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Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 64

 

Herren! Ich glaube, dass das recht und billig ist! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.)

 

Im ersten Ermittlungsverfahren soll sich überhaupt nichts ändern. Nur im zweiten Ermittlungsverfahren geht es darum, dass die Parteisummen für das gesamte Stadtgebiet festgelegt werden sollen. Das ist das Neue. Alle 100 Mandate von diesen für das gesamte Stadtgebiet festgelegten Parteisummen werden nach d'Hondt vergeben und lediglich die Mandate …

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, ich darf Sie ersuchen, zur Sache zu sprechen, zum Antrag. (Aufregung bei ÖVP und FPÖ. - Abg Armin Blind: Was hat der Herr Stürzenbecher zum Antrag gesagt?)

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): Herr Landtagspräsident, ich spreche zum Ermittlungsverfahren nach der Wiener Gemeindewahlordnung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner.)

 

Es geht um die Ermittlung der Parteistimmen und es geht um die Ermittlung der Mandate. Dazu werde ich wohl noch reden dürfen. Ich hoffe doch, dass das Rederecht im Landtag nicht auch schon abgeschafft worden ist, nachdem es im Ausschuss abgeschafft worden ist! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner. - StR Mag Manfred Juraczka: Bravo!)

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Und wenn noch so viel Zustimmung hier herinnen ist, wiederhole ich, es geht um die Frist für Wahlkarten und nicht um die Ermittlungsverfahren in der Wahlordnung. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen. (Aufregung bei ÖVP und FPÖ. - Abg Mag Dietbert Kowarik: Wo steht das? Schauen Sie einmal in die Verfassung! - Abg Armin Blind: Herr Präsident, Sie verletzen die Würde dieses Hauses!)

 

Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): In der Stadtverfassung steht eindeutig drinnen, unter welchen Voraussetzungen man einen Zusatzeintrag einbringen kann, und zwar erstens, wenn der Antrag sich auf jenes Gesetz bezieht, das gerade in Verhandlung steht, zweitens, wenn der Antrag schriftlich eingebracht wird, und drittens, wenn eine entsprechende Anzahl von Unterschriften auf diesem Antrag ist. Ich habe den Antrag schriftlich eingebracht, der Antrag hat ausreichend Unterschriften und er bezieht sich auf die Wiener Gemeindewahlordnung und nicht nur auf irgendein Hauptstück, sondern genau auf das in Verhandlung stehende Hauptstück, nämlich auf das V. Hauptstück der Wiener Gemeindewahlordnung und sogar auf einen Paragraphen, der völlig ident ist mit der Gesetzesvorlage, die in Verhandlung steht, nämlich § 85, bitte. Der § 85 ist in unserem Zusatzantrag enthalten und ist in der vorstehenden Gesetzesvorlage enthalten. Es ist für mich daher absolut nicht einsehbar, warum ich nicht zu § 85 und auch nicht zu § 87 der Wiener Gemeindewahlordnung reden können soll.

 

Also, es freut mich, dass ich scheinbar doch noch das eine oder andere Wort vom Präsidenten zugestanden erhalte. Ich glaube daher, dass wir mit diesem ausgewogenen Zusatzantrag endlich jene Bestimmungen im Verhältniswahlrecht umsetzen können, die wir auch in der Bundesverfassung finden. Ich glaube auch, dass das verfassungsrechtlich geboten ist, weil es so etwas wie ein Homogenitätsprinzip im Wahlrecht gibt. Das ist übrigens auch der Grund, warum wir die Frist für die Wahlkarten verkürzen, um wieder zu jenem Punkt zu kommen, den der Landtagspräsident lieber debattiert hört. Dort ist es ja auch so, dass man im Sinne des Verfassungsgerichtshofes und im Sinne eines einheitlichen Wahlrechtes die Wahlkartenfrist verkürzen möchte. Wir sollten das auch noch beim Volksabstimmungsgesetz und bei anderen Gesetzen, bei denen das Einlangen von Wahlkarten vorgesehen ist, machen.

 

Ich glaube daher, dass es wirklich höchst an der Zeit ist, dass wir zu einem gerechteren Wahlrecht kommen. Es ist durch nichts einzusehen, warum die SPÖ nur 6 832 Stimmen für ein Mandat braucht, die ÖVP aber 8 125 Stimmen und die GRÜNEN gar 8 677 Stimmen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie zum zweiten Mal, zur Sache zu sprechen. (StR Mag Manfred Juraczka: Was ist das denn?) Bitte, fahren Sie fort. (StR DDr Eduard Schock: Er spricht zur Sache, und zwar genau zur Sache, Herr Präsident!)

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich werde mich weiterhin ausschließlich mit dem Ermittlungsverfahren beschäftigen, aber ich muss das auch nicht mehr sehr lange tun, weil ich das Wichtigste gesagt habe. Wir wollen ein Ermittlungsverfahren haben, das verfassungskonform ist, das gerecht ist, das dem Verhältniswahlrecht entspricht und das dem Notariatspakt entspricht, das sich drei Fraktionen in diesem Haus auch ausgemacht haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Es ist sinnvoll, dass ich jetzt unterbreche, damit sich die Präsidiale zur einer Beratung zusammenfindet.

 

(Unterbrechung der Sitzung von 13.45 bis 14.05 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Ich ersuche, Platz zu nehmen, und nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

 

Weil ich kurz gefragt wurde, ob es eine längere Sitzungsunterbrechung, eine Vertagung gibt: Das haben wir nicht ventiliert. - Ich hoffe auch, noch nicht ventiliert.

 

Ich halte nochmals fest: Meine Verantwortung und meine Entscheidung ist: Wenn eingebrachte Abänderungs- und Zusatzanträge keinen konkreten Bezug zu dem vorliegenden Gesetzestext haben, daher weder inhaltlich noch systematisch ein Bezug zum eingebrachten Gesetzesantrag zu sehen sind, werde ich diese Abänderungs- und Zusatzanträge nicht zur Debatte zulassen. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Wo steht das in der Stadtverfassung?) Das ist meine Verantwortung, das ist … (StR DDr Eduard Schock: Wo sind die vier Gutachten? Wo sind sie? – Abg Mag Wolfgang Jung: Sind die geheim? Ich glaub, die gibt's gar nicht!)

 

Ich gebe nur bekannt, wie ich weiterhin vorgehe, und so werde ich auch verfahren:

 

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