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Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 55

 

Gehalt er in Pension beziehungsweise in den Ruhestand gehen kann. Viele haben darauf ihr Leben aufgebaut, haben sich Kredite genommen, Wohnungen gekauft, und jetzt wird ihnen dann etwas weggenommen. Denn eines ist sicher: Mehr bekommen sie nicht, im Gegenteil, Altbedienstete verlieren durch den Umstieg enorm viel von ihrer Lebensverdienstsumme. Es gibt nämlich zukünftig zwar mehr Grundgehalt, aber dann auch noch große, kleine Sanitäterzulage, Nachtdienstzulagen, Sonntagszulagen und, wenn es notwendig sein sollte, auch Überstunden. Also so viel zum Punkt: Weg vom Zulagensystem! Wobei ich jetzt auch anmerken muss, dass nur Notfallsanitäter und Transportführer die große Sanitäterzulage bekommen, Rettungssanitäter und Nichttransportführer bekommen fix nur die kleine Sanitäterzulage, was noch einmal Gehaltseinbußen bedeutet. Und das sind immerhin mehr als 100 Mitarbeiter, die nur Rettungssanitäter sind.

 

Bis auf das Grundgehalt ist nun nichts mehr ruhegenussfähig. Das heißt aber, dass Mitarbeiter in der Pension beziehungsweise im Ruhestand auf das nackte einfache Grundgehalt zurückfallen. Und jetzt fragen wir uns natürlich, wo da die Aufwertung beziehungsweise die Wertschätzung den Mitarbeitern gegenüber bleibt. Den einzigen Gewinn, den wir hier sehen, der ist bei der Stadt Wien, die in Zukunft weniger Pensionsrücklage benötigt und später weniger Lohn beziehungsweise Dienstgeberanteile zahlen muss.

 

Für Neubedienstete ist das natürlich kein Problem. Die steigen ein, die wissen ganz genau, mit dem und dem Gehalt steige ich ein, das erwartet mich. Das ist ein bisschen ein höheres Grundgehalt, dafür steige ich dann langsamer beziehungsweise flacher, und mit dem und dem kann ich in Pension gehen. Der entscheidet sich fix dafür. Für die anderen allerdings, die schon lange dabei sind und die darauf gebaut haben, bedeutet dieser Umstieg eben einen Verlust, und sie können es sich nicht einmal aussuchen, ob sie es wollen oder nicht. Viele würden gern im Altsystem bleiben, aber sie können nicht, sie müssen umsteigen.

 

Das, was sich viele wünschen würden, wäre, dass zumindest in einer Region –entweder in Mitte oder Nord, denn Süd ist ja schon umgestellt – der 24-Stunden-Dienst im alten K6-Schema ausläuft. Die Personalvertreter haben ausgerechnet, was dieser Umstieg für die Mitarbeiter bedeutet, und sie haben mir diese Tabellen zur Verfügung gestellt. Ich sage es jetzt einmal, vorsichtig geschätzt, bedeutet das für Altbedienstete 350 bis 800 EUR netto – netto! – Verlust, je nachdem, wie lange sie bei der Stadt Wien tätig waren. – Ein Punkt, der für uns nicht akzeptabel ist.

 

Da es bei einer Gesetzesnovelle keine getrennte Abstimmung gibt, in der man die Punkte, die gut sind, positiv abstimmen kann, und wir dem Rettungsschema und den daraus resultierenden Änderungen in der dargelegten Form nicht zustimmen können, werden wir dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Verhandlung ist geschlossen. Ich erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. – Bitte, Frau Berichterstatterin.

 

13.00.19

Berichterstatterin Abg Mag Nicole Berger-Krotsch: Ich möchte nur ganz kurz festhalten, dass dem Entwurf des Gesetzes, das uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, natürlich eine sozialpartnerschaftliche Einigung vorangegangen ist, viele Beratungen und Abstimmungen, und deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen nun zur Abstimmung13.00.41 über die Gesetzesvorlage. Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, ersuchen, die Hand zu heben. – Danke, das ist mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und GRÜNEN mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und darf jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist mit der gleichen Mehrheit so beschlossen.

 

13.01.31Wir kommen zur Postnummer 9. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Abg Nicole Krotsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 

13.01.44

Berichterstatterin Abg Mag Nicole Berger-Krotsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldung.13.02.00 Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen, und darf jene Mitglieder des Landtages, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das wird ebenfalls einstimmig durchgeführt. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich darf ebenfalls um ein Zeichen mit Hand bitten. – Danke, ebenfalls einstimmig so beschlossen.

 

13.02.41Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf StR Oxonitsch. – Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.02.51

Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt mir keine Wortmeldung vor. 13.03.00Wir kommen damit zur Abstimmung der ersten Lesung. Wer diesem Gesetz die Zustimmung erteilen möchte, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich schlage vor, auch bei diesem Gesetz die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen, und darf ebenfalls

 

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