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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 85

 

Kleine Glücksspiel waren, die jetzt doch ein dreiviertel Jahr leer gestanden sind, jetzt erste neue Lokale eingezogen sind. Das führt schon zu einer schönen Belebung der Einkaufsstraßen mit neuen Lokalen, wo man essen kann oder wo es eben so Kleingewerbe gibt. Das, finde ich, ist eine Entwicklung, die mich sehr freut, und ich hoffe, dass wir das auch bei den Wettlokalen schaffen, weil es jetzt so ist, dass eben die illegalen Wettlokale immer noch geschlossen sind, teilweise amtlich versiegelt sind. Da pickt vorne noch das Pickerl drauf und die stehen jetzt seit so und so vielen Monaten leer, also seit Juli. Ich hoffe, dass es da auch noch zu diesen Entwicklungsschritten kommt, dass da eben der Betreiber einsieht, dass es da keine Genehmigung mehr zu holen gibt. Es ist auch dieser eine Passus wichtig, den ich vorher erwähnt habe, dass die Behörde künftig die Möglichkeit hat, auch die Genehmigung zu versagen, wenn es im öffentlichen Interesse ist. Da stelle ich mir schon vor, dass man da in einer Einkaufsstraße, wo es dann in unmittelbarer Umgebung schon x Lokale gibt, vielleicht nicht noch eines genehmigen wird müssen.

 

Also wir haben wirklich versucht, dieses Gesetz so zu schreiben, dass es uns viele Möglichkeiten einräumt, nicht nur auch streng durchzugreifen, sondern das in Zukunft auch ein bissel stärker gestalten zu können.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.

 

9.49.10†Amtsf. StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 03511-2015/0001 - KVP/LM), die von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt wird und an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet ist. (Werden Sie sich für die Reform der Wiener Stadtverfassung dahingehend einsetzen, dass die Bezirksvorsteher bzw. Bezirksvorsteherinnen künftig von der Bevölkerung direkt gewählt werden können?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Guten Morgen, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Meine Antwort wird Sie jetzt nicht unglaublich überraschen. Es ist so, dass ja nach dem § 61b Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung es so vorgesehen ist, dass eben die Bezirksvorsteherin beziehungsweise der Bezirksvorsteher auf Vorschlag der stärksten wahlwerbenden Partei von der Bezirksvertretung gewählt wird. Die Einführung der Direktwahl einer Bezirksvorsteherin oder eines Bezirksvorstehers bedürfte daher eben einer Änderung der Stadtverfassung.

 

Sie fragen mich danach, ob ich da dafür bin oder nicht.

 

Ich sage Ihnen, einer Änderung der Stadtverfassung geht üblicherweise zuerst einmal eine Verhandlung auf Ebene der Klubs voraus, wo man in den einzelnen Fraktionen schaut, wie sind denn da die Positionen, wer will das, und dann einigt man sich, und dann ändert man die Stadtverfassung. Ich denke mir, im Zuge von Gesprächen, die ja auf Klubebene laufend zu Stadtverfassungsthemen auch stattfinden, wäre das natürlich auch ein Thema für eine Änderung des Wahlmodus bezüglich der BezirksvorsteherIn. Aber dem kann ich nicht vorgreifen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Dr. Kickert. Bitte.

 

9.50.51

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Danke. Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Es ist ja bei so einer Frage nach der Wahl, Direktwahl, von Organen nicht nur die Form der Wahl ausschlaggebend, sondern auch die Frage der Kompetenzen und das eine hängt aus meiner Sicht mit dem anderen durchaus zusammen. Wir haben ja im Regierungsübereinkommen einen Runden Tisch zur Demokratiereform vereinbart. Da würde die Diskussion über allfällige Änderungen der Stadtverfassung nicht nur interfraktionell stattfinden, sondern wäre darüber hinaus so ein Thema für Sie auch ein mögliches Thema für einen dieser Runden Tische.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin!

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Nun, wir haben uns ja auch im Zuge der Regierungsverhandlungen sehr intensiv damit auseinandergesetzt, wie wollen wir Demokratie organisieren, wie wollen wir auch neuen Herausforderungen begegnen, wenn wir wissen, wir haben diese wachsende Stadt. Es kommen große Aufgaben auf die Bezirke zu. Wie können die Bezirke auch ihre Aufgaben gut lösen? Wir haben, denke ich mir, da zwei Möglichkeiten: Ich glaube, dass es auf der einen Seite eine gute Idee ist, das im Rahmen der Runden Tische zur Demokratie zu diskutieren, wo wir eben auch Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger einbinden können. Es ist aber natürlich auch eine Möglichkeit, wir machen wie vereinbart eine Arbeitsgruppe, wo wir uns anschauen, wie soll denn die Mitbestimmung, Partizipation auf der Bezirksebene in Zukunft gestaltet werden. Und mittlerweile dann natürlich die ganz neuen Entwicklungen der Partizipation, wir haben heute auch noch das Wahlrecht, das ja auch damit zusammenhängt. Ich denk mir, in beiden dieser Runden kann man das diskutieren. Letztendlich aber eben in Richtung der Fragestellung selbst, denke ich mir, das muss passieren, bevor es hier in der Stadtverfassung zu einer Änderung kommt.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.53.10

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Ich darf nur zurückkommend auf die bisher gesagten Sachen anmerken, wir hätten versucht, einen entsprechenden Ausschuss schon bei der ersten Sitzung des Gemeinderates zu implementieren. Dazu kam es leider nicht. Das wäre vielleicht klug gewesen. Nichtsdestotrotz bin ich schon sehr neugierig auf diese Arbeitsgruppe, die es dann womöglich geben wird, schauen wir einmal.

 

Meine Frage bezieht sich auf die Zuständigkeiten, jetzt auch im Hinblick auf die Beantwortung dieser Anfrage. Gestern haben wir mit dem Kollegen Ulm diskutiert beziehungsweise auch mit dem Herrn Korn gesprochen, ich hab es nicht ganz lösen können, wo jetzt nämlich die Legistik in der Geschäftseinteilung, wenn man so will, ressortiert, nämlich die Legistik, was zum Beispiel Verfassungsgesetze in der Wiener Stadtverfassung, Gemeindewahlordnung und vergleichbare Gesetze betrifft. Wir verhandeln oder wir haben es verhandelt, die Gesetzesvorlage, die wir heute auch besprechen werden eben

 

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