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Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 62

 

andere, die ich jetzt tatsächlich nicht namentlich erwähne.

 

Das heute soll dazu dienen, dass das Bundesgesetz, das sagt, 2014 ist Schluss, am 1. Jänner umgesetzt wird. Was wir noch dazu machen, ist: Man braucht überhaupt nicht mehr vorstellig zu werden am 1. Jänner, es gibt keine Gesetzesgrundlage mehr, um neue Automaten zuzulassen.

 

Werden jetzt alle verschwinden in der ersten Jännerwoche? Oder schaltet jeder am 31.12., wenn der Glockenschlag ertönt, sein Gerät aus? - Das weiß ich nicht. Die Finanzpolizei ist gefordert, das auch zu kontrollieren. Das ist so ähnlich, wie wenn man irgendwo eine neue Tempozone erlässt: Dann stehen wir auch nicht persönlich dort und kontrollieren, wie schnell die Leute fahren. Dafür ist die Polizei zuständig.

 

Hier ist die Finanzpolizei zuständig. Wenn sie nicht tätig wird, muss man einen Verdacht äußern, den man nicht äußern soll. Ich gehe davon aus, dass alle ein Interesse haben, sowohl das Bundesgesetz als auch die Gesetzesänderung, die wir heute beschließen, genau so umzusetzen. Das bedeutet, das Kleine Glücksspiel ist in dieser Stadt am 31.12.2014 erledigt! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Gesetzlich ist es so. Da ich aber weiß, wie viel Geld da fließt, und wenn man für ein Gutachten 300 000 EUR bekommt, wenn ein Bestechungsvorwurf nach dem anderen im Raum stehen und wenn Inserate fast überall hin marschieren, dann muss man sagen: Wahrscheinlich ist die Geschichte noch lange nicht ausgestanden. Da müssen wir schauen, dass wir überall stabile Mehrheiten dafür haben. Ich würde mir auch wünschen, dass man vom Bund her andere Regelungen hat und in allen Bundesländern auch ähnliche Regelungen nachvollzieht.

 

Nein, die Glücksspielsucht wird damit nicht endgültig besiegt! Es wäre ja lächerlich, das zu glauben. Es gibt einen Haufen anderer Probleme im Glücksspielbereich, wie das Online-Spielen, et cetera. Der Automat ist die Einstiegsdroge, der Automat ist der Anfang. Der Automat ist das, wo bis jetzt die Minderjährigen gespielt haben, und das wird unterbunden.

 

Wenn jetzt jemand sagt, das ist ein komplettes Verbot, darf man nicht vergessen, dass es drei Casino-Lizenzen in Wien gibt - wo auch immer die am Schluss sind, denn da laufen ja auch schon wieder Einsprüche. In jedem dieser Casinos, die es dann am Ende gibt, dürfen 500 Automaten stehen, falls das nicht auch wieder geändert wird und am Schluss 800 Automaten drinstehen.

 

Aber gehen wir einmal davon aus, es sind 500. Das bedeutet, das Suchtmittel Automat wird im Konsumraum Casino angeboten, ist zugänglich für Erwachsene. Kontrolliert, dass nichts an der Steuer vorbeigeht, kontrolliert von der Abgabequalität her, kann ein Automat ja wohl nicht schwindeln, ohne dass man das den bestehenden oder bisher bestehenden vorwirft - was manche Gutachten schon tun, aber ich nicht, obwohl man da immun ist in dieser Frage.

 

Fürs Glücksspiel ist das heute ein herber Schlag. Für das Hauptproblem, das wir haben, ist es ein herber Schlag. Für die Menschen und ihre Angehörigen, die damit wirklich ihre Zukunft verzockt haben, und für den 17-Jährigen, der 3 Jahre in Gerasdorf sitzt, kommt es zu spät. Aber für die Nächsten, die an den Automaten ihre Zukunft verloren hätten, ist es früh genug.

 

Ich hoffe in dem Fall auf Einstimmigkeit für diesen Beschluss heute! - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Lasar. - Bitte, Herr Abgeordneter, Entschuldigung, Herr Stadtrat.

 

13.48.46

StR David Lasar|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zu Herrn Ellensohn möchte ich Folgendes sagen: Ich bin in vielen Punkten bei Ihnen. Das Glücksspiel, so wie es in dieser derzeitigen Regelung ist, kann mit Sicherheit nicht so bleiben und darf auch nicht so bleiben. Darum werden wir heute natürlich auch zustimmen. Das ist genau der Punkt.

 

Aber was machen Sie jetzt mit 1. Jänner? Das haben Sie in Ihrer Rede nicht gesagt. Sie machen nämlich den Weg frei für das Bundesgesetz, für die VLT-Geräte - das sind die Video-Lotterie-Terminal-Geräte -, die ganz genau gleich sind wie die, die jetzt da stehen. Nur ... (Abg David Ellensohn: ... stehen vier Jahre da!) Nein, nein, die stehen nicht da, weil es noch keine genaue Gesetzesregelung gibt.

 

Genau die gleichen Geräte sind das. Sie können an diesen Geräten noch weitaus mehr verlieren, denn dafür gibt es überhaupt keine Regelung. Da können Sie, ich weiß nicht, 500 EUR genauso mit einmaligem Knopfdruck verlieren. (Abg Mag Thomas Reindl: Das ist ein Bundesgesetz, nicht ein Landesgesetz!) Und genau die Geräte könnten theoretisch, sage ich jetzt, am 1. Jänner aufgestellt werden!

 

Meine Damen und Herren! Das sind 5 000 Geräte, die österreichweit bewilligt sind. Es können jetzt in Wien 2 000, 3 000, 4 000 und auch bis zu 5 000 stehen, und da fehlt mir eine Regelung! Da hätte ich von Ihnen schon gerne eines gewusst: Was für Regelungen wird es in Zukunft für diese VLT-Geräte in Wien geben? (Abg David Ellensohn: Die Finanzpolizei ...)

 

Nein, die haben keine Zutrittskontrolle. Es steht in keinem Bundesgesetz drin, was hier kontrolliert wird. Ich weiß nicht, ob man die Geräte dort in den Spelunken, sage ich jetzt, gegen die wir immer waren, diese Verschachtelungen, in den nächsten Wochen rausnimmt und gegen die VLT-Geräte, die dann natürlich über einen Server laufen, ersetzt. Sie wechseln also an und für sich nichts anderes als die Geräte aus! Das ist das Problem.

 

Ich gebe Ihnen jetzt ein Beispiel: Oberösterreich. Jahrzehntelang war das Kleine Glücksspiel in Oberösterreich verboten, mit gutem Recht, bis man dann draufgekommen ist: Wir haben zirka 10 000 illegale Geräte. Auch Ihre Partei ist hier dabei gewesen. Es hat vor, glaube ich, zwei Jahren einen Vier-Parteien-Antrag gegeben, wo auch die Grüne Fraktion mitgestimmt hat zu einer vernünftigen Zutrittskontrollregelung für das Kleine Glücksspiel in Oberösterreich.

 

Dort haben Sie zugestimmt, hier sagen Sie das Gegenteil. Da kann ich Ihnen nicht ganz folgen. Ich weiß,

 

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