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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 66

 

fend das Recht der Petitionseinbringerinnen und -einbringer auf Ladung in den Pensionsausschuss zur Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von Freiheitlichen und Volkspartei unterstützt und hat damit keine ausreichende Mehrheit.

 

Zur Abstimmung gelangt nunmehr der Antrag der Abgen Wansch, Nepp, Blind, Unger, Guggenbichler, Hofbauer und Seidl betreffend Aufwertung des Petitionsrechtes. Ich bitte jene Damen und Herren, die den Antrag unterstützen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird nur mit den Stimmen der FPÖ unterstützt und hat somit keine ausreichende Mehrheit.

 

Art 3 Abs 3 ist eine Verfassungsbestimmung. Hierfür ist gemäß § 124 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich. Diese ist gegeben.

 

Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmungen gelten für beide Lesungen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist somit einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch in diesem Fall erfolgt die Abstimmung einstimmig. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

 

Ich danke der Frau Stadtrat.

 

16.14.50Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien sowie das Gesetz, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird, geändert werden. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

16.15.02

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Johann Herzog: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Stürzenbecher. – Bitte.

 

16.15.42

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Zum Landesverwaltungsgerichtsgesetz selbst beziehungsweise zur Novelle, die ja im Ausschuss einstimmig beschlossen worden ist, sage ich gar nichts. Ich möchte nur einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, und zwar der Abgen Stürzenbecher, Rubik, Akcay, Ekkamp, Schuster, Kickert, Werner-Lobo und FreundInnen betreffend die volle rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und transidenten Personen, wo im Endeffekt im operativen Teil der Wiener Landtag die Bundesregierung auffordert, den Schutz vor Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität auf den Bereich des Zugangs zu Dienstleistungen und Sachgütern auszuweiten - Klammer: Levelling-up -, die Ehe zu reformieren und auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu öffnen, die gemeinsame Adoption - Klammer: Fremdkindadoption - zu ermöglichen, die Kategorie „Nachname“ für Eingetragene PartnerInnen im Namensrecht abzuschaffen, ein diskriminierungsfreies Umfeld für transidente Personen durch die freie Wahl des Vornamens und die Anerkennung des gelebten und empfundenen Geschlechts ohne pathologisierende Diagnosen zu schaffen. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich darf auch bei diesem Beschluss- und Resolutionsantrag um Zustimmung ersuchen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Herzog: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. (Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich verzichte!) - Sie verzichtet.

 

Auf Wunsch von Klubobmann Schicker wird die Sitzung unterbrochen und eine Präsidiale einberufen.

 

(Sitzungsunterbrechung von 16.17 bis 16.27 Uhr.)

 

Präsident Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, die Sitzung wird fortgesetzt.

 

Ich darf feststellen, dass noch ein Nachschlagen im Protokoll notwendig ist, um eine Klärung herbeizuführen, und dass dann eine Entscheidung getroffen wird.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Nachdem wir die Sitzung wieder aufgenommen haben, setzen wir mit Postnummer 2 fort. Da die Berichterstatterin auf das Schlusswort verzichtet hat, kommen wir nun zur Abstimmung16.30.37 über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich stelle Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Es wurde von den LAbgen Dr Kurt Stürzenbecher, Silvia Rubik, Safak Akcay, Franz Ekkamp und Godwin Schuster sowie Jennifer Kickert, Mag Klaus Werner-Lobo und FreundInnen ein Beschluss- und Resolutionsantrag eingebracht betreffend die volle rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und transidenten Personen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der GRÜNEN und der SPÖ, somit der Mehrheit. Damit ist dieser Antrag angenommen.

 

Ich schlage nun vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist Einstimmig

 

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