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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 85

 

der Akt im Gemeinderat beschlossen worden war, noch einmal ein Ansuchen an den Gemeinderatsvorsitzenden gestellt, dass ich jetzt gerne Einblick in den historischen Akt hätte. – Dieses mein Anliegen ist, glaube ich, nicht bearbeitet worden, und ich habe es dann auch bleiben lassen, werde das aber vielleicht irgendwann einmal wieder probieren.

 

Meine Damen und Herren! Was will ich damit aussagen? – Das kann es meiner Meinung nach nicht sein! Eine solche Rechtsansicht beziehungsweise auch eine solche Regelung müsste jedem Abgeordneten und jedem Gemeinderat, der hier sitzt, eigentlich widerstreben. Das kann es nicht sein! Ich möchte Akteneinsicht haben, und zwar umfassende Akteneinsicht beziehungsweise möglichst allumfassende Akteneinsicht. Das ist mein Grundrecht und ein ganz wesentliches Recht für die Arbeit des Gemeinderats.

 

Ich meine, theoretisch müssten für uns alle gleiche Bedingungen betreffend Akteneinsicht gelten, Sie dürften also nicht mehr Akteneinsicht haben als ich. Ob das wirklich so ist? – Na ja, wer‘s glaubt.

 

Es mag sein, dass das Informationsbedürfnis eines Oppositionsabgeordneten größer ist. Das mag sein. Aber es geht ja schnell, dass man womöglich einmal in Opposition kommt, und daher sollte das nichtsdestotrotz eigentlich im Interesse eines jeden Gemeinderates und Abgeordneten sein.

 

Das war der erste Fall, mit welchem ich mich an die Volksanwaltschaft gewendet habe. Der Fall, der aber jetzt in diesen Bericht Eingang gefunden hat, betrifft noch eine weitere Angelegenheit: Die Geschäftsgruppe Bildung war damals mit einem Vertragsabschluss mit dem Bohmann Verlag über 133 Millionen EUR befasst, da ging es also auch nicht um Peanuts. Dieser Vertrag sollte beschlossen werden, und im Antrag im Geschäftsstück wurde sogar direkt Bezug auf diesen Vertrag genommen. Darin stand: Der vorliegende Vertrag vom XY wird beschlossen.

 

Man hat uns auch Einblick in diesen Vertrag gewährt, was ja selbstverständlich ist: Wenn ich darüber beschließen muss, dann muss ich zumindest nachblättern dürfen. Selbstverständlich ist aber auch – und in unserer Geschäftsordnung ist das auch geregelt –, dass Ablichtungen von diesen Geschäftsstücken hergestellt werden können. Und eine „Ablichtung“ ist in einer modernen Gesellschaft eine Kopie, ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Die Anfertigung einer Kopie wurde mir aber verweigert, und dagegen hatte ich kein Rechtsmittel, denn da gibt es kein Rechtsmittel, und darum bin ich zur Volksanwaltschaft gegangen. Und die Volksanwaltschaft hat schließlich, wie hier nachzulesen ist, einen Missstand festgestellt und hat empfohlen, dass das in Zukunft anders laufen soll.

 

Ich möchte aber – auch zur Ehrenrettung des jetzigen Klubobmanns Oxonitsch – dazusagen, dass wir, zumindest nach meinem Verständnis, in unserem Ausschuss grundsätzlich eine gute Aktenlage hatten. Wenn wir noch etwas gebraucht haben, wurden Unterlagen und Informationen nachgeliefert. Das ist nicht überall so, wie wir gestern schon gehört haben.

 

Das Ganze sollte aber, wie gesagt, kein Thema sein, meine Damen und Herren. Daher appelliere ich an Sie: Nehmen Sie, wenn Sie sich schon nicht die Wortmeldung des Herrn Kollegen Kowarik zu Herzen nehmen, zumindest den Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis und sorgen Sie – das betrifft vor allem die Stadträte vom Bürgermeister als Leiter des Magistrats abwärts – dafür, dass wir als Gemeinderäte ordentliche Akteneinsicht bekommen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Dr. Schmid.

 

12.13.56

Abg. Dr. Gerhard Schmid (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte!

 

Die Österreichische Volksanwaltschaft ist eine der ganz großen und wichtigen Errungenschaften des politischen Systems in Österreich. Sie ist untrennbar mit dem Grundsatz der parlamentarischen Demokratie verbunden. Die österreichische Volksanwaltschaft wurde im Jahr 1977 auf die Initiative des damaligen Bundeskanzlers Kreisky nach dem schwedischen Vorbild des Ombudsmanns – wobei „Ombudsmann“ diesfalls für eine Einrichtung und nicht für eine Person steht – gegründet und wurde 1981 in Verfassungsrang gehoben. Wurde.

 

Es war von Anfang an klar, dass es sich hiebei auf der einen Seite um ein sehr wichtiges demokratiepolitisches Instrument handelt, das in enger Verbindung mit unserem Gedanken der parlamentarischen Demokratie steht. Andererseits stand auch fest, dass dieses Instrument auch dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit entsprechen soll, weil es in diesem Zusammenhang – das haben einige Vorredner heute schon zum Ausdruck gebracht – darum geht, dass Menschen, die Schwächen haben, die sich in der Gesellschaft nicht so leicht durchsetzen können, die in Nöten sind und Probleme haben, hier ein Instrumentarium und eine Einrichtung finden, bei der man ihnen hilft, zu ihrem Recht zu kommen.

 

Im Hinblick auf die Politik hat die Volksanwaltschaft die Aufgabe – und diese Aufgabe erfüllt sie mit großem Engagement, und dafür sind wir Ihnen auch sehr dankbar. –, diese immer im Visier zu haben, Kritik dort anzubringen, wo Kritik notwendig ist, diese Kritik aber auch immer mit dem Wesen der Beratung und der Unterstützung zu verbinden. Und daraus kann man natürlich sehr, sehr viel lernen.

 

Einige Angelegenheiten und Bereiche wurden im Bericht kritisiert, und das muss man sich natürlich anschauen. Einige Aspekte können natürlich nur in Wien, nicht aber in anderen Bundesländern kritisiert werden, weil es das in anderen Bundesländern gar nicht gibt. Jedenfalls ist aber jede Kritik, die im Bericht vorkommt, wichtig, und daher sollte man sich das auch durchaus gewissenhaft anschauen.

 

Ich freue mich übrigens auch – auch das möchte ich eingangs sagen –, dass wir im Wiener Landtag die Möglichkeit haben, dass die Volksanwälte hier auch zu Wort kommen können. Meines Wissens nach gibt es das sonst nur im Steirischen und im Salzburger Landtag und mit gewissen Einschränkungen mit beratender Funktion

 

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