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Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 62

 

Aber ich bin davon überzeugt - noch einmal -: Vielleicht werden wir das heuer noch erleben, dass es zu einer vernünftigen Regelung kommt oder dass zumindest einmal vernünftig über das Gesetz gesprochen wird. - Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Valentin. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

13.58.08

Abg Erich Valentin (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich habe mir für meine Rede zwei Papiere mitgenommen, die für die Entwicklung und für die Genesis unserer heutigen Situation sehr, sehr wichtig sind.

 

Die Diskussion hier in diesem Haus hat mit einigen sehr wesentlichen Punkten angefangen, die uns alle gemeinsam gestört haben, zumindest die meisten von uns: Dass es bei der Frage des Kleinen Glücksspiels keinen bis einen katastrophalen Jugendschutz gibt; dass genau so, wie Kollege Ellensohn gesagt hat, 14-Jährige in diese kleinen Lokale in den Geschäftsstraßen haben hineingehen und spielen können.

 

Wir haben gemeinsam kritisiert in einigen Anträgen, die ich gemeinsam mit Kollegen des Hauses formulieren durfte, dass wir entsetzt sind, dass es keinen Spielerschutz gibt. Das heißt, dass jemand nicht wie bei anderen Glücksspielen sagen kann: „Ich bin spielsüchtig, ich möchte davor bewahrt werden, dass ich mein Geld in diese Automaten hineinstecken darf.“ Dieses hat es nicht gegeben und gibt es in der jetzigen Regelung, die wir in Wien haben, nur auf dem Papier.

 

Wir haben gesagt - und das war vor allem ein Anliegen der Bezirke, der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher -, dass diese nicht wirklich sehr attraktiven kleinen Lokale, diese Kabäuschen wegkommen.

 

Und wir waren auch der Meinung, dass es so etwas wie ein alertes System geben soll, und zwar dann, wenn ein Mensch viel zu viel verspielt und das nicht in Einklang zu bringen ist mit dem, was er tatsächlich verdient. Die Forderung betraf also eine Vernetzung beziehungsweise Identifikation, dass sich nämlich derjenige, der in ein solches Lokal geht, deklarieren und quasi sagen muss: Ich bin Erich Valentin und will spielen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das ist nur als Beispiel gedacht, Herr Kollege! – Und auf Grund dieser Identifikation sollte irgendwann einmal überprüft werden, was sich dieser Erich Valentin leisten kann und ob der damit seine Existenz ruiniert.

 

Das war der Ausgangspunkt, und wir waren schon nahe daran, uns selber den Auftrag in diesem Haus zu geben, ein Gesetz zu generieren, das diesen Ansprüchen gerecht wird. Dann kam vom Bund das Signal: Es wird eine Bundesregelung geben! Daraufhin haben wir im Jahr 2009 gemeinsam in diesem Hohen Haus wieder einen Antrag beschlossen und gesagt: Wenn bis Mitte 2010 der Bundesgesetzgeber kein Gesetz auf die Schiene bringt, dann machen wir es selbst! Aber der Bundesgesetzgeber hat tatsächlich 2010 das Glücksspiel in Österreich generell neu geregelt. Mit 1.1.2011 ist dieses Gesetz in Kraft getreten, und zwar mit dieser Übergangsfrist, die mit 31.12. dieses Jahres endet.

 

Das sind unsere Erwartungen, die wir betreffend das Gesetz haben. Wir wissen und hören davon, dass es Menschen gibt, die meinen, dass das Bundesgesetz einer höchstgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Andere Juristen versichern wiederum sehr glaubhaft – genauso wie Kollege Ellensohn das referiert hat –, dass es korrekt ist, wenn diese Übergangsfrist durch bundesgesetzliche Bescheide behoben wird.

 

Tatsache ist, dass das Gesetz mit 1.1. des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Tatsache ist, dass wir mit den Veränderungen, die wir im Veranstaltungsgesetz heute beschließen werden – und ich gehe davon aus, dass wir es einstimmig beschließen werden –, jedweden Konnex zum Kleinen Glücksspiel aus unserem aktuellen Gesetz, das dann zeitglich am 1.1. in Kraft treten wird, streichen werden. Sohin werden pro futuro, für die Zukunft, auch auf Grund unseres Landesgesetzes keine Bescheide nach dem Kleinen Glücksspiel möglich sein, und zwar genau so – und damit unterstützend und verstärkend –, wie es im Bundesgesetz festgestellt ist.

 

Meine Damen und Herren! Ob das Kleine Glücksspiel oder das, was so ausschaut – denn betreffend die Videoterminals, die im Gesetz aufgeführt sind, hat Kollege Lasar in der Tat recht! – damit restlos aus der Stadt verbannt sein werden, das werden wir sehen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Wir hoffen es, aber in die Zukunft kann keiner von uns sehen. Jedenfalls ist das aber ein entscheidender Schritt vorwärts, gar keine Frage! Das Gesetz öffnet von unserer Seite alle Türen weit, um diese unangenehmen, ja, verbrecherischen und skrupellosen Aktivitäten, die es in dieser Form des Kleinen Glücksspieles auch in Wien gegeben hat, nachhaltig zu verbannen. Ob die gesetzlichen Mittel und die Ressourcen ausreichen, weiß zum heutigen Zeitpunkt keiner. Wir werden uns das ansehen und werden dann unsere Schlussfolgerungen zu treffen haben.

 

Ich möchte nicht verhehlen, dass es in Österreich sehr, sehr unterschiedliche Reglements gibt. Es gibt Länder, in welchen von Haus aus, auch vor der Bundesregelung, das Kleine Glücksspiel verboten war. Es gibt Bundesländer, die so wie wir bis Ende dieses Jahres das Kleine Glücksspiel zugelassen haben, und im Nachfolgegesetz zum Reglement des Bundes neue Landesgesetze beschlossen haben. In den Ländern, in denen man unterschiedliche Regelungen hatte, wird man, genauso wie hier, Erfahrungen sammeln.

 

Gleichwohl möchte ich nicht verhehlen, dass es beispielsweise in der Frage der Überquerung einer Straße nicht gerade beglückend ist, wenn man als Bürger jeweils ein anderes Gesetz in einer solchen Causa hat. Meine persönliche Meinung ist nämlich, dass Österreich ein bisschen zu klein für neun unterschiedliche Gesetzgebungen in dieser Form ist!

 

Sie es, wie es sei. Wir stehen in der Tat – das ist richtig! – vor einem erwünschten Paradigmenwechsel, und wir werden nach Maßgabe unserer politischen Forderungen schauen müssen, ob das, was wir uns an positiven Entwicklungen erwarten, auch tatsächlich ein

 

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