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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 66

 

geht, die weitgehend auch für die Zukunft dieser Stadt von großer Bedeutung ist.

 

Wir haben vorige Woche den Stadtentwicklungsplan diskutiert. Wir haben vorige Woche auch die Smart-City-Strategie diskutiert. Und Sie werden sich erinnern können, dass ich auch in diesem Zusammenhang erwähnt habe, dass es sich um eine sehr große Querschnittsmaterie handelt. Und diese Querschnittsmaterie zeigt sich heute wie ein durchgehender Faden. Daher möchte ich mich ganz besonders auch bei StR Ludwig und seiner Geschäftsgruppe bedanken, dass sich all die Gedanken und Ziele, die wir definiert haben, in dieser Novelle der Bauordnung, des Garagengesetzes und auch des Kleingartengesetzes wiederfinden.

 

Wir haben festgestellt, dass Wien wächst. Das heißt, wir brauchen dringend Wohnraum. Wir haben festgestellt, dass die Ressourcen beschränkt sind. Wir brauchen hinsichtlich der Ressourcen einen maßvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln. Aber auch Grundstücke sind Ressourcen. Wir haben außerdem festgestellt, dass wir eine sehr hohe Lebensqualität haben wollen. Im Hinblick darauf standen bei der Erarbeitung der Smart-City-Strategie drei wichtige Pfeiler immer wieder zur Diskussion: Innovation, Lebensqualität und eben auch der Begriff Ressourcen.

 

Im STEP können wir Fragen stellen und sagen, was wir möchten. Mit dem heutigen Tag beschließen wir jedoch die wesentlichen Richtlinien, sodass alles auch machbar ist. Durch diese Rahmenbedingungen und Rahmenverträge, die wir heute beschließen, ermöglichen, erleichtern und beschleunigen wir die rasche Schaffung von Wohnraum.

 

Ich möchte ein bisschen in Erinnerung rufen, was wir im Zusammenhang mit STEP auch diskutiert haben: Ich habe ganz eindeutig gesagt, dass wir für die Zukunft einen fairen Beitrag der Bauträger und der Grundstückseigentümer brauchen, und dieser faire Beitrag ist nur möglich, wenn wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.

 

Ich weiß nicht, wer sich daran erinnern kann, aber ich als Meidlinger Mandatar habe noch immer die Komet-Gründe im Kopf, wo wir fast einen Schandfleck im 12. Bezirk entwickelt hätten: Es gab einen Grundbesitzer und einen Entwickler, der mit einem Projekt gekommen ist, und wir haben mit ihm ausgemacht, dass er auch etwas Positives für den Bezirk tut, etwa mit der Verlegung der Taxistände, mit einer Attraktivierung des Übergangs, einem Ausbau des Radwegs, et cetera. Als er dann all das versprochen hatte, war es aber nicht möglich, das Ganze vertraglich festzuschreiben. Es ist dann wirklich an der Frage gescheitert: Wer übernimmt diese Verpflichtung?

 

Auf der anderen Seite hatten wir die Sorge, dass er dieses Grundstück umgewidmet bekommt. Dann ist die Wirtschaftskrise ausgebrochen, und es gab nicht wirklich einen Bedarf an Büroräumen. Daher hatte man seinerzeit die große Sorge: Was tut er jetzt? Er hat nun ein hochwertiges Grundstück und baut nicht! Wir haben damals dann einen Abänderungsantrag betreffend Befristung dieser Widmung im Wiener Gemeinderat eingebracht, die, glaube ich, nächstes Jahr ausläuft, und das hat wirklich bewirkt, dass er sich um die Baubewilligung gekümmert hat, dass mittlerweile auch der Abbruch dort stattgefunden hat und dass er demnächst baut. Würde er das nicht tun, dann ist die Widmung hinfällig.

 

Deswegen entspricht die von Ihnen geäußerte Befürchtung, Herr Eisenstein, dass wir willkürlich irgendwelche Widmungen befristen, nur um die Menschen zu sekkieren oder zu missbrauchen, einfach nicht den Tatsachen! Vielmehr geht es darum, dass wir Grundstücke haben und es eine große Herausforderung ist, diese zu mobilisieren und dem Wohnungsmarkt raschest zukommen zu lassen. Deswegen ist diese Novelle, wie ich glaube, ein sehr großer Wurf.

 

Ich habe auch gesagt, dass wir im Stadtentwicklungsplan über veränderte Lebensentwürfe reden, und diese veränderten Lebensentwürfe spiegeln sich natürlich auch in der Form, wie Wohnungen gebaut, genützt und gestaltet werden. Das hat, glaube ich, der Herr Abg Chorherr heute gesagt. Dabei geht es aber natürlich auch um Mobilität und Parkraum.

 

Wir haben im STEP auch festgelegt, dass wir über höhere Dichten und hie und da auch über höhere Gebäude reden werden müssen.

 

Meine Damen und Herren! Herr Abg Chorherr hat heute erwähnt, dass die Errichtung von Parkplätzen sehr viel kostet. Was er allerdings nicht erwähnt hat, ist, was es bedeutet, dass wir unter Umständen ein zweites oder drittes Garagengeschoß bauen müssen, um bei dem Verhältnis eins zu eins zu bleiben. Dann sind wir wahrscheinlich im Grundwasser, und dann brauchen wir Schlitzwände und eine Weiße Wanne, um eine dichte Garage zu schaffen, und die Kosten dafür gehen ins Unermessliche. Das ist dann nicht mehr sozusagen nur mal drei zu multiplizieren, sondern wahrscheinlich mal fünf!

 

Daher glaube ich, dass es sehr wichtig ist – und das bestätigen uns auch alle Genossenschaften und Bauträger ... (Abg Mag Wolfgang Jung: Da kommen ja auch Gelder hinein!) Ja! Aber wenn sie dann die Garage nicht los werden und der Parkraum nicht genützt wird, dann gibt es auch Kosten. Bei den Garagen beträgt die Auslastung derzeit 60 Prozent, 30 bis 40 Prozent stehen leer. Ich habe heute mit mehreren Leuten, die sich da auskennen, telefoniert, um mich zu vergewissern: Darauf hat einer gesagt, dass das teuer errichtete Katakomben unterhalb der Erde sind, die leider nicht voll zu bekommen sind.

 

Daher glaube ich, dass diese Änderung des Garagengesetzes sehr wichtig ist. Sie bewirkt auch eine Kostenreduzierung für die Errichtung der Wohnungen und stellt in diesem Sinn sowohl eine Umweltverbesserung, eine Ressourcenschonung und einen innovativen Ansatz, wie man schneller damit umgeht, dar.

 

Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass es betreffend Stellplatzregulativ die Änderung gibt, dass wir die Möglichkeit haben, in der Widmung, wenn es Gebäude oder Wohnhäuser sind, die mehr als 500 m von einer Haltestelle des öffentlichen Verkehrs entfernt sind, auf 110 Prozent zu gehen und bei einer Entfernung bis 300 m

 

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