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Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 55

 

auf Grund der Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft in den Etappenplan aufgenommen wurde. Dieser Punkt ist jetzt darin enthalten, und es werden nun auch die öffentlichen Anlagen auf der Donauinsel behindertengerecht ausgestattet.

 

Dazu eine Anmerkung: Es erscheint uns eine lange Zeit zu sein, wenn der Etappenplan für die Adaptierung öffentlicher Amtshäuser und öffentlicher Gebäude nach dem Bundes-Behindertengleichbehandlungsgesetz insgesamt bis 2032 angesetzt wird. Wenn hier das Tempo erhöht beziehungsweise der zeitliche Rahmen verkürzt werden könnte, wäre das durchaus im Sinne der Betroffenen!

 

Lassen Sie mich noch einmal kurz zu den Gemeindewohnungen und Wiener Wohnen zurückkehren: Die Zahl jener ist groß, die sich melden und sagen, ich warte schon so lange auf eine Wohnung. – „Lange“ ist natürlich eine sehr individuelle und sehr subjektive Erfahrung, denn wenn man eine Wohnung braucht, dann ist ein Monat lang. Und es ist nur ein sehr bedingter Trost, dass man ohnedies auf der Warteliste die Nummer soundso ist und man daher dann und dann drankommt. – Ich darf aber dazusagen, dass es keine Beschwerden über die Vormerkverfahren und über die Vergabeverfahren gibt.

 

Es kommen natürlich auch Alleinerzieherinnen, ältere Personen und Leute, die durch schwierige Lebensumstände gewissermaßen in ein Loch gefallen sind und wirklich mit einem Einkommen von 1 000, 1 200 oder 1 500 EUR – ich rede von netto – dastehen und sagen: Wie soll ich mir in der Zwischenzeit, bis ich drankomme auf dem freien Markt eine Wohnung organisieren?

 

Dazu nun meine Anmerkung: Wir schauen dann nach, mit welchen Mitbewerbern sich diese Person auf der Liste befindet, und finden heraus, dass dort auch Einzelpersonen aufscheinen, die bis zu 3 081 EUR netto im Monat verdienen, die aber auch im Wettbewerb mit der alleinerziehenden Person mit einem Kind stehen, die sicherlich ein geringeres Einkommen hat.

 

Wir kritisieren nicht, dass es eine soziale Durchmischung gibt. Das kritisieren wir nicht, denn das ist gut so und das Ziel, weil wir uns in einem bunten Leben befinden und nicht in einem sozusagen auch nach ökonomischen Verhältnissen sortierten Leben. Aber es bedarf der Überlegung, wie man zu einer anderen Gewichtung kommt, dass zum Beispiel die Person, die wirklich 3 000 EUR Nettoeinkommen oder mehr im Monat hat, einen anderen Beitrag zu leisten hat, wenn sie schon in einer sozial gestützten Wohnung oder Sozialwohnung lebt. – Das rege ich an. Wir in der Volksanwaltschaft sind keine politischen Mandatare, aber wir sind die Seismographen für soziale Wahrnehmungen. Wir sehen und hören Bewegungen und geben das gerne an die politisch Verantwortlichen weiter. Ich denke, damit haben wir Arbeit genug! (Allgemeiner Beifall.)

 

Ich bedanke mich sehr für die Aufmerksamkeit und freue mich auf jede Art von Begegnung im Ausschuss, im Plenum oder sonst wo. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Herzlichen Dank, Frau Dr Brinek, für Ihre Ausführungen. Ich darf nun Herrn Dr Günther Kräuter um seine Worte bitten.

 

11.36.12

Volksanwalt Dr Günther Kräuter|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag!

 

Mir ist es wichtig, dass ich mich wirklich ausdrücklich für die Möglichkeit bedanke, dass wir hier die Berichte der Volksanwaltschaft diskutieren können. Das ist ja in Österreich nicht überall eine Selbstverständlichkeit. Beispielsweise in einem Wiener Nachbarbundesland – ich will den Namen jetzt nicht outen – ist diese demokratiepolitische Selbstverständlichkeit noch vollkommen unvorstellbar.

 

Ich möchte ein paar Themen, die jetzt angesprochen worden sind und auch im Ausschuss diskutiert wurden, streifen. – Zunächst möchte ich mich bei den Verantwortlichen für die Jugendwohlfahrtseinrichtungen bedanken. Unsere Kommissionen hatten eigentlich jeweils einen sehr positiven Eindruck bei ihren Besuchen, die ja unangekündigt stattfinden. Hier wird wirklich das allermeiste sehr gut erledigt.

 

Man muss dazusagen: Defizite in einem so schwierigen Bereich gibt es immer und gibt es natürlich auch in der Jugendpsychiatrie. Beispielsweise fehlt es an Plätzen und fehlt es auch an Expertinnen und Experten, die wirklich in diesem Bereich eine ganz spezielle Expertise haben.

 

Auch im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gibt es natürlich immer wieder Schwierigkeiten, beispielsweise auch mit der Sprache. Die Jugendlichen sind in den allermeisten Fällen schwer traumatisiert und brauchen eine Therapie, und für solche Fälle ist zum Beispiel nicht vorgesorgt, dass geeignet gedolmetscht werden kann. – Das zu kritisieren, ist aber ein bisschen unfair, denn in anderen Bundesländern gibt es überhaupt keine vergleichbaren Einrichtungen. Dort kugeln – ich sage das jetzt so salopp – die Jugendlichen irgendwo herum. Wien hat hingegen auch in diesem Bereich ein sehr hohes Niveau erreicht, aber trotzdem muss man immer darauf achten, dass man eventuelle Defizite ausgleichen kann.

 

Wirkliches Lob gebührt auch der MA 40. Im Zusammenhang mit der Mindestsicherung wird wirklich sehr gute Arbeit geleistet. – Im Bundesländervergleich ist die „Non-take-up“-Rate in Wien sehr niedrig. Dabei handelt es sich darum, dass Bürgerinnen und Bürger, die an sich Anspruch hätten, aus verschiedenen Gründen gar nicht in den Genuss dieser Einrichtung kommen. Behördenängste spielen da natürlich eine gewisse Rolle, und es gibt auch andere Schwellen. Auch das funktioniert in Wien sehr gut. Trotzdem muss man immer schauen, wo es noch Probleme und Schwierigkeiten gibt, denn die Mindestsicherung ist ja die allerletzte Möglichkeit, um jemanden vor dem sozialen Absturz zu retten.

 

Zu den Netzbetten: Das ist auch noch ein schöner Erfolg meines Vorgängers Peter Kostelka, der sich in dieser Sache auch sehr engagiert hat. Wir erreichen jetzt auch in Wien und in der Steiermark, wo noch Netzbetten im Einsatz waren, europäische Standards. Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft hat sich dazu auch einstimmig und sehr überzeugend geäußert. – Nun gibt es den Erlass des Ministeriums, der zur Kenntnis

 

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