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Landtag, 37. Sitzung vom 28.01.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 22

 

Bitte Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Herr Abgeordneter, zu Ihrer Frage Prostitution im Stuwerviertel kann ich Ihnen Folgendes antworten, wie ich Ihnen auch schon am 30. Juni 2014 geantwortet habe, nämlich, dass das Prostitutionsgesetz ein Verbot der Straßenprostitution im Wohngebiet vorsieht und dass es damit natürlich auch für Freier verboten ist, Kontaktaufnahmen mit Sexarbeiterinnen in den öffentlichen Flächen des Wohngebietes herzustellen zum Zwecke der Inanspruchnahme der Dienstleistung.

 

Aus dem Flächenwidmungsplan kommt ganz klar hervor, dass das Stuwerviertel ein Wohngebiet ist und dass die Straßenprostitution im Stuwerviertel auf Grund des Prostitutionsgesetzes selbstverständlich verboten ist.

 

Für die Vollziehung des Prostitutionsgesetzes ist die Polizei verantwortlich. Auf Grund einer Rückfrage zu aktuellen Zahlen auf Grund Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes erzählen: In dem genannten Gebiet finden täglich zusätzliche Schwerpunktkontrollen statt, ab 10 Uhr bis zirka 2 Uhr in der Früh. Zudem werden täglich Schwerpunktstreifen im Stuwerviertel, 10 bis 15 Mal pro Monat, durch Schnellrichtereinsätze verstärkt, sodass es bei der Feststellung von Übertretungen auch zu unmittelbaren Bestrafungen der Sexarbeiterinnen und der Freier kommt. Es hat in diesem Zeitraum von Ende März bis einschließlich Dezember 2014 laut Angabe der Landespolizeidirektion Wien 1 486 Anzeigen wegen Straßenprostitution im Wohngebiet gegeben. Das macht eines deutlich, das wir in der Debatte um das Verbot der Straßenprostitution immer wieder hier schon besprochen und diskutiert haben, das uns auch Anlass gegeben hat, beim Gesetz abzuwägen, wie wir vorgehen. Es sagt uns auch jede Lebenserfahrung, Verbote bedeuten nicht, dass sie nicht von Einzelnen immer wieder ignoriert oder ganz bewusst übertreten werden. Das Verbot der Straßenprostitution im Wohngebiet hat sich trotz allem aus unserer Sicht, natürlich in Kombination mit der Kontrolle, bewährt.

 

Auch die neuesten Recherchen dazu lassen uns festhalten, dass wir mit dieser Regelung im Prostitutionsgesetz das Auslangen finden.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

Bevor ich Herrn Abg Seidl um die 1. Zusatzfrage bitte, darf ich ersuchen, den Meinungsaustausch im Saal zu reduzieren, vor allen Dingen die Lautstärke, wenn ich bitten dürfte.

 

Die 1. Zusatzfrage - ich erinnere, zwei Minuten - stellt Herr Abg Seidl. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.13.00

Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Keine Angst, die 1. Zusatzfrage wird unter Garantie keine zwei Minuten dauern.

 

Ich beziehe mich jetzt auf Ihre Antwort, auf die Zahl 1 486, die Sie genannt haben, wo im Jahr 2014 Prostituierte im Wohngebiet angezeigt wurden. Ist das Wien-weit gesehen oder sind 1 486 nur auf das Stuwerviertel bezogen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Abgeordneter!

 

Das ist eine Wien-weite Angabe. Wenn Sie dies in Relation mit den Kontrollen setzen, die ich gerade geschildert habe, kann man davon ausgehen, dass sozusagen jede Kontrolle diese Unmittelbarkeit erreicht.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.13.51

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Ich glaube, es ist in der Tat gelungen, dass zumindest ein Großteil der Prostitution von der Straße in die Prostitutionslokale verlagert werden konnte.

 

Ich würde Sie gerne fragen, wie viele Prostitutionslokale es derzeit mit Genehmigung gibt und ob Sie auch wissen, ob es eine Dunkelziffer hinsichtlich Prostitutionslokalen gibt, die diese Genehmigung nicht haben.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Ich darf nochmals ersuchen, vor allen Dingen hinter den Bankreihen, die Unterhaltung einzuschränken.

 

Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Guten Morgen, Herr Abgeordneter!

 

Ich habe die aktuellen Daten der Genehmigungsverfahren auch mitgenommen, weil es eine weitere Anfrage für den morgigen Gemeinderat gibt, der in der Reihung ganz hinten ist. Aber ich habe mir gedacht, vielleicht wollen wir das heute auch hier besprechen.

 

Es ist so, dass wir bisher 301 Prostitutionslokale mit Bescheid der Landespolizeidirektion Wien zur Kenntnis genommen haben, was gegenüber dem Jahr 2013 noch einmal eine Veränderung von 52 zusätzlichen Lokalen darstellt. In 31 Fällen wurde der angezeigte Betrieb zu einem Prostitutionslokal abgewiesen. Also, 31 Fälle mussten wir abweisen. In 9 Verfahren werden derzeit noch die von den Betreiberinnen und Betreibern eingebrachten Anzeigen von der Landespolizeidirektion Wien im Rahmen des verpflichtenden Ermittlungsverfahrens geprüft. Das sind die aktuellen Zahlen.

 

Seit der Einführung des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011 wurden 21 Lokale dauerhaft polizeilich geschlossen. In weiteren 17 Fällen erfolgte eine Schließung durch die Betreiberin oder den Betreiber selbst nach einer erfolgten Anzeige.

 

Was sozusagen Dunkelziffern betrifft, gibt mir die Polizei die Auskunft, dass natürlich im Rahmen ihrer Streifen, ihrer Kontrollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Polizistinnen und Polizisten, ein sehr genaues Auge darauf haben und natürlich auch durch AnrainerInnenanrufe, et cetera oft Hinweise bekommen, denen sie nachgehen. Deshalb können sie eigentlich ein schwarzes Prostitutionslokal mit einer ziemlichen Sicherheit ausschließen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Ich erlaube mir, zum dritten Mal zu ersuchen, sich leiser zu unterhalten. Es ist hier oben nahezu lauter als es die Redner und die Fragesteller sind. Das, meine Damen und Herren, ist nicht Sinn dieser Fragestunde. - Danke.

 

Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Hebein. - Bitte,

 

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