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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 66

 

nommen.

 

12.48.48Wir kommen zur Postnummer 9. Sie betrifft die Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien und das Wiener Kleingartengesetz 1996 geändert werden – Bauordnungsnovelle 2014. Zu dieser Post wird in der Diskussion auch gemeinsam die Vorlage des Wiener Garagengesetzes 2008, das geändert werden soll, verhandelt. Natürlich werden die Gesetze getrennt abgestimmt. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf StR Dr Ludwig. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.49.26

Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich ersuche um Zustimmung zu Änderungen im Kleingartengesetz, im Garagengesetz und in der Bauordnung.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Als Erster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Ing Mag Dworak. Ich erteile ihm das Wort.

 

12.50.02

Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!

 

Wenn Sie von der Regierung als oberstes Ziel für die Reform der Bauordnung das Motto ausgeben „Bauen soll billiger werden.“, dann sage ich, Sie haben Ihr Ziel verfehlt! (Beifall bei der ÖVP. - Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Applaus sehr bescheiden!) Ja, es sind noch nicht so viele da - bei euch auch nicht. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Weil der Wahrheitsgehalt auch bescheiden war! - Abg Heinz Hufnagl: Sehr überraschend!)

 

Eine Reihe von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zur Bauordnung ist negativ. Sie wissen das. Selbst die Arbeiterkammer Wien, eine Ihnen nicht fernstehende Institution, kritisiert beispielsweise die Solarverpflichtung mit dem Hinweis auf erhöhte Errichtungs- und daraus nachfolgende Wartungskosten. Die Rechtsanwaltskammer Wien hat durchgehend massive Vorbehalte geäußert.

 

Dass sich die Architektenkammer zu praktisch allen Punkten nur positiv, sogar sehr positiv ausspricht, ist ebenso klar, wenn man Hintergründe zu den handelnden Personen kennt. (Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Die da wären? - Abg Mag Rüdiger Maresch: Was heißt das?) Na, es sind einfach Hintergründe. (Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Welche? - Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das würde uns jetzt interessieren!) Verschiedene Verbindungen - die Leute haben gute Kontakte. (Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Das ist ja nichts Böses. Es ist nichts Böses, wenn man gute Kontakte hat, oder?

 

Selbstverständlich sind es aber auch interessante Punkte, die wir vollinhaltlich unterstützen. Beispielsweise können wir uns mit der neuen Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“ durchaus anfreunden. Besonders wichtig erscheint es uns hier, Grundstücksspekulationen hintanzuhalten. Besonders wichtig erscheint es uns in Anbetracht unserer wachsenden Stadt, ausreichend geförderte Wohnungen zur Verfügung zu stellen, die die bautechnischen Spezifikationen in Anlehnung an die Wiener Wohnbauförderung erfüllen, wie dies etwa beim Wärmeschutz und bei der Nutzflächenbeschränkung je Wohneinheit der Fall ist.

 

Ebenso können wir die Reform betreffend den Entfall der Notkamine unterstützen, der, wenn es die Eigentümer wollen, nicht entfallen muss. Hier handelt es sich durchaus um eine Kann-Bestimmung, die wir nach Abwägung von Pro und Kontra - bekanntlich waren viele Leute, die vor allem für den Notkamin unterwegs waren, bei allen Fraktionen - positiv sehen. Die zuletzt eingefügte Ergänzung, dass ältere Gebäude, die nicht den Wärmeschutzvorgaben entsprechen, trotzdem einen Notkamin aufweisen müssen, geht auch auf diese Kritik ein, dass ältere Gebäude eben andere energietechnische Situationen aufweisen. Dass die neuen Bestimmungen nur für Gebäude ab zirka 2007, eben der Techniknovelle der Bauordnung, gelten sollen, ist hier, glaube ich, eine durchaus vernünftige Lösung.

 

Positiv sehen wir auch die Erleichterung von Dachgeschoßausbauten, also die innere Stadterweiterung. Dachgeschoßausbauten zu Wohnzwecken, soweit diese mit einer Aufklappung des bestehenden Daches verbunden sind, sollen künftig nicht als Zubauten, sondern als Änderung von Bauwerken gelten. Selbstverständlich muss diese Aufklappung im Einvernehmen mit dem Stadtbild stehen. Diesen Punkt sehen wir als positiv im Sinne von Schaffung innerstädtischen Wohnraums, aber ich glaube nicht, dass er zu einer Erleichterung im Sinne der Dämpfung von Wohnbaupreisen führen wird.

 

Ein sehr kritischer Punkt, den wir vermerken, ist das neue Instrument des Bauwerkbuches und die Schaffung eines eigenen baurechtlichen Geschäftsführers. Wir sehen das generell und auch im Detail sehr kritisch. Selbstverständlich sollen Möglichkeiten zur Überprüfung von Bauteilen beziehungsweise des gesamten Gebäudes im Zuge von Fertigstellungsanzeigen nicht behindert werden, meine Damen und Herren. Ganz im Gegenteil, die Geschichte des Bauwerks soll größtmöglich korrekt nachvollziehbar sein. Selbstverständlich!

 

Allerdings wurde im § 128a - Bauwerksbuch, Überprüfung von Gebäuden, die Berechtigung zur Erstellung des Bauwerkbuches nur Ziviltechnikern und anderen gerichtlich beeideten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet übertragen. Aber es gibt noch andere Personen, beispielsweise Baumeister, die eine lange Ausbildung in der Errichtung von Bauwerken haben. Diese werden offenbar, wenn sie nämlich keine Sachverständigen sind, von dieser Überprüfungskompetenz ausgeschlossen.

 

Ebenso erscheint die Überprüfung von bestimmten Bauteilen mit dem Begriff regelmäßig für uns zu unbestimmt. Generell sind wir skeptisch, was die Effizienz dieses Bauwerkhandbuches oder Bauhandbuches betrifft. Wir befürchten hier eine deutliche Ausweitung von bürokratischen Aktivitäten, die nur bedingt der Sicherheit der Gebäude dienen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Denn das, meine Damen und Herren, ist kein Kos

 

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