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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 85

 

sensibel wie das Wahlrecht ist, womöglich doch vorher mit den Oppositionsparteien diskutiert wird. Oder auch nicht. Offensichtlich nicht, Frau Kollegin! Ich nehme es zur Kenntnis. Es bleibt mir eh nichts anderes übrig. So ist das nun einmal. Mein Zugang zu dem Thema ist das nicht!

 

Es geht ja, wie gesagt, nicht nur um diesen § 83 Gemeindewahlordnung betreffend das erste Ermittlungsverfahren und die berühmten vier Wörter „die um eins vermehrte“ Anzahl, sondern es geht ja auch um andere Punkte: Es geht unter anderem auch um das sehr sensible Thema der Briefwahl. Es wurde verabsäumt, gerade dem Thema Briefwahl eine groß angelegte Diskussion abzuhalten.

 

Überhaupt hätte es sich angeboten, über viele Details des Wahlrechts hier eine größere Diskussion abzuführen. Wir haben auch schon von den Kollegen der anderen Oppositionsparteien gehört, welche Überlegungen und Ideen es in diesem Zusammenhang gibt.

 

Aber diese Vorgangsweise ist bezeichnend! Ich habe es schon gesagt: Das Ganze ist der Koalition offensichtlich so unangenehm, dass man es schnell vom Tisch haben möchte, nachdem man eine Periode lang nichts zusammengebracht hat. Das ist bezeichnend, aber es bleibt uns nur übrig, das zur Kenntnis zu nehmen und unsere Schlüsse daraus zu ziehen.

 

Meine Damen und Herren! Der prominenteste Punkt, wie ich es einmal ausdrücken möchte, dieses Gesetzesvorhabens ist die Änderung des ersten Ermittlungsverfahrens. Ich habe es schon mehrmals betont: Es geht um § 83 Abs. 1 Gemeindewahlordnung. Auch das wurde schon erwähnt, und alle haben dieses Trauerspiel in der letzten Periode miterlebt, die einen schon im Haus, die anderen noch außerhalb des Hauses.

 

Das Ganze hatte aus meiner Sicht als Abgeordneter zwei Aspekte, das möchte ich auch dazusagen. Einerseits war die Sache auch gekennzeichnet vom teilweise haarsträubenden Verständnis des Herrn Präsidenten in diesem Zusammenhang, das muss auch einmal gesagt beziehungsweise wiederholt werden. Was da im Zuge der Gesetzwerdung oder Nichtgesetzwerdung abgegangen ist, das war wirklich haarsträubend! Und der zweite Aspekt war der Streit der Koalition und die Peinlichkeit des Wechsels des Abgeordneten innerhalb der Regierungsfraktionen. – All das mussten wir alle uns anschauen. Das mussten wir über uns ergehen lassen, und wir haben unsere Stellungnahmen dazu abgegeben.

 

Betreffend die letzte Periode ist klar, dass die SPÖ gemauert hat. Das war nicht weiter überraschend, das haben wir auch erwartet. Und es war zumindest ehrlich von der SPÖ, das muss man sagen, dass sie immer betont haben, dass sie der Auffassung sind, dass die stärkste Fraktion auch etwas davon haben soll, dass sie am stärksten ist. – So kann man argumentieren, unsere Argumentation ist das aber nicht.

 

Wir sehen das wesentlich anders. Wir sagen, ein Verhältniswahlrecht soll, wenn es schon so heißt, die Verhältnisse möglichst identisch abbilden.

 

Im Hinblick auf die GRÜNEN kann man sagen, sie haben in der letzte Periode halt ein bisschen herumdiskutiert. Am Schluss hatte man irgendwie das Gefühl – ich war ja auch relativ intensiv mit der Materie befasst –, sie hätten es am Ende der Periode, als schon alles zerbrochen war, wenigstens probiert. Das ist ihnen aber nicht gelungen, weil sich halt ein Abgeordneter verabschiedet hat. – Jetzt stellen wir fest, sie haben es nicht einmal probiert! Sie haben das jetzt gleich am Anfang abgehakt und waren wieder einmal wortbrüchig.

 

Wir haben schon von diesem Notariatsakt gehört, der ja, nebenbei bemerkt, kein Notariatsakt ist, ich habe das eh schon 100.000 Mal betont, sondern eine Vereinbarung, die halt von einem Kollegen beglaubigt wurde. Nichtsdestotrotz ist das eine Vereinbarung beziehungsweise ein Vertrag. (Abg. Dr. Wolfgang Ulm: Es ist ein Notariatspakt!) Ich darf Sie belehren, Herr Kollege! Es gibt laut Gesetz keinen Notariatspakt! Aber es war dies eine Vereinbarung beziehungsweise ein Vertrag oder ein Übereinkommen. – Jedenfalls sind die Grünen wortbrüchig geworden, das sind wir inzwischen schon gewohnt. Soll so sein!

 

Fast schon putzig ist auch der Versuch der medialen Verteidigung durch Herrn Kollegen Ellensohn. Er hat das jetzt auch betont und festgestellt, dass er sich wünschen würde, dass der Herr Vizebürgermeister sein Amt jetzt zurücklegt, denn wenn all das schon letztens gegolten hätte, dann hätte er es gar nicht bekommen. – Träumen Sie weiter von warmen Eislutschern, Herr Kollege, das wird nicht gespielt! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Da hätten Sie halt schon in der letzten Periode etwas zusammenbringen müssen! Und ich möchte betonen, dass wir federführend waren, dass das genauso geschieht, wie es jetzt in dieser Vereinbarung formuliert ist. Wir haben wohl ein halbes Dutzend oder mehr Initiativanträge dazu gestellt, und ich war immer der Erstantragssteller, daher weiß ich es.

 

Es sind, glaube ich, keine Kundmachungsbestimmungen in dieser Gesetzesvorlage enthalten, soweit ich das mitbekommen habe, darum gilt § 138a Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung. Schauen Sie daher halt selbst nach, Herr Kollege, wann das in Kraft tritt!

 

Zu den Grünen sei auch gesagt: Sie hätten jetzt eine Möglichkeit! Wir haben ja jetzt von allen Vorrednern gehört, was sie wirklich wollen. Wir hätten jetzt 44 zu 56, und da ginge es sich schön aus, diese in der Nationalratswahlordnung enthaltene Regelung umzusetzen. Damit das nicht funktioniert, müssten inzwischen schon sechs Abgeordnete der Grünen umfallen. Das wäre immerhin schon mehr, als Ihre Fraktion ausmacht! (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sechs FPÖler!) Ich glaube, Herr Kollege Nepp hat seine Fraktion unter Kontrolle! – Es müsste jedenfalls sechs Umfaller geben, damit sich das nicht ausgeht. Sie hätten immer noch die Möglichkeit, das umzusetzen, was Sie Ihren Wählern im Endeffekt auch versprochen haben.

 

Während die Kollegen noch rechnen, sage ich, die Meinung der FPÖ hat sich nicht geändert, meine Damen und Herren! Ich habe schon betont: Wir haben in der letzten Periode ein halbes Dutzend oder noch mehr diesbezügliche Initiativanträge eingebracht, wir haben ein Gesetz ausgearbeitet, in dem das geändert wurde.

 

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