ich es nicht weiß: Sind das sieben verschiedene Personen, also darf man dann sagen, in Summe sind es sieben? Oder sind es einmal vier und einmal drei, aber jeweils dieselben Personen, das heißt, maximal vier auf

 

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